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Ausschreibung für das Spieljahr 2010/11 ... - NFV-Kreis Gifhorn

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Das Endspiel um den Wittinger <strong>Kreis</strong>pokal und Frauen Pokal kann auf neutralem Platzausgetragen werden.Falls dieses Endspiel unentschieden endet, wird es verlängert. Sollte nach der Verlängerungkein Sieger ermittelt worden sein, findet ein <strong>11</strong>-m-Schießen bis zur Entscheidung statt.Alle übrigen Pokalendspiele werden ohne Verlängerung nach Punkt 6.7 entschieden.7. Spielpläne7.1 Sportinformationssystem (DFBnet) - SpielpläneDie Spielpläne werden nach dem Rahmen-Spielplan des <strong>Kreis</strong>es und über <strong>das</strong>Sportinformationssystem (DFBnet) erstellt. An Nachholspieltagen können Pflichtspielegrundsätzlich nicht vorgezogen werden, dabei sollen Spielverlegungen durch Vereine zeitnah(möglichst in der Woche) vor dem ursprünglichen Spieltermin beantragt werden.In zwingenden Ausnahmefällen kann der Spielausschuss nach § 27 Abs. 4 der SpO kürzereAnsetzfristen in Anspruch nehmen.Die Spielpläne <strong>für</strong> all ihre Mannschaften sind aus dem DFBnet herunter zu laden.Spielverlegungen und Neuansetzungen <strong>für</strong> die Vereine und Mannschaften werden nur noch imDFBnet bekannt gegeben.7.2 SpielverlegungenSpielverlegungen können in Ausnahmefällen nach schriftlichem Antrag und mit schriftlicherZustimmung des Gegners durch den Staffelleiter genehmigt werden. Diese Anträge müssenmindestens 10 Tage vor dem Spieltermin beim Staffelleiter vorliegen. Die Verwaltungskosten<strong>für</strong> jede Spielverlegung betragen 10,- € und sind vom Antragsteller zu zahlen.Falls die Frist von 10 Tagen nicht eingehalten wird, erhöht sich die Verwaltungsgebühr auf 20,-€. Der Antrag auf Spielverlegung muss in jedem Fall vor dem angesetzten Spiel, spätesten 24h vor dem Anpfiff, beim Staffelleiter schriftlich vorliegen, andernfalls kann eine Spielwertungwegen Nichtantretens vorgenommen werden.Zum Schutze des Jugendspielbetriebes der A-Junioren auf <strong>Kreis</strong>ebene dürfenSpielverlegungen von Herrenmannschaften auf Samstag von Vereinen oder Vereinen, dieals Mitglied einer Jugendspielgemeinschaft am A-Junioren-Spielbetrieb teilnehmen, nurmit Zustimmung der betroffenen Jugendleitungen vorgenommen werden.Eigenmächtige Spielverlegungen werden mit einer Ordnungsstrafe <strong>für</strong> beide Vereine belegt.7.3 Letzter SpieltagAm letzten Spieltag eines <strong>Spieljahr</strong>es werden Spielverlegungen nur genehmigt, wenn dadurchAuf- oder Abstieg nicht beeinflusst werden, <strong>das</strong> gilt auch <strong>für</strong> Spielverlegungen in die 22. KW20<strong>11</strong>.7.4 Spielfreier TerminSpielfreie Termine können am Staffeltag (06.08. + 07.08.10), in Absprache mit demGegner und Staffelleiter in die Woche verlegt werden, spielfreie Sonntage dürfen <strong>für</strong>Verlegungen von Mannschaften untereinander nur im Ausnahmefall in Anspruchgenommen werden.7.5 SpielüberschneidungenJeder Verein ist verpflichtet, seine Spielpläne auf Spielüberschneidungen zu überprüfen. Fehlersind unverzüglich dem Spielausschussvorsitzenden zu melden, damit dieser entsprechendenMaßnahmen einleiten kann.7.6 Flutlichtspiele - WochentagsspieleDie Austragung von Flutlichtspielen ist mit Zustimmung des Gegners zulässig. Über dieInbetriebnahme der Flutlichtanlage während eines Spieles entscheidet der Schiedsrichter. BeiTerminschwierigkeiten kann der Spielausschuss auch Wochentagsspiele ansetzen.7.7 Verlängerung der SpielserieSind nach Abschluss der planmäßigen Spielserie noch Nachhol-, Pokal- undEntscheidungsspiele notwendig, so müssen diese vorrangig ausgetragen werden. Eineterminliche Hinausschiebung der Meisterschaftssaison wird angeordnet, wenn durch zahlreicheSpielausfälle diese Maßnahme erforderlich wird.

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