allen, die dem Jahresbericht
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Hilfestellung geben unter Wahrung der Einmaligkeit und Würde<br />
jedes einzelnen Menschen – das ist das Ziel des Caritas Wohn- und<br />
Werkstätten im Erzbistum Paderborn e. V. (CWW Paderborn). In<br />
seinem Selbstverständnis hat der CWW Paderborn festgelegt, dass<br />
<strong>die</strong>se Maxime bei unternehmerischen Entscheidungen vorrangig<br />
vor einer notwendigen Gewinnerwirtschaftung beachtet wird. Eine<br />
Entscheidung, <strong>die</strong> anerkennt, dass der Mensch als Ebenbild Gottes<br />
einen einmaligen und unverwechselbaren Wert hat. Vor <strong>die</strong>sem<br />
Hintergrund beteiligt sich <strong>die</strong> Behindertenhilfe im CWW Paderborn,<br />
<strong>die</strong> sich in <strong>die</strong> beiden gemeinnützigen GmbHs Werkstätten und<br />
Wohnen strukturiert, aktiv an der Weiterentwicklung der Hilfen zur<br />
Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit geistiger oder<br />
psychischer Behinderung. Gleichzeitig setzt sich der CWW Paderborn<br />
dafür ein, dass <strong>die</strong> von der UN-Behindertenrechtskonvention<br />
geforderte Inklusion, <strong>die</strong> gleichberechtigte Teilhabe am Leben, als<br />
gesamtgesellschaftlicher Auftrag in Politik und Gesellschaft erkannt<br />
wird. Die Konvention, <strong>die</strong> seit 2009 gültiges Recht in Deutschland<br />
ist, rückt Menschen mit Behinderung als Staatsbürger in den<br />
Mittelpunkt und distanziert sich von einer Haltung, <strong>die</strong> Menschen mit<br />
DIE BEHINDERTENHILFE IM CWW 5<br />
Behinderung vor allem als Gegenstand sozialer Fürsorgeleistungen<br />
sieht. Diese Haltungsänderung muss Auswirkungen in <strong>allen</strong> Bereichen<br />
des politischen und gesellschaftlichen Lebens haben.<br />
Doch <strong>die</strong> aktuellen politischen Ergebnisse zur Umsetzung <strong>die</strong>ses<br />
Anspruches in Deutschland sind bei Selbsthilfeverbänden und<br />
Organisationen der Behindertenhilfe 2011 auf Ernüchterung gestoßen.<br />
Sowohl der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur<br />
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als auch der erste<br />
Staatenbericht der Bundesrepublik zur Umsetzung zeigen kaum<br />
Wege auf, wie sich <strong>die</strong> selbstbestimmte Teilhabe verbessern ließe.<br />
Stattdessen wird wohl auch vor <strong>dem</strong> Hintergrund knapper werdender<br />
finanzieller Mittel darauf hingewiesen, dass <strong>die</strong> existierenden<br />
gesetzlichen Grundlagen (SGB IX und SGB XII) den Zielen der<br />
Konvention bereits entsprechen. Hinzu kommt eine Entscheidung<br />
des Bundestages zur Präimplantationsdiagnostik (PID), <strong>die</strong> den<br />
Gentest an Embryonen unter bestimmten Bedingungen zulässt.<br />
Kritiker sehen darin <strong>die</strong> Gefahr einer Stigmatisierung von Menschen<br />
mit Behinderung.<br />
DIE BEHINDERTENHILFE IM CWW