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allen, die dem Jahresbericht

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Hilfestellung geben unter Wahrung der Einmaligkeit und Würde<br />

jedes einzelnen Menschen – das ist das Ziel des Caritas Wohn- und<br />

Werkstätten im Erzbistum Paderborn e. V. (CWW Paderborn). In<br />

seinem Selbstverständnis hat der CWW Paderborn festgelegt, dass<br />

<strong>die</strong>se Maxime bei unternehmerischen Entscheidungen vorrangig<br />

vor einer notwendigen Gewinnerwirtschaftung beachtet wird. Eine<br />

Entscheidung, <strong>die</strong> anerkennt, dass der Mensch als Ebenbild Gottes<br />

einen einmaligen und unverwechselbaren Wert hat. Vor <strong>die</strong>sem<br />

Hintergrund beteiligt sich <strong>die</strong> Behindertenhilfe im CWW Paderborn,<br />

<strong>die</strong> sich in <strong>die</strong> beiden gemeinnützigen GmbHs Werkstätten und<br />

Wohnen strukturiert, aktiv an der Weiterentwicklung der Hilfen zur<br />

Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit geistiger oder<br />

psychischer Behinderung. Gleichzeitig setzt sich der CWW Paderborn<br />

dafür ein, dass <strong>die</strong> von der UN-Behindertenrechtskonvention<br />

geforderte Inklusion, <strong>die</strong> gleichberechtigte Teilhabe am Leben, als<br />

gesamtgesellschaftlicher Auftrag in Politik und Gesellschaft erkannt<br />

wird. Die Konvention, <strong>die</strong> seit 2009 gültiges Recht in Deutschland<br />

ist, rückt Menschen mit Behinderung als Staatsbürger in den<br />

Mittelpunkt und distanziert sich von einer Haltung, <strong>die</strong> Menschen mit<br />

DIE BEHINDERTENHILFE IM CWW 5<br />

Behinderung vor allem als Gegenstand sozialer Fürsorgeleistungen<br />

sieht. Diese Haltungsänderung muss Auswirkungen in <strong>allen</strong> Bereichen<br />

des politischen und gesellschaftlichen Lebens haben.<br />

Doch <strong>die</strong> aktuellen politischen Ergebnisse zur Umsetzung <strong>die</strong>ses<br />

Anspruches in Deutschland sind bei Selbsthilfeverbänden und<br />

Organisationen der Behindertenhilfe 2011 auf Ernüchterung gestoßen.<br />

Sowohl der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur<br />

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als auch der erste<br />

Staatenbericht der Bundesrepublik zur Umsetzung zeigen kaum<br />

Wege auf, wie sich <strong>die</strong> selbstbestimmte Teilhabe verbessern ließe.<br />

Stattdessen wird wohl auch vor <strong>dem</strong> Hintergrund knapper werdender<br />

finanzieller Mittel darauf hingewiesen, dass <strong>die</strong> existierenden<br />

gesetzlichen Grundlagen (SGB IX und SGB XII) den Zielen der<br />

Konvention bereits entsprechen. Hinzu kommt eine Entscheidung<br />

des Bundestages zur Präimplantationsdiagnostik (PID), <strong>die</strong> den<br />

Gentest an Embryonen unter bestimmten Bedingungen zulässt.<br />

Kritiker sehen darin <strong>die</strong> Gefahr einer Stigmatisierung von Menschen<br />

mit Behinderung.<br />

DIE BEHINDERTENHILFE IM CWW

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