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Gemeindebrief September als pdf - Gewerbeverband Speichersdorf

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Landtags- und Bezirkswahlsowie fünf Volksentscheideam Sonntag, 15. <strong>September</strong> 2013Am Sonntag, den 15. <strong>September</strong> 2013 finden in Bayern dieLandtagswahl und die Bezirkswahl statt. Mit diesen beidenWahlen zusammen werden zudem fünf Volksentscheide durchgeführt.Die Landtagswahl und die Bezirkswahl finden regelmäßig gemeinsamund turnusgemäß alle fünf Jahre statt, zuletzt imJahr 2008.Mit der Landtagswahl und der Bezirkswahl werden in diesemJahr auch fünf Volksentscheide durchgeführt. Der BayerischeLandtag hat am 20.06.2013 (LT-Drs. 16/17358) fünf Gesetzebeschlossen, welche die Bayerische Verfassung ändern.Gemäß Art. 75 Abs. 2 Satz 1 der Bayerischen Verfassung(BV) muss über alle Gesetze, die die Bayerische Verfassungändern, ein Volksentscheid durchgeführt werden.Es handelt sich dabei um folgende Gesetze:• Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern– „Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen“• Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern– „Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl“• Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern– „Angelegenheiten der Europäischen Union“• Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern– „Schuldenbremse“• Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern– „Angemessene Finanzausstattung der Gemeinden“Die Bekanntmachung der Staatsregierung zu den Gegenständender Volksentscheide und ein Muster des Stimmzettelssind im Internet unter www.bayern.de/volksentscheideabrufbar.StimmzettelFür die Landtagswahl gibt es- 1 kleinen weißen Stimmzettel mit den Stimmkreisbewerbern- 1 großen weißen Stimmzettel mit den Wahlkreisbewerbernfür die Bezirkswahl gibt es- 1 kleinen blauen Stimmzettel mit den Stimmkreisbewerbern- 1 großen blauen Stimmzettel mit den Wahlkreisbewerbernfür die Volksentscheide gibt es- 1 gelben Stimmzettel mit den fünf AbstimmungsmöglichkeitenStimmabgabeDer Bayerische Landtag setzt sich aus 180 Abgeordneten zusammen;90 Abgeordnete werden mit der Erststimme imStimmkreis, die übrigen 90 Abgeordneten mit der Zweitstimmeauf Wahlkreislisten gewählt. Die Stimmabgabe erfolgtauf zwei Stimmzetteln.Jeder Wähler hat <strong>als</strong>o zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählenSie eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten im jeweiligenStimmkreis (Stimmkreisbewerber/Direktkandidat).Mit der Zweitstimme wird ein Listenabgeordneter des Wahlkreisesgewählt. Der Wähler erhält neben dem Stimmzettelfür die Vergabe der Erststimme einen großen weißen Stimmzettelmit den Vorschlägen für die Wahl der Wahlkreisabgeordneten.Auf diesem Stimmzettel gibt der Wähler seine Stimmeab, indem er in dem Kreis vor dem Namen des Bewerbers,den er wählen will, ein Kreuz anbringt. Auch hier ist nurein Bewerber anzukreuzen.Kreuzt der Wähler statt eines Bewerbers den Wahlvorschlag(Partei oder Wählergruppe) an, so wird der Stimmzettel dadurchnicht ungültig, sondern diese Stimme wird der betreffendenPartei zur Sitzverteilung zugerechnet.Im Gegensatz zur Bundestagswahl, bei der die Erststimmeausschließlich der Wahl des Wahlkreisabgeordneten dient,wird bei der Landtagswahl die Erststimme bei der Gesamtsitzeverteilungmitberücksichtigt. Die Zweitstimmen bilden zusammenmit den Erststimmen die Gesamtstimmen, die dieGrundlage für die Sitzverteilung auf die einzelnen Wahlvorschlägeim Wahlkreis sind. Die sich aus den Gesamtstimmenergebende Reihenfolge der Bewerber entscheidet zusammenmit der Zahl der Sitze, die nach der Vergabe der Stimmkreismandatenoch aus der Wahlkreisliste besetzt werden,ob der Bewerber gewählt ist oder nicht.Beide Stimmen können Sie unabhängig voneinander abgeben,d.h. haben Sie z.B. Ihre Zweitstimme der A-Partei bzw.einem Kandidaten der A-Partei gegeben, können Sie mit IhrerErststimme trotzdem auch den Kandidaten oder die Kandidatinder B-Partei wählen.Das Wahlverfahren bei der Bezirkswahl entspricht in etwadem bei der Landtagswahl. Man hat zwei Stimmen. Mit derErststimme wählt man einen Stimmkreisbewerber und mit derZweitstimme hat man die Möglichkeit einen Wahlkreisbewerberzu wählen. Alternativ kann man auch den Wahlvorschlag(Partei oder Wählergruppe) ankreuzen. Diese Stimmewird der betreffenden Partei bei der Sitzverteilung zugerechnet.Die fünf Volksentscheide sind auf einem gelben Stimmzettelzusammengefasst. Die Stimmberechtigten können jedem einzelnenGesetz zustimmen (Ja-Stimme) oder es ablehnen (Nein-Stimme).<strong>September</strong> 2013 Seite 25

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