Das jugendpolitische Magazin für Baden-Württemberg
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[ 6 ]<br />
Was dem Homo vacaniensis – dem gemeinen Freizeitleiter –<br />
Mike Cares<br />
Die Gesellschaft nimmt gerne das<br />
Engagement Ehrenamtlicher in der<br />
Jugendarbeit in Anspruch, wenn sie <strong>für</strong><br />
das Leben schwer macht, erklärt Mike Cares.<br />
[[ Vom Aussterben<br />
bedroht?<br />
Kinder und Jugendliche Ferienfreizeiten,<br />
Erholungsmaßnahmen, internationale<br />
Begegnungen, Stadtranderholungen,<br />
erlebnispädagogische und<br />
sportpädagogische Freizeitmaßnahmen als<br />
Wochenendfreizeiten oder mehrwöchiges<br />
Programm im In- und Ausland organisieren<br />
und durchführen.<br />
Am Wert dieser Angebote <strong>für</strong> die personale und<br />
soziale Entwicklung junger Menschen gibt es<br />
keine Zweifel. Die Jugendarbeit vertritt hier<br />
selbstbewusst und engagiert ein erfolgreiches<br />
Arbeitsfeld. <strong>Das</strong> sehen auch viele PolitikerInnen<br />
bis hin zum Ministerpräsidenten so. Die<br />
Bedeutung der Freizeitarbeit begründet letztlich<br />
auch die öffentliche Förderung durch Kommunen<br />
und den Landesjugendplan.<br />
Aber welchen Herausforderungen und Auflagen<br />
sehen sich junge Menschen gegenüber,<br />
wenn sie sich im Bereich der Freizeitenarbeit<br />
engagieren wollen?<br />
Hier eine kleine Auswahl ohne Anspruch auf<br />
Vollständigkeit:<br />
Schulungen erforderlich<br />
Wie jedem und jeder JugendleiterIn wird den<br />
FreizeitleiterInnen der Besuch der Ausbildung<br />
zur JugendleiterIn nahe gelegt. Mehrtägige<br />
Kurse mit mindestens 30 Unterrichtsstunden<br />
sind der Einstieg.<br />
Dazu kommt der Besuch des großen Erste-Hilfe-Kurses<br />
mit acht Doppelstunden.<br />
FreizeitleiterInnen, die Freizeiten mit besonderen<br />
Schwerpunkten betreuen wie Klettern, Segeln,<br />
Skifahren oder integrative Freizeiten mit<br />
behinderten und nichtbehinderten Jugendlichen<br />
besuchen darüber hinaus weitere Spezialschulungen.<br />
Als FreizeitleiterInnen übernehmen sie die gesetzliche<br />
Aufsichtspflicht und überwachen die<br />
Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen.<br />
Damit tragen sie straf- und unter Umständen<br />
auch zivilrechtlich ein Risiko, das durch entsprechendes<br />
Verhalten der Kinder und Jugendlichen<br />
zur Bestrafung und zu finanziellen Forderungen<br />
führen kann.<br />
Die Einhaltung des Schutzauftrages zum Kindeswohl<br />
zieht zahlreiche Maßnahmen nach<br />
sich. Auch wenn die einzelne Freizeitmaßnahme<br />
als solche keiner speziellen vertraglichen<br />
Vereinbarung bedarf, sind die Ehrenamtlichen<br />
mehrfach betroffen. Sie werden geschult, über<br />
ihre Rolle belehrt, müssen sich zur Einhaltung<br />
vereinbarter Standards verpflichten und bekommen<br />
Hinweise zum Umgang in konkreten<br />
Verdachts- oder Konfliktfällen. Die Jugendverbände<br />
setzen verstärkt auf Prävention, aber<br />
auch das kostet zusätzlich Zeit, Energie und<br />
letztlich Geld.<br />
<strong>Das</strong> Infektionsschutzgesetz sieht verpflichtend<br />
immer wiederkehrende Schulungsmaßnahmen<br />
vor, <strong>für</strong> Mitarbeitende bei allen Maßnahmen<br />
bei denen sich Freizeitgruppen selbst<br />
versorgen oder mit Lebensmitteln zu tun haben.<br />
Wie ein Reiseveranstalter<br />
Wenn Freizeitgruppen mit eigenen oder gemieteten<br />
Kleinbussen verreisen, brauchen die<br />
FahrerInnen, die in der Regel ehrenamtliche<br />
FreizeitleiterInnen sind, zwar Gott sei Dank,<br />
entgegen dem politischen Druck aus der kommerziellen<br />
Reisebranche zumeist (noch) keinen<br />
Personenbeförderungsschein, wie ihn etwa<br />
TaxifahrerInnen brauchen, dessen Erwerb<br />
mit erheblichen Kosten und zeitlichem Aufwand<br />
verbunden ist. Stattdessen absolvieren<br />
viele freiwillig ein Fahrsicherheitstraining bei<br />
einem Automobilclub.<br />
Werden Freizeiten öffentlich ausgeschrieben,<br />
benötigt der Verband eine Genehmigungsurkunde<br />
nach dem Personenbeförderungsgesetz,<br />
es sei denn, er beauftragt ein kommerzielles<br />
Beförderungsunternehmen, das eine solche<br />
Genehmigung besitzt. Auch dieses Verfahren<br />
ist mit erheblichen Kosten und zeitlichem<br />
Aufwand verbunden.<br />
Die Vorschriften des Europäischen Reiserechtes<br />
und des Reisevertragsgesetzes, die eigentlich<br />
als Schutz der Verbraucher gedacht sind,