13.07.2015 Aufrufe

Gemeindebrief September als pdf - Gewerbeverband Speichersdorf

Gemeindebrief September als pdf - Gewerbeverband Speichersdorf

Gemeindebrief September als pdf - Gewerbeverband Speichersdorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Wahl 2013Hinweise der Gemeinde <strong>Speichersdorf</strong>zu den anstehenden WahlenAn zwei aufeinanderfolgenden Sonntagenim <strong>September</strong> sind die stimmberechtigtenBürgerinnen und Bürgeraufgerufen, durch Ihre Teilnahme ander Landtags- und Bezirkswahl sowiean der Bundestagswahl wichtige politischeWeichenstellungen zu treffen.Wahlberechtigt sind bei den Wahlenund Abstimmungen alle Deutschen imSinne des Artikels 116 Abs. 1 desGrundgesetzes (GG), die am Wahltag1. das 18. Lebensjahr vollendethaben,2. seit mindestens drei Monaten in derBundesrepublik Deutschland (für dieBundestagswahl) bzw. in Bayern (fürdie Landtagswahl und die Volksentscheide)bzw. in Oberfranken (fürdie Bezirkswahl) eine Wohnung innehabenoder sich sonst gewöhnlichaufhalten3. nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz(BWahlG) bzw. Art. 2 Landeswahlgesetz(LWG) vom Wahlrecht ausgeschlossensind.Bei der Bundestagswahl besteht fernerein Wahlrecht für Auslandsdeutscheim Rahmen des § 12 Bundeswahlgesetz(BWahlG).Wahl- und Stimmbezirke,WahllokaleFür die Wahlen und Abstimmungenwurde das Gemeindegebiet wieder inWahl- bzw. Stimmbezirke eingeteilt. Inwelchem Wahlraum Sie abstimmenmüssen, ist Ihrer Wahlbenachrichtigungskartezu entnehmen. Wie bei denvorangegangenen Wahlen wurden erneutfolgende Wahl- bzw. Stimmbezirkegebildet:1. Ortschaft <strong>Speichersdorf</strong>:Evangelisches Gemeindehaus2. Nördliches Bahnhofsgebiet<strong>Speichersdorf</strong>: Rathaus3. Zeulenreuth: Gemeinschaftshaus4. Guttenthau: Feuerwehrgerätehaus5. Haidenaab: Jugendstätte6. Plössen: Gastwirtschaft Kohl7. Ramlesreuth: Gastwirtschaft Schmidt8. Wirbenz: EvangelischesGemeindehaus9. Kirchenlaibach: EhemaligesSchulgebäude10. Windischenlaibach:Gemeinschaftshaus11. Frankenberg: GastwirtschaftFreund12. Südliches Bahnhofsgebiet<strong>Speichersdorf</strong>: Jugendraum im TSV-Sportheim13. Nairitz/Kodlitz:Feuerwehrgerätehaus21. Briefwahl 1: Auswertung ab 18.00Uhr im Rathaus22. Briefwahl 2: Auswertung ab 18.00Uhr im RathausDie Gemeinde <strong>Speichersdorf</strong> bedanktsich an dieser Stelle bei allen, die fürdie Wahlen ihre Räumlichkeiten zurVerfügung gestellt haben.Sollte jemand bis jetzt nicht im Besitzeiner Wahlbenachrichtigungskarte sein,wird um Rücksprache mit der Wahlsachbearbeiterinder Gemeinde (FrauSteiner, EG 5, Tel. 988-12) gebeten.Antrag auf Erteilung vonBriefwahlunterlagen/Wahlscheinenneuer Online-Briefwahlantrag!Unterlagen für die Briefwahl bzw.Wahlscheine können schriftlich (auchper Telefax oder E-Mail an alexandra.steiner@speichersdorf.bayern.de),mündlich (durch persönliche Vorsprache- nicht fernmündlich/telefonisch!)und in diesem Jahr erstm<strong>als</strong> auch perInternet (Online-Briefwahlantrag überdie Startseite unseres Internetauftrittswww.speichersdorf.de) beantragt werden.Für die Antragstellung ist kein bestimmterVordruck vorgeschrieben. Aufder Wahlbenachrichtigungskarte ist einWahlscheinantrag aufgedruckt. Es istzweckmäßig, diesen Vordruck zu nutzen,da dadurch die Antragstellungund Bearbeitung der Anträge wesentlicherleichtert wird.Termine beachten!Wahlscheine können bis zum zweitenTag vor der Wahl (Landtags- und Bezirkswahl:Freitag, 13. <strong>September</strong>2013, 15.00 Uhr; Bundestagswahl:Freitag, 20. <strong>September</strong> 2013, 18.00Uhr) beantragt werden. Unter bestimmtenVoraussetzungen (z.B. beiplötzlicher nachgewiesener Erkrankung)können Wahlberechtigte noch amWahltag bis 15.00 Uhr einen Wahlscheinbeantragen.Aushändigung derWahlscheine undBriefwahlunterlagenGrundsätzlich werden der Wahlscheinund die Briefwahlunterlagen demWahlberechtigen persönlich zugesandtoder ausgehändigt. Nahen Familienangehörigenkönnen die Unterlagenebenso ausgehändigt werden. AnderenPersonen dürfen die Briefwahlunterlagennur bei plötzlicher Erkrankungund nur dann ausgehändigt werden,wenn die Unterlagen nicht mehrrechtzeitig übersandt oder amtlichüberbracht werden können.Unabhängig davon ist eine Aushändigungan eine andere Person <strong>als</strong> denAntragsteller nur dann möglich, wenndie Empfangsberechtigung durch gesonderteschriftliche Vollmacht nachgewiesenwird. Auf Verlangen hat sichder Bevollmächtigte auszuweisen. DerBevollmächtigte muss der Gemeindezudem vor Entgegennahme der Unterlagenschriftlich versichern, dass ernicht mehr <strong>als</strong> vier Wahlberechtigte beider Entgegennahme der Briefwahlunterlagenvertritt.Seite 24 <strong>September</strong> 2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!