13.07.2015 Aufrufe

Anhang. - Springer

Anhang. - Springer

Anhang. - Springer

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Leinen- und Baumwollstoffe für die Truppen.273Beschreibung und Zusätze.(Zu § 3 der "Besonderen Lieferungsbedingungen".)S. 186, Beilage 6, II.A. Beschreibung.Bemerkungen:1. Bei den Angaben über die Garnummern und die Fadenzahlbeziehen sich die Zahlen über dem Strich auf das Garn der Kette und dieunter dem Strich auf das zum: Schuß benutzte Garn.2. Die angegebenen Garnnummern sind in englischer Einteilungverstanden.3. Die Länge der Stücke richtet sich nach der im Handel für "volleStücke" bei gleichen oder ähnlichen Stoffsorten üblichen Länge.4. Im Gewicht ist bei sonst probemäßiger Beschaffenheit der Gewebe usw. ein Spielraum von ± 3 % zulässig.Zusätze zu a.l. Die für Leinenstoffe verwendeten Garne müssen aus reinen. nichtmit fremden Faserstoffen vermischten Flachsfasern bestehen und freivon holzigen und schilfigen Teilen und Schäben seln.2. Unter den in der Beschreibung mit "Flachs" bezeichneten Garnensind solche Garne zu verstehen, welche aus der langen gehechelten Faserdes Flachses gleichmäßig und fest gesponnen und in der Industrie "linegarne"genannt werden. Die mit "Werg" bezeichneten Garne sind solche,welche aus den zurückbleibenden kürzeren Fasern (Werg) hergestellt undauch "towgarne" genannt werden.3. Die mit "% gebleicht" bezeichneten Garne müssen ein gutesWeiß haben; sie dürfen nicht verbleicht sein und müssen haltbar undohne holzige Teile sein.4. Gebleichte und cremierte leinene Kettgarne dürfen nicht stärkergeschlichtet sein, als für die Verarbeitung unbedingt erforderlich ist. Roheleinene Kettgarne und sämtliche Schußgarne dürfen überhaupt nichtgeschlichtet werden.5. Die Gewebe müssen gut und gleichmäßig gewebt, die Webekanten(Leisten\ ganz sein. - Bei Handweberei sind geringe Schönheitsfehleroder Ungleichmäßigkeiten kein Grund zur Zurückweisung.6. Zur Herstellung der Gewebe dürfen nur die in der Beschreibungbezeichneten Garnnummern verwendet werden. Die Verwendung andererGarnnummern oder Garnarten ist als eine beabsichtigte Täuschung anzusehenund hat bei erbrachtem Beweise die Ausschließung des Unternehmersfür den Bereich der Heeresverwaltung zur Folge.7. Rohe, leinene Gewebe dürfen außer der vorgeschriebenen Mangelund der benötigten Reinigung von Schäben usw. keinerlei Appretur zeigenund keinen höheren als den natürlichen Feuchtigkeitsgehalt besitzen.He er man n, Mech. u. physik.·techn. Textil unters. 18

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!