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Anhang. - Springer

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Materialvorschriften der deutschen Kriegsmarine 301Materialvorschriften der deutschenKriegsmarine. 1 lAusgabe 1908.Nr. 103. Asbestmaterialien (S. 141 der Vorschriften).I. Allgemeines. a) Im allgemeinen mustergemäß. b) Bei der Be·stellung wird angegeben, ob blauer oder weißer Asbest zu liefern ist. BeiFabrikaten und Füllungen (z. B. Asbestmatratzen) muß Hülle und Füllungaus Asbest der gleichen Farbe bestehen. c) Nur reine Asbestfaser ohnefremde Reimengungen wie Baumwolle usw. zu verwenden. (Brennprobeeinzelner Fasern bei der Abnahmeprüfung: im Feuer einer Schmiedeesseoder im Glühofen.) d) Wenn Material in Rollen bestellt, sollen dieselben nichtunter 1 m breit und etwa 10 m lang sein. Auf Rollen Anzahl der Quadratmeteranzugeben.II. Asbestnähgarn. Aus 3 Garnen Asbestfaser und je 1 Seele vonfeinem Messingdraht zusammenzudrehen. Durchmesser etwa 2,0 mm.III. Asbestsehn ur. Aus mehreren Asbestfäden voneinerdem Schnurdurchmesserentsprechenden Stärke ohne Einlage zusammenzudrehen.Die Schnur muß sich leicht in ihre einzelnen Fäden aufdrehen lassen. InLängen von etwa 100 m zu liefern. Durchmesser 10-40 mm.IV. Asbestschlauch. a) Die Schläuche sind aus gedrehten Asbestfädendicht zu klöppeln und je nach Bestellung mit einer Füllung vonAsbestfasern oder Kieselguhr zu versehen. Durchmesser 10-40 mmLänge nicht unter 10m. b) Die Klöppelung muß so fest sein, daß wesentlichesDurchstäuben der Füllung nicht erfolgt. c) Füllung des Schlauchesmuß locker sein und darf sich nicht dicht oder feucht anfühlen. Asbestfädendürfen nicht zu fein zerzupft werden, sondern müssen stark und langsein. Stopfung des Schlauches muß so fest sein, daß eine Probe von 1 mLänge bei einer Zugbelastung von 10 kg um nicht mehr als 10 % ihresDurchmessers zusammengedrückt wird.V. Asbestband. Aus gedrehten Asbestfäden in Breiten von 200 bis500 mm und Längen von nicht unter 10 m ohne Einlage dicht und fest zuweben.VI. Asbestpappe. Aus wenigstens 95% reiner Asbestfaser ohneDrahteinlage mit Wasserglas als Bindemittel in glatten Tafeln von etwa1 ) Vorschriften für die Lieferung und Prüfung der hauptsächlichstenMaterialien und Apparate des Kriegsschiffs- und Torpedobootsbaues, 1908,Siegfried Mittler & Sohn, Berlin, Kochstraße 68(71.- Die Vorschriften überTauwerk sind nicht aufgenommen, soweit die Bedingungen nicht von textiltechnischenLaboratorien nachgeprüft zu werden pflegen.

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