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Gemeindezeitung - Mellau

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GemeindeErneuerung FriedhofNoch in diesem Jahr werden auf dem Friedhof bzw. in der Leichenhalle einige Umbau-/Sanierungsmaßnahmenvorgenommen. Aufgrund der Problematik mit derAuflösung von Urnenwandgräbern hat die Gemeindevertretung beschlossen, Urnensammelgräberzu erstellen, in denen Urnen aus nicht verlängerten Urnenwandgräbernaufbewahrt werden können. Dazu werden neben der Leichenhalle 2Schächte eingegraben und mit Deckeln versehen. Die Sammelgräber sind nicht alsGedenkstätte angedacht, daher gibt es auch keine Gedenktafel mit den Namen derVerstorbenen. In der Leichenhalle wird eine neue Beschallung installiert, die Beleuchtungauf LED umgestellt und ein neuer Frostwächter soll die Stromkosten reduzieren.Die Rückwand der Aufbahrungshalle wird neu verkleidet, damit derRaum heller wird. In Zukunft werden die Glaswand sowie die Leichenhalle auch inden Abendstunden beleuchtet sein.Der Gesamtaufwand für die Arbeiten beträgt ca. € 23.000,-Verbrennen biogener MaterialienDa besonders im Herbst im Garten bzw. im Wald aufgeräumt wird und die dadurchentstandenen Abfälle vielfach verbrannt werden, möchten wir auf die Verordnungdes Landes über das Verbrennen biogener Materialien (Laub, Äste, Stroh, etc.) hinweisen.Generell ist das Verbrennen dieser Materialien verboten, es gibt jedocheinige Ausnahmen:• das punktuelle und flächenhafte Verbrennen von schädlings- oder krankheitsbefallenenMaterialien, wenn dies zur wirksamen Bekämpfung derSchadorganismen unbedingt erforderlich und keine andere ökologisch verträglicheMethode mit gleichem Erfolg anwendbar ist,• Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen für die Dauer der jeweiligenVeranstaltung,• Lager– und Grillfeuer und die ausschließlich mit trockenem, unbehandeltemHolz oder Holzkohle beschickt sind,• das punktuelle Verbrennen biogener Materialien, die aufgrund von Lawinenabgängenoder Muren die Nutzbarkeit von Weideflächen in schwer zugänglichenalpinen Lagen beeinträchtigen; die Verbrennung hat auf der betroffenenWeidefläche stattzufinden.Wir bitten diese Verordnung einzuhalten, für die Entsorgung von Grünmüll stehtam 05. und 19.10. die Grünmüllmulde beim Gemeindeamt bereit.9

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