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Ausschreibung für das Spieljahr 2010/11 ... - NFV-Kreis Gifhorn

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Sportwochen mit Fußballturnieren und Hallenturniere sind beim Spielausschussvorsitzendenmindestens 14 Tage vor Beginn, unter Angabe der teilnehmenden Mannschaften, schriftlichanzuzeigen. Gemeldete Freundschaftsspiele über die gesamte Spielzeit werden vomSpielausschussvorsitzenden ins DFB-Net eingegeben und der Schiedsrichteransetzer besetztdie Spiele mit einem neutralen Schiedsrichter. Nach Spielschluss ist <strong>das</strong> Ergebnis durch denHeimverein zu melden.10.4 Anforderungen von SchiedsrichternFür alle unter Punkt 10.3 angegebenen Veranstaltungen und <strong>für</strong> alle Freundschaftsspiele sindbeim SR-Ansetzer (Hendrik Holsten Tel.: 05374 93<strong>11</strong>944) mindestens 5 Tage vorherSchiedsrichter anzufordern. Telefongespräche mit dem SR-Ansetzer sind grundsätzlich vor20:00 Uhr durchzuführen. Für die zuvor genannten Spiele/Turniere müssen Spielberichtekomplett ausgefüllt, vom Schiedsrichter unterschrieben und demSpielausschussvorsitzenden geschickt werden.10.5 SpielgenehmigungenFür Spiele gegen ausländische Mannschaften sind vorher rechtzeitig die entsprechendenAntragsformulare des DFB beim Spielausschuss einzureichen.Spiele gegen Nicht-Verbandsvereine dürfen nur mit Erlaubnis des Spielausschussesausgetragen werden.10.6 Amtliche SportnachrichtenAmtliche Sportnachrichten in den hiesigen Tageszeitungen sind schriftlichen Bescheidengleichzusetzen.10.7 Spielergebnisse im Sportinformationssystem (DFBnet)Die gastgebenden Vereine sind verpflichtet, die Spielergebnisse unverzüglich,spätestens eine Stunde nach Spielende, ausgehend von der Anstoßzeit im DFBnet, dem<strong>NFV</strong> über <strong>das</strong> DFBnet zu melden. Das gilt auch <strong>für</strong> Samstags- und Wochentagsspiele.10.8 TrikotwerbungDas Tragen von Werbung auf der Spielkleidung bedarf der schriftlichen Genehmigung durchden <strong>Kreis</strong>spielausschussvorsitzenden (Antragsformular des <strong>NFV</strong>).Die Genehmigung wird <strong>für</strong> ein <strong>Spieljahr</strong> (01.07. bis 30.06.) erteilt. Sie kann jährlich verlängertwerden, wenn die einmal genehmigte Werbung im Mannschaftsmeldebogen von den Vereinenangegeben wird oder schriftlich nachgemeldet worden ist.Die Genehmigungsgebühr <strong>für</strong> Werbetrikots beträgt jährlich 25,- € <strong>für</strong> jeden Werbeträger.10.9 Fair-Play-Wettbewerb (Hermann-Neuberger-Cup )Die <strong>Ausschreibung</strong> <strong>für</strong> den Fair-Play-Wettbewerb liegt den Vereinen seit der Saison 1994/95vor. Sie hat <strong>für</strong> die Serie <strong>2010</strong>/<strong>11</strong> Gültigkeit und wird von der Sparkasse GF/WOB finanziellgefördert.10.10 AnschriftenverzeichnisJeder Verein hat die Möglichkeit unter www.nfv-gifhorn.de <strong>das</strong> Anschriftenverzeichniseinzusehen und herunterzuladen, die Adressen werden ständig aktualisiert.Etwaige Änderungen - Anschriften, Telefonnr. E-Mail-Adresse sowie SIS-Mailboxnummer -müssen umgehend dem Spielausschussvorsitzenden und der Geschäftsführung (Egon Trepke)schriftlich gemeldet werden. Die Geschäftsführung veranlasst eine Änderung.<strong>11</strong>. Feldverweise und Rechtsprechung<strong>11</strong>.1 SpielsperreBei Hinausstellungen ( Feldverweise auf Dauer mit roter Karte ) von Spielern ist der betreffendeVerein verpflichtet, dem Schiedsrichter nach Beendigung des Spieles die betreffendenSpielerpässe auszuhändigenEin auf Dauer des Feldes verwiesener Spieler ist vorgesperrt.<strong>11</strong>.2 Stellungnahme

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