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6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in ...

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B.<br />

Preise und Leistungsmerkmale <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Kontoführung und <strong>der</strong> <strong>Erbr<strong>in</strong>gung</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Zahlungsdiensten</strong> (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Bare<strong>in</strong>- und<br />

Barauszahlungen) sowie <strong>bei</strong>m Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden<br />

Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung <strong>von</strong><br />

Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für e<strong>in</strong> Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist<br />

(siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle für Privatkonten“) o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Überweisende, z.B. <strong>bei</strong><br />

grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt.<br />

2.5 Überweisungen <strong>in</strong>nerhalb Deutschlands und <strong>in</strong> an<strong>der</strong>e Staaten des<br />

Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 9 <strong>in</strong> Währungen e<strong>in</strong>es Staates außerhalb des<br />

EWR (Drittstaatenwährung) 10 sowie alle Überweisungen <strong>in</strong> Staaten außerhalb des<br />

EWR (Drittstaaten) 11<br />

2.5.1 Überweisungsaufträge<br />

a) Ausführungsfrist<br />

Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.<br />

b) Entgelte für die Ausführung <strong>von</strong> Überweisungen<br />

aa) Entgeltpflichtiger<br />

Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen:<br />

• 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die <strong>von</strong> ihrem Zahlungsdienstleister<br />

erhobenen<br />

• 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)<br />

• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)<br />

H<strong>in</strong>weis:<br />

• Bei <strong>der</strong> Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den<br />

Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls<br />

Entgelte abgezogen werden.<br />

• Bei <strong>der</strong> Entgeltregelung „2“ können <strong>von</strong> jedem <strong>der</strong> beteiligten Zahlungsdienstleister vom<br />

Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />

9 EWR-Staaten <strong>der</strong>zeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, F<strong>in</strong>nland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island,<br />

Italien, Lettland, Liechtenste<strong>in</strong>, Litauen, Luxemburg, Malta, Nie<strong>der</strong>lande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,<br />

Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vere<strong>in</strong>igtes Königreich <strong>von</strong> Großbritannien und<br />

Nordirland sowie Zypern.<br />

10 z.B US-Dollar<br />

11 Drittstaaten s<strong>in</strong>d die Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes ( EWR-Staaten <strong>der</strong>zeit: Belgien, Bulgarien,<br />

Dänemark, Deutschland, Estland, F<strong>in</strong>nland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenste<strong>in</strong>, Litauen,<br />

Luxemburg, Malta, Nie<strong>der</strong>lande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien,<br />

Tschechische Republik, Ungarn, Vere<strong>in</strong>igtes Königreich <strong>von</strong> Großbritannien und Nordirland sowie Zypern).<br />

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