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Anhang. - Springer

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:\Iaterialvorschriften der deutschen Kriegsmarine. 305Nr.111. Segeltücher, Köpertücher, Bramtücher undPersenningtücher.I. Das Material. Sämtliche Segel-, Köper- und Bramtücher dürfennur aus Flachs angefertigt werden. Sowohl Aufzug (Kette) als auch Einschlag(Schuß) sind ausschließlich nur aus den langen Fasern des Flachseszu fertigen. - Es sind nur geweichte (d. h. im Wasser geröstete)Flächse zu verwenden.- Es sind sowohl Aufzug (Kette) als auch Einschlag(Schuß) aus den langen Fasern des friesischen, westfälischen, rheinischenoder des russischen, holländischen oder flämischen Flachses zu fertigen. -Von den verschiedenen Arten des Flachses wird von seiten der Marinedem friesischen der Vorzug gegeben, da derselbe wegen seiner langen starkenFasern und seiner sonstigen vorzüglichen Beschaffenheit sich besonders zurAnfertigung von Segeltüchern eignet. - Der Langflachs ist auf der Vor-,Mittel- und Feinhechel derartig zu bearbeiten, daß die schwarzen undholzigen Teile sämtlich entfernt werden; außerdem ist jedes Beimischen vonkurzem Flachs oder Werg streng untersagt.- Sämtliche Garne, sowohl dieKetten- als auch die Schußgarne sind auf Trockenspinnstühlen gut undglatt zu spinnen und gehörig zu drehen. - Die Verwendung naßgesponnenerGarne ist nicht gestattet, auch wird eine ehernsiehe Bearbeitungder zu verwebenden Garne untersagt. - Sämtliche zur Verwendung kommendenKetten- und SchußgarnP sind zum Zwecke der Befreiung von allenvegetabilischen Bestandteilen als Pflanzenleim usw. sorgfältig in nachstehendangegebener Weise zu kochen. Der Kochprozeß findet im Wasser,welches fortwährend kochen muß, unter Zusatz von 98 bis 100 proz. kalzinierterSoda statt. - Die Garne sind zunächst während der Dauer von 2Stunden unter Zusatz von 8 % kalzinierter Soda, d. h. zum Kochen von100 kg Garn sind 8 kg Soda zu verwenden, auszukochen. - Nachdem dieBrühe abgelassen, sind die Garne in reinem Wasser zu spülen und auszudrücken.Erst nachdem dieses geschehen, sollen die Garne dem zweitenKochprozeß unterworfen werden. Die Dauer desselben beträgt gleichfalls:? Stunden bei fortwährendem Kochen und soll in reinem Wasser unter Zusatzvon 7 %kalzinierter Soda, d. h. auf 100 kg Garn sind 7 kg kalzinierterSoda zuzusetzen, geschehen. Nach Beendigung des Kochens sind die Garnewiederholt in reinem Wasser zu spülen und auszupressen, dann zu trocknenund, nachdem sie gemangelt, zum Verweben bereit.Für die Garne derjenigen Segel-, Köper- und Bramtücher, welche inweißer Farbe zur Ablieferung kommen sollen, ist eine Chlorbleiche gestattet,durch welche jedoch die Haltbarkeit der Tücher nicht leiden darf. -Eine Naturbleiche ist unter denselben Bedingungen gestattet. - Es wirdunter allen Umständen für weiße Tücher mindestens Halb bleicheverlangt. - Die Persenningtücher sind aus Flachswerggarnen anzufertigen.Heermann, ~Iech. u. physik.-techn. Textilunters. 20

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