4 <strong>Suhler</strong> <strong>Amtsblatt</strong> 8–2013AMTLICHER TEILBeschluss des Stadtrates vom 03.07.2013Amtliche BekanntmachungBeschluss- Nr. 704/77/2013Auftaktbeschluss zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Wohnungsbau Sehmarplan“Der Stadtrat beschloss:1. Der Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnungsbau Sehmarplan“ soll aufgehoben werden. Das Planverfahren zurAufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes ist durchzuführen.2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.Begründung:Der Aufstellungsbeschluss für den Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnungsbau Sehmarplan“ war am 10.02.1994 gefasstworden (Beschluss Nr. 1029/36/94). Nach Durchführung des erforderlichen Planverfahrens war der Vorhaben- und Erschließungsplanam 30.09.1998 als Satzung beschlossen worden (Beschluss Nr. 1015/129/98). Der Vorhaben- und Erschließungsplanwurde von der Oberen Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 09.02.1999 genehmigt und mit der öffentlichen Bekanntmachungam 24.02.1999 in Kraft gesetzt.Der Vorhaben- und Erschließungsplan umfasst eine Fläche von ca. 2,7 ha nördlich der Sportplätze am Sehmar. Als Nutzungsartist allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Beabsichtigt war die Schaffung von 70 bis 80 Bauplätzen für Einzel- und Doppelhäusersowie für Hausgruppen (Reihenhäuser) und die entsprechende Erschließung. Die Planungsabsichten wurden nicht realisiert.Derzeit sind Wiesenflächen vorzufinden, teilweise mit Gehölzbestand.Die Besonderheit des Vorhaben- und Erschließungsplanes (§ 12 BauGB) gegenüber dem Bebauungsplan besteht darin, dasssich ein Investor vertraglich dazu verpflichtet, das Vorhaben und die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen in einer bestimmtenFrist zu realisieren und die Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise zu tragen.Vor dem Satzungsbeschluss war mit Datum vom 10.08.1998 der erforderliche Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Suhlund der Landeswohnungs- und Städtebaugesellschaft Bayern GmbH (LWS), Niederlassung Würzburg, als Vorhaben- und Erschließungsträgerabgeschlossen worden. Dieser Durchführungsvertrag sah die Fertigstellung der Erschließungsanlagen bis2005 und der Hochbauten bis 2010 vor. Mit dem 1. Nachtrag vom 26.01.1999 zum Durchführungsvertrag wurde die Fertigstellungder geplanten Erschließungsanlagen und der geplanten Hochbaumaßnahmen durch den Vorhaben- und Erschließungsträgereinheitlich bis zum 31.12.2010 vereinbart.Im Januar 2000 beantragte die LWS die Aufhebung des Durchführungsvertrages. Mit Schreiben vom 02.02.2000 lehnte dieStadtverwaltung im Interesse der Bauwilligen die Aufhebung des Durchführungsvertrages ab, stellte aber zugleich die Zustimmungzu einem Vorhabenträgerwechsel in Aussicht, falls die LWS einen Interessenten benennen kann.Im Jahr 2004 wurde von den Vertragspartnern erneut die Aufhebung des Durchführungsvertrages beantragt, da eine Realisierungdes Vorhabens nicht in Aussicht war und bei Fortbestehen des Vertrages wirtschaftlicher Schaden befürchtet wurde. MitDatum vom 03.12.2004 wurde mit den Vertragspartnern ein Vertrag über die Entlassung aus dem Durchführungsvertrag abgeschlossen.Einen neuen Vorhaben- und Erschließungsträger gibt es bis heute nicht. Die gesetzte Frist zur Fertigstellung der geplanten Erschließungsanlagenund der geplanten Hochbaumaßnahmen durch den Vorhaben- und Erschließungsträger ist am 31.12.2010abgelaufen.§ 12 Absatz 6 BauGB bestimmt folgendes: „Wird der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht innerhalb der Frist nach Absatz1 durchgeführt, soll die Gemeinde den Bebauungsplan aufheben. Aus der Aufhebung können Ansprüche des Vorhabenträgersgegen die Gemeinde nicht geltend gemacht werden. Bei der Aufhebung kann das vereinfachte Verfahren nach § 13 angewendetwerden.“Für eine weitere Aufrechterhaltung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Wohnungsbau Sehmarplan“ fehlt somit dierechtliche Grundlage. Der Vorhaben- und Erschließungsplan mit seinen Festsetzungen soll deshalb aufgehoben und die Planungsabsichtnicht mehr weiter verfolgt werden.Gemäß § 1 Absatz 8 BauGB gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches für die Aufstellung von Bauleitplänen auch für dieÄnderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen. Für die Aufhebung eines in Kraft gesetzten Bauleitplanes ist somitein Planverfahren durchzuführen.Im Zuge der beabsichtigten Aufhebung wird das Plangebiet im Entwurf des Flächennutzungsplanes nicht mehr als geplanteWohnbaufläche, sondern als Grünland dargestellt. Nördlich des Vorhaben- und Erschließungsplanes war bisher als Verbindungzur Ortslage Neundorf im Entwurf des Flächennutzungsplanes eine weitere Wohnbaufläche geplant. Diese wird ebenfallsgestrichen und nicht mehr als geplante Wohnbaufläche, sondern entsprechend der vorhandenen Nutzung überwiegend alsGartenland dargestellt.Anlage:Lageplan des aufzuhebenden PlangebietesDr. J. TriebelOberbürgermeisterBeschluss des Stadtrates vom 03.07.2013Amtliche BekanntmachungBeschluss- Nr. 708/ 81/2013Auftaktbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes für die Dauerkleingartenanlage „Steinsfeld“Der Stadtrat beschloss:2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.Begründung:1. Der Bebauungsplan für die Dauerkleingartenanlage „Steinsfeld“ soll aufgehoben werden. Das Planverfahren zur Aufhebungdes Bebauungsplanes ist durchzuführen.Bei der Kleingartenanlage „Steinsfeld“ handelt es sich um eine bis zum 23.03.2013 im Stadtverband Suhl der Kleingärtnere.V. organisierte Anlage.Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes war am 04.04.2001 gefasst worden (Beschluss Nr. 280/ 49/2001). NachDurchführung des erforderlichen Planverfahrens war der Bebauungsplan am 19.06.2002 als Satzung beschlossen worden schluss Nr. 519/ 73/2002), von der höheren Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 16.10.2002 genehmigt und mit öffentlicherBekanntmachung am 13.11.2002 in Kraft gesetzt worden. Es handelt sich dabei um einen einfachen Bebauungsplan n gemäߧ 30 Abs. 3 BauGB (nur der Geltungsbereich und die Art der Nutzung sind hier(Be-festgesetzt).Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha im Bereich des Steinsfelder Wassers oberhalb der <strong>Suhler</strong> Gesenkschmiede.Planungsabsicht war die Bestandssicherung der Kleingartenanlage gemäß § 1 Abs. 3 des Bundeskleingartengeset-esetzes.In den letzten Jahren hat die Anlage, welche ohnehin mit nur 11 Parzellen zu den kleinsten Anlagen im Stadtverband d gehörte,durch Mitgliederschwund mehrere Pächter verloren. Die davon betroffenen Parzellen konnten nicht nachbesetzt wer-den. Infolgedessen werden diese Teilflächen nicht mehr bewirtschaftet, verwildern und müssen beräumt werden. Dies konnteanhand einer Ortsbegehung im Jahr 2012, an der Vertreter der Stadtverwaltung Suhl, des Stadtverbandes Suhl der Kleingärtnerund des Vereinsvorstands der Anlage „Steinsfeld“ teilnahmen, festgestellt werden.Im Ergebnis der Begehung führte der Stadtverband Suhl der Kleingärtner Ende des Jahres 2012 eine satzungsgemäße Anhö-rung mit dem Vorstand des Gartenvereins im Hinblick auf eine Beendigung der Mitgliedschaft im Stadtverband durch. Am23.03.2013 beschloss der Stadtverband Suhl der Kleingärtner, den Verein „Steinsfeld“ aus dem Stadtverband auszuschließen.Die Stadt Suhl als Träger der Planungshoheit wurde deshalb vom Stadtverband mit Schreiben vom 24.04.2013 gebeten, deneinfachen Bebauungsplan für die Dauerkleingartenanlage „Steinsfeld“ aufzuheben. Dies hat zur Folge, dass der StadtverbandSuhl der Kleingärtner im Fall dieses Vereins gegenüber der Stadtverwaltung Suhl nicht mehr als Generalpächter, wie bei anderenim Stadtverband organisierten Vereinen, auftritt.Die am Standort weiter bewirtschafteten Parzellen haben Bestandsschutz. Sofern die Pächter dies wollen, können sie die ver-bliebenen Parzellen auf der Grundlage von neuen mit der Stadtverwaltung Suhl bzw. privaten Eigentümern abzuschließendenPachtverträgen weiterhin gärtnerisch nutzen.Gemäß § 1 Absatz 8 BauGB gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches für die Aufstellung von Bauleitplänen auch für dieÄnderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen. Für die Aufhebung eines in Kraft gesetzten Bebauungsplanes es istsomit ein Planverfahren durchzuführen wie auch zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, einschließlich Behördenbeteiligungund Öffentlichkeitsbeteiligung.Im Zuge der beabsichtigten Aufhebung wird das Plangebiet im Entwurf des Flächennutzungsplanes nicht mehr als Grünflächemit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“, sondern als Grünland dargestellt.Anlage:Lageplan des aufzuhebenden PlangebietesDr. J. TriebelOberbürgermeister
AMTLICHER TEIL <strong>Suhler</strong> <strong>Amtsblatt</strong> 8–20135Bekanntmachung über die öffentliche Auslegungdes 2. Entwurfs des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025Am 16. Juli 2013 hat die Landesregierung den 2. Entwurf des LandesentwicklungsprogrammsThüringen 2025 (LEP 2025) zur öffentlichen Auslegung freigegeben.Gemäß § 10 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S.2986), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändertworden ist, in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Landesplanungsgesetzes(ThürLPlG) vom 11. Dezember 2012 (GVBl. S. 450) ist der 2. Entwurf des LEP 2025 bei denLandesplanungsbehörden, den Landkreisen und den kreisfreien Städten öffentlich auszulegen.Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 ROG in Verbindung mit§ 3 Abs. 2 Satz 3 ThürLPlG bekannt gemacht.Der 2. Entwurf des LEP 2025 liegt in der Zeitvom 17. September bis einschließlich 18. November 2013Montag von 8 bis 13 Uhr,Dienstag von 8 bis 17 Uhr,Donnerstag von 8 bis 18 Uhr,Freitag von 8 bis 13 Uhr,in der Stadtverwaltung Suhl,Neues Rathaus,Friedrich-König-Straße 42,98527 Suhl,Bau- und Stadtentwicklungsamt,Zimmer 708,zur kostenlosen Einsichtnahme aus.Anregungen zum 2. Entwurf des LEP 2025 können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oderzur Niederschrift vorgebracht werden.Darüber hinaus können Anregungen zum 2. Entwurf des LEP 2025 auch direkt gegenüber demThüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr,Referat 33,Postfach 900 362,99106 Erfurtvorgebracht bzw. als E-Mail unter der Adresse „lep2025@tmblv.thueringen.de“ übermitteltwerden.Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 5 Satz 1 ThürLPlG beider Beschlussfassung über das LEP 2025 unberücksichtigt bleiben.Der Entwurf des LEP 2025 ist im Internet abrufbar unter www.lep2025.de.Erfurt, den 23. Juli 2013Bekanntmachungvon Beschlüssen des Stadtrates und der Ausschüsse des Stadtrats von Suhl gemäß § 40 Abs. 2der Thüringer Kommunalordnung sowie § 29 der Geschäftsordnung des <strong>Suhler</strong> StadtratesFolgende Beschlüsse wurden in der 49. Sitzung des Stadtrates Suhl am 12.06.2013 gefasst bzw. zur Kenntnis gegeben(mit dem Protokoll der 49. Sitzung in der 50. Sitzung am 03.07.2013 genehmigt):Im Abstimmungsergebnis sind in dieser Reihenfolge angegeben: Ja-Stimmen – Nein-Stimmen – Stimmenthaltungen– keine StimmabgabeFolgende Beschlüsse wurden in der 49. Sitzung des Stadtrates Suhl am 12.06.13 im öffentlichen Teil gefasstbzw. zur Kenntnis gegeben:689/62/2013 vom 12.06.13Wahl des Mitgliedes der Planungsversammlung der Regionalen PlanungsgemeinschaftSüdwestthüringen- Herr Dr. Walter Hauk, SPD690/63/2013 vom 12.06.13Wahl der Vertrauenspersonen/Stellvertreter für den Wahlausschuss zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für dieAmtsperiode 2014 - 2018Folgende Vertrauenspersonen wurden gewählt:Herr Holger UskeHerr Ronald LeglerHerr Dietmar BehrendtFrau Brigitte FahnenschmidtFrau Nadine LutherFolgende Stellvertreter wurden gewählt:Herr Alexander FreytagFrau Martina Lampert691/64/2013 vom 12.06.13Vorlage 2:Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Zum Kirchenholz“, Suhl, OT Goldlauter-Heidersbach27 – 2 – 0 – 0 von 29 Stimmberechtigten692/65/2013 vom 12.06.13Vorlage 3:Satzung der Stadt Suhl für den Wohngebietsbeirat Suhl-Neundorf27 – 2 – 0 – 0 von 29 Stimmberechtigten693/66/2013 vom 12.06.13Vorlage 4:Änderung des Beschlusses Nr. 18/119/2009 vom 29.07.09 „Namentliche Bestellung der Mitglieder für Aufsichtsräte,Verbandsversammlungen und sonstige Gremien für die Legislaturperiode 2009-2014“28 – 1 – 0 – 0 von 29 Stimmberechtigten694/67/2013 vom 12.06.13Vorlage 5:Vorgaben für die Verwendung des Kaufpreises aus dem Aktien- und -übertragungsvertrag zwischen der SBB undThüga21 – 6 – 2 – 0 von 29 StimmberechtigtenAndreas MinschkeAbteilungsleiterThüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und VerkehrÖ f f e n t l i c h e S t e l l e n a u s s c h r e i b u n gIm Ordnungs- und Bauaufsichtsamt der Stadtverwaltung Suhl ist zum nächstmöglichenZeitpunkt die Stelle695/68/2013 vom 12.06.13Vorlage 6:Vorabgewinnausschüttung der Sammelkanalbetriebs- und Beteiligungsgesellschaft Suhl mbH (SBB) für das Wirtschaftsjahr201228 – 0 – 0 – 1 von 29 Stimmberechtigten696/69/2013 vom 12.06.13Vorlage 7:Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen und der Jenaplan-Schule in Trägerschaft derStadt Suhl19 – 9 – 0 – 1 von 29 Stimmberechtigten697/70/2013 vom 12.06.13Vorlage 8:Entscheidung zur überörtlichen Betätigung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen in der Stadt Suhl durch dieMVZ Schmalkalden GmbH26 – 2 – 0 – 1 von 29 StimmberechtigtenSachbearbeiter/in Baulasten/ Aktenführungbefristet für die Zeit des Mutterschutzes und einer sich anschließenden Elternzeit neu zubesetzen.Aufgabenbereich:- selbständige Führung des Baulastenverzeichnisses der Stadt Suhl, u.a. eigenständigeVorbereitung einer Verpflichtungserklärung durch Vorabsprache mit den Beteiligtensowie ausführliche Beratung und Empfehlung bezüglich der Art der Baulast;Erstellung und Beurkundung der Verpflichtungserklärung; Eintragung in dasBaulastenverzeichnis; flurstücksbezogene Schließung und Umschreibung desBaulastenblattes; Gewährung von Einsichtnahmen in das Baulastenverzeichnis;alphabetische und katastertechnische Nachweisführung der belasteten undbegünstigten Grundstücke; Führung der Baulastakten; selbständige Führung desBaulast-Akten-Archives- Verwaltung von Fach-Datenbanken (DebaseBauL), u.a. Verschlüsseln von Daten,formale Ergänzung von Daten, Berichtigung von Formalfehlern; Anlegen vonIndexdateien, Reorganisation von Datensätzen und Datenträgerarchivierung- Aktenführung durch eigenständige Prüfung der Bauunterlagen auf Vollständigkeit,Bauvorgangsrecherchen; selbständige Bearbeitung der Bauzustandanzeigen sowie derAnzeige zur Aufnahme der Nutzung gemäß § 79 ThürBO; Archivierung undAufbereitung der Bauakten; eigenverantwortliche Bearbeitung derBauüberhangsstatistikAnforderungen:- Verwaltungsfachangestellte/r bzw. Fortbildungslehrgang I (FL I) bzw.Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst odervergleichbare Ausbildung mit entsprechender Berufserfahrung im Bereich deröffentlichen Verwaltung- Kenntnisse im Allg. Baurecht/ ThürBO und im Verwaltungsrecht- EDV-Kenntnisse (insbes. Archikart, GIS, EWO und ONLIKA von Vorteil)- schnelle Auffassungsgabe sowie souveränes Auftreten bei der Beratung von BürgernArbeitszeit:Vergütung:40 WochenstundenBewerbungsschluss: 15.09.2013Entgeltgruppe 8 TVöDAussagefähige Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an das Personal- und Organisationsamtder Stadtverwaltung Suhl, Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl. Aus Kostengründenwerden die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt. Bei gewünschter Rücksendungbitten wir um Beilage eines ausreichend frankierten Rückumschlags.698/71/2013 vom 12.06.13Vorlage 10:Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Kommunalwirtschaftliche Dienstleistungen Suhl 201325 – 1 – 1 – 0 von 27 Stimmberechtigten699A/72/2013 vom 12.06.13Antrag 2: (Freie Wähler Suhl), (GO-Antrag Nr. 16/2013 vom 17.04.2013)Beitritt der Stadt Suhl in die Bürgerinitiative „Kein Energiespeicher am Rennsteig“ e. V.4 – 21 – 2 – 1 von 28 Stimmberechtigten---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Information 1:Sachstandsbericht zum Arbeitsstand der Fortschreibung und Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes„Suhl 2025“---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Beschluss des Sozialausschusses Nr. 05/2013 vom 10.04.2013Vergabe des Prädikats „Familienfreundliche Einrichtung der Stadt Suhl“ 201310 – 0 – 0 – 0 von 10 Stimmberechtigten---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Beschluss des Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschusses Nr. 132/2013 vom03.04.2013Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses gemäß § 27 (4) Satz 1 ThürKO - Marcus Kalkhake9 – 0 – 0 – 2 von 10 StimmberechtigtenBeschluss des Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschusses Nr. 129/2013 vom24.04.2013Baumfällantrag für eine Linde mit einem Stammumfang von über 180 cm in der Flur 34, Flurstück 28/ 3, Kellerstraße1, 98527 Suhl (Zustimmung)7 – 0 – 0 – 0 von 7 StimmberechtigtenBeschluss des Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschusses Nr. 130/2013 vom24.04.2013Baumfällgenehmigung für eine Linde mit einem Stammumfang über 180 cm in der Ilmenauerstraße in Suhl, Flur80, Flurstück 1127 – 0 – 0 – 0 von 7 Stimmberechtigten---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Folgende Vorlagen und Anträge wurden in der 49. Sitzung des Stadtrates Suhl am 12.06.13 im öffentlichenTeil gefasst bzw. zur Kenntnis gegeben:Antrag 1: (DIE LINKE.)Umsetzung Regionalplan in den Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschuss verwiesen.Antrag 3: (SPD)Ausschreibung zum Verkauf der Flächen am ehemaligen Recyclinghof/Stadtpark in Suhl Der Einreicher zieht seinen Antrag zurück.Hinweis:Diese Beschlüsse sind auch auf den Internetseiten der Stadt Suhl unter www.suhl-thueringen.de Bürgerservice Stadtrat und Gremien Sitzungsprotokolle nachzulesen und können in der Stadtverwaltung Suhl, Büro desOberbürgermeisters, Rathaus, Marktplatz 1, eingesehen werden (Zi. 310 - 311).