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HANDBUCH RUDERCLUB ERLENBACH - beim Ruderclub ...

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<strong>HANDBUCH</strong> <strong>RUDERCLUB</strong> <strong>ERLENBACH</strong>Kapitel: Organisation und Regeln im RCE Dokument Nr. 1.05Thema:Bootsschäden und MaterialschadenmeldungWerden Schäden an Booten, Rudern oder am Bootshaus festgestellt oder verursacht, ist der RCEdarauf angewiesen, dass diese umgehend gemeldet werden. Jeder Schaden muss perMaterialschadenmeldung erfasst und gemeldet werden. Nur so kann garantiert werden, dass allesClubmaterial in gutem Zustand ist.Es ist selbstverständlich, dass Ruderer oder deren Versicherung für selbstverschuldete Schäden amClubmaterial aufkommen.Erklärungen zum SchadenformularWir unterscheiden zwischen Bootsschäden und Materialschäden.· Materialschäden: Schäden, die nicht an einem Boot bestehen. Dabei kann es sich um ein defektesRuder, um Probleme mit der Bootsbeleuchtung oder um einen verstopften Ablauf in der Duschehandeln.· Bootschäden: Wir unterscheiden zwischen Boot „noch ruderbar“ und Boot „nicht mehr ruderbar“.· Ein Boot ist nicht mehr ruderbar: Wenn z. B. ein Ausleger gebrochen ist oder der Rumpfein Loch hat. In diesem Fall muss eine Defekt-Tafel gut sichtbar am Boot angebracht werden.· Ein Boot ist noch ruderbar: Wenn das Stemmbrett wackelt.Ist es nicht mehr möglich, mit dem Boot zurück zum RCE zu rudern, sollen genaue Angaben gemachtwerden, wo sich das Boot befindet.Die weiteren Angaben zum Schaden erklären „was ist passiert“ und „wo ist es passiert“. Tipp: Ein Fotooder eine Skizze erklären mehr als tausend Worte.Die beteiligte Mannschaft wird analog zum Fahrtenbuch eingetragen. 1 = Bugmann.Das Schadenformular wird an der Reparaturtafel angeheftet. Jede Schadenmeldung wird zusätzlich anmaterial@rudercluberlenbach.ch geschickt.Wenn erforderlich, meldet sich der Vorstand bei der Person, welche den Schaden gemeldet hat, um dasweitere Vorgehen zu besprechen.Dieser Eintrag ist gültig ab: 04 2013/ 08 2013Verfasser: Jürg Buchli, Ralph Egli, Diego Mieth, Regula Wysling

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