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SVLFG – SoziaLVerSicherunG Für LandwirtSchaFt, ForSten und ...

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❘ ❘ ❘ ❘ ❘ ■ AktuellVorstand der <strong>SVLFG</strong>Keine Zeit zum VerschnaufenDer Vorstand der <strong>SVLFG</strong> behandelteschon in seiner konstituierenden Sitzungfachliche Themen. Im Mittelpunktstanden die Empfehlungen derehemaligen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften(LBG) zur Festsetzungder Beiträge für 2012.Wie in der letzten Ausgabe von LSVkompakt berichtet, berechnen sich dieBeiträge für das abgelaufene Jahr unverändertnach den bisherigen regionalenBeitragsmaßstäben. Empfehlungenzur Festsetzung der Beiträgewurden daher Ende 2012 noch vonden ehemaligen LBGen ausgesprochen.Der Vorstand des B<strong>und</strong>esträgersberücksichtigte bei der formellenFestsetzung der Beiträge darüber hinaus,dassn jede landwirtschaftliche Berufsgenossenschaftden festgelegten Anteilam Startkapital des B<strong>und</strong>esträgersaufbringt <strong>und</strong>n durch den Einsatz von Betriebsmittelndie Umlage nicht unter denBetrag des Vorjahres gesenkt wird.Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe<strong>und</strong> sicherte gleiche Verhältnissefür alle ehemals selbstständigen Solidargemeinschaftenzum Zeitpunktder Errichtung des B<strong>und</strong>esträgers.Die Beiträge werden am 15. März2013 zur Zahlung fällig. Nur die Mitgliederder ehemaligen Berufsgenossenschaftfür den Gartenbau werdenwegen der erst später verfügbaren Arbeitswertnachweiseden Beitragsbescheidmit Fälligkeit am 15. Mai 2013erhalten.Jetzt einheitliche MahngebührenDie bisher regional unterschiedlichenRegelungen zur Erhebung von Mahngebührenmussten mit der Errichtungdes LSV-B<strong>und</strong>esträgers vereinheitlichtwerden. Seit Januar 2013 macht die<strong>SVLFG</strong> in allen Versicherungszweigenfolgende Mahngebühren geltend:Mahnbetrag bis zu Mahngebühr200,00 Euro 0,80 Euro500,00 Euro 1,25 Euro1.000,00 Euro 2,75 Euroab 1.000,01 Euro 5,00 EuroDarüber hinaus fallen bei nicht fristgerechterZahlung zum FälligkeitsterminSäumniszuschläge an. Diesebetragen in den meisten Fällen einProzent der auf volle fünfzig Euroabger<strong>und</strong>eten Hauptforderung. Vermeidenlassen sich diese zusätzlichenKosten durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren.Hierzu reicht eineformlose unterschriebene Erklärungunter Angabe von Aktenzeichen,Name, Anschrift, Konto <strong>und</strong> Bankleitzahlaus.nHartmut FanckGute Karten mit der LKK <strong>–</strong>Vier Fragen zur Einführung der elektronischen Ges<strong>und</strong>heitskarte (eGK)InterviewDer Leiter des Bereichs Versicherung,Mitgliedschaft, Beitrag der <strong>SVLFG</strong>,Hartmut Fanck, erklärt, warum dieUmstellung auf die elektronischeGes<strong>und</strong>heitskarte notwendig gewordenist, erläutert die wesentlichengespeicherten Daten <strong>und</strong> nennt dieVorteile für LKK-Versicherte.LSV kompakt: Herr Fanck, die bewährteKrankenversicherungskartehat ausgedient. Zug um Zug wird siedurch die neue elektronische Ges<strong>und</strong>heitskarteersetzt. Weshalb?Hartmut Fanck: Die neue Karte wurdelange diskutiert. Sie ist für alle Krankenkassengesetzlich vorgeschrieben.Jetzt kommt sie erst einmal in einerabgespeckten Version, bietet abergleich einige Vorteile.LSV kompakt: Welche Vorteile sinddies für unsere Versicherten?Hartmut Fanck: Das Lichtbild schütztvor Missbrauch bei Verlust oderDiebstahl. So können Kosten gespartwerden. Auf der Rückseite der neuenKarte befindet sich die europäischeKrankenversicherungskarte (EHIC). Sieersetzt weitgehend den Auslandskrankenschein<strong>und</strong> ermöglicht den Versichertendie Inanspruchnahme vonLeistungen in den Mitgliedstaaten derEU sowie vielen weiteren Ländern. Inkünftigen Ausbaustufen soll eineOnline-Änderung von Anschriftsdatenermöglicht sowie der Datenaustauschinnerhalb der Ärzteschaft erleichtertwerden. Dadurch wird Zeit gespart,die den Patienten zugute kommenkann. Durch die Speicherung medizinischrelevanter Daten in der Zukunftkann die Karte weitere Funktionenübernehmen. Hier wären vor allem„Notfalldaten“ zu nennen. Darunterversteht man etwa Impfungen oderAllergien. Solche Informationenkönnen bei einem medizinischenNotfall lebensrettend sein.LSV kompakt: Stichwort Datenaustausch<strong>–</strong> welche Daten sind denn jetztdarauf gespeichert <strong>und</strong> wie sind siegegen Missbrauch geschützt?Hartmut Fanck: Aktuell sind auf demChip gr<strong>und</strong>sätzlich der Name <strong>und</strong>Vorname, das Geburtsdatum, dasGeschlecht, die Adresse, der Name derKrankenkasse, die Versichertennummersowie der Versicherungsbeginngespeichert. Natürlich ist uns einbesonders hoher Sicherheitsstandartwichtig. Die von uns ausgegebene eGKerfüllt höchste Datenschutzanforderungen<strong>und</strong> erhielt dafür das Prüfsiegeldes B<strong>und</strong>esamtes für Sicherheit inder Informationstechnik (BSI).LSV kompakt: Wohin kann ich michwenden, wenn ich weitere Fragenhabe?Hartmut Fanck: Dafür stehen dieMitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter derLKK zur Verfügung. Versicherte wendensich bitte an die für sie zuständigeGeschäftsstelle. Dort können auchangeforderte Passbilder abgegebenwerden. Unter www.svlfg.de gibt esweitere Informationen sowie eineMöglichkeit zum Hochladen von Fotos.8 LSV kompakt 01 I 13

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