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Das jugendpolitische Magazin für Baden-Württemberg

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[ 6 ]<br />

Was dem Homo vacaniensis – dem gemeinen Freizeitleiter –<br />

Mike Cares<br />

Die Gesellschaft nimmt gerne das<br />

Engagement Ehrenamtlicher in der<br />

Jugendarbeit in Anspruch, wenn sie <strong>für</strong><br />

das Leben schwer macht, erklärt Mike Cares.<br />

[[ Vom Aussterben<br />

bedroht?<br />

Kinder und Jugendliche Ferienfreizeiten,<br />

Erholungsmaßnahmen, internationale<br />

Begegnungen, Stadtranderholungen,<br />

erlebnispädagogische und<br />

sportpädagogische Freizeitmaßnahmen als<br />

Wochenendfreizeiten oder mehrwöchiges<br />

Programm im In- und Ausland organisieren<br />

und durchführen.<br />

Am Wert dieser Angebote <strong>für</strong> die personale und<br />

soziale Entwicklung junger Menschen gibt es<br />

keine Zweifel. Die Jugendarbeit vertritt hier<br />

selbstbewusst und engagiert ein erfolgreiches<br />

Arbeitsfeld. <strong>Das</strong> sehen auch viele PolitikerInnen<br />

bis hin zum Ministerpräsidenten so. Die<br />

Bedeutung der Freizeitarbeit begründet letztlich<br />

auch die öffentliche Förderung durch Kommunen<br />

und den Landesjugendplan.<br />

Aber welchen Herausforderungen und Auflagen<br />

sehen sich junge Menschen gegenüber,<br />

wenn sie sich im Bereich der Freizeitenarbeit<br />

engagieren wollen?<br />

Hier eine kleine Auswahl ohne Anspruch auf<br />

Vollständigkeit:<br />

Schulungen erforderlich<br />

Wie jedem und jeder JugendleiterIn wird den<br />

FreizeitleiterInnen der Besuch der Ausbildung<br />

zur JugendleiterIn nahe gelegt. Mehrtägige<br />

Kurse mit mindestens 30 Unterrichtsstunden<br />

sind der Einstieg.<br />

Dazu kommt der Besuch des großen Erste-Hilfe-Kurses<br />

mit acht Doppelstunden.<br />

FreizeitleiterInnen, die Freizeiten mit besonderen<br />

Schwerpunkten betreuen wie Klettern, Segeln,<br />

Skifahren oder integrative Freizeiten mit<br />

behinderten und nichtbehinderten Jugendlichen<br />

besuchen darüber hinaus weitere Spezialschulungen.<br />

Als FreizeitleiterInnen übernehmen sie die gesetzliche<br />

Aufsichtspflicht und überwachen die<br />

Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen.<br />

Damit tragen sie straf- und unter Umständen<br />

auch zivilrechtlich ein Risiko, das durch entsprechendes<br />

Verhalten der Kinder und Jugendlichen<br />

zur Bestrafung und zu finanziellen Forderungen<br />

führen kann.<br />

Die Einhaltung des Schutzauftrages zum Kindeswohl<br />

zieht zahlreiche Maßnahmen nach<br />

sich. Auch wenn die einzelne Freizeitmaßnahme<br />

als solche keiner speziellen vertraglichen<br />

Vereinbarung bedarf, sind die Ehrenamtlichen<br />

mehrfach betroffen. Sie werden geschult, über<br />

ihre Rolle belehrt, müssen sich zur Einhaltung<br />

vereinbarter Standards verpflichten und bekommen<br />

Hinweise zum Umgang in konkreten<br />

Verdachts- oder Konfliktfällen. Die Jugendverbände<br />

setzen verstärkt auf Prävention, aber<br />

auch das kostet zusätzlich Zeit, Energie und<br />

letztlich Geld.<br />

<strong>Das</strong> Infektionsschutzgesetz sieht verpflichtend<br />

immer wiederkehrende Schulungsmaßnahmen<br />

vor, <strong>für</strong> Mitarbeitende bei allen Maßnahmen<br />

bei denen sich Freizeitgruppen selbst<br />

versorgen oder mit Lebensmitteln zu tun haben.<br />

Wie ein Reiseveranstalter<br />

Wenn Freizeitgruppen mit eigenen oder gemieteten<br />

Kleinbussen verreisen, brauchen die<br />

FahrerInnen, die in der Regel ehrenamtliche<br />

FreizeitleiterInnen sind, zwar Gott sei Dank,<br />

entgegen dem politischen Druck aus der kommerziellen<br />

Reisebranche zumeist (noch) keinen<br />

Personenbeförderungsschein, wie ihn etwa<br />

TaxifahrerInnen brauchen, dessen Erwerb<br />

mit erheblichen Kosten und zeitlichem Aufwand<br />

verbunden ist. Stattdessen absolvieren<br />

viele freiwillig ein Fahrsicherheitstraining bei<br />

einem Automobilclub.<br />

Werden Freizeiten öffentlich ausgeschrieben,<br />

benötigt der Verband eine Genehmigungsurkunde<br />

nach dem Personenbeförderungsgesetz,<br />

es sei denn, er beauftragt ein kommerzielles<br />

Beförderungsunternehmen, das eine solche<br />

Genehmigung besitzt. Auch dieses Verfahren<br />

ist mit erheblichen Kosten und zeitlichem<br />

Aufwand verbunden.<br />

Die Vorschriften des Europäischen Reiserechtes<br />

und des Reisevertragsgesetzes, die eigentlich<br />

als Schutz der Verbraucher gedacht sind,

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