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Ausschreibung für das Spieljahr 2010/11 ... - NFV-Kreis Gifhorn

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2. Auf- und Abstieg2.1 AufstiegsberechtigungZwei untere Mannschaften eines Vereins können in einer Leistungsklasse (1. und 2.<strong>Kreis</strong>klasse) eingestuft werden, nur dann, wenn es in dieser Ebene mindestens zweiParallelstaffeln gibt und sich diese Mannschaften sportlich da<strong>für</strong> qualifiziert haben.Auf <strong>das</strong> Aufstiegsrecht bei den Frauen, Herren, Altherren und Altsenioren darfgrundsätzlich nicht verzichtet werden.Punkt 2.2 Auf- und Abstieg (<strong>Kreis</strong>liga)Der Staffelsieger (Tabellenerste (Platz 1)) ist <strong>Kreis</strong>meister und steigt in die Bezirksliga auf.Aus der <strong>Kreis</strong>liga steigen zwei (2) Mannschaften ab um die Sollzahl (15 Mannschaften) <strong>für</strong> dienächste Saison zu erhalten. Betroffen ist der Tabellenvierzehnte (Platz 14)und -fünfzehnte(Platz 15).Sollten zwei oder mehrere Mannschaften aus der Bezirksliga absteigen, so gibt esentsprechend der Absteiger aus dem Bezirk zusätzliche Absteiger aus der <strong>Kreis</strong>liga.Punkt 2.3 Auf- und Abstieg (1. <strong>Kreis</strong>klasse Staffel 1 und 2)Die beiden Staffelsieger (Tabellenersten (Platz 1)) der beiden 1. <strong>Kreis</strong>klassen steigen in die<strong>Kreis</strong>liga auf.Die zwei Tabellenletzten (Platz 14 und 15) der zwei 1. <strong>Kreis</strong>klassen steigen ab. Sollte es mehrals 2 Absteiger aus der <strong>Kreis</strong>liga geben, so erhöht sich die Anzahl der Absteiger, entsprechendder Absteiger aus der <strong>Kreis</strong>liga, aus den beiden 1. <strong>Kreis</strong>klassen. Bei ungeraderAbsteigeranzahl findet ein Entscheidungsspiel der beiden dritt-, viert- oder fünfletztenMannschaften der beiden 1. <strong>Kreis</strong>klassen statt.Punkt 2.4 Auf- und Abstieg (2. <strong>Kreis</strong>klasse)Die jeweiligen Staffelsieger (Tabellenersten (Platz 1)) und Tabellenzweiten (Platz 2) der beiden2. <strong>Kreis</strong>klassen steigen in die zwei 1. <strong>Kreis</strong>klassen auf.Die zwei Tabellenletzten (Platz 13 und 14) der zwei 2. <strong>Kreis</strong>klassen steigen ab. Sollte es mehrals 4 Absteiger aus den 1. <strong>Kreis</strong>klassen geben, so erhöht sich die Anzahl der Absteiger,entsprechend der Absteiger aus den 1. <strong>Kreis</strong>klassen, aus den beiden 2. <strong>Kreis</strong>klassen. Beiungerader Absteigeranzahl findet ein Entscheidungsspiel der beiden dritt-, viert- oderfünfletzten Mannschaften der beiden 2. <strong>Kreis</strong>klassen statt.Punkt 2.5 Aufstieg (3. <strong>Kreis</strong>klasse)Die jeweiligen Staffelsieger (Tabellenersten (Platz 1)) der drei 3. <strong>Kreis</strong>klassen steigen in diezwei 2. <strong>Kreis</strong>klassen auf. Aufgrund der Tatsache, <strong>das</strong>s aus den 2. <strong>Kreis</strong>klassen mindestens 4Absteiger kommen, wird ein zusätzlicher Aufsteiger erforderlich. In der Saison <strong>2010</strong>/<strong>11</strong> steigtder Tabellenzweite (Platz 2) der 3. <strong>Kreis</strong>klasse Staffel 1 auf. In der Saison 20<strong>11</strong>/12 steigt derTabellenzweite (Platz 2) der 3. <strong>Kreis</strong>klasse Staffel 2 auf. S In der Saison 2012/13 steigt derTabellenzweite (Platz 2) der 3. <strong>Kreis</strong>klasse Staffel 3 auf. Die Aufstiegsberechtigung wird in derSpielordnung des <strong>NFV</strong> im § 18 (6) geregelt. Sollte durch irgend welche Umstände einzusätzlicher Aufstiegsplatz frei werden oder keine Aufstiegsberechtigung im Sinne des § 18(6), so kommt die numerische Reihenfolge (2, 3, 1, 2, 3, 1, etc.) der Staffeln zum tragen unddie Aufstiegsjahre verschieben sich entsprechend.2.6 Alte Herren - <strong>Kreis</strong>ligaDer Staffelmeister der <strong>Kreis</strong>liga ist <strong>Kreis</strong>meister. Der <strong>Kreis</strong>meister nimmt, sofern er berechtigtist, an der Ü32 Bezirksmeisterschaft 20<strong>11</strong> um den Hasseröder Cup am 18.06.20<strong>11</strong> inFlachstöckheim teil. Spielgemeinschaften können nur an der Bezirksmeisterschaft teilnehmen,wenn sie einen Bestand von 3 Jahren haben. Sollte eine Spielgemeinschaft nicht berechtigtsein an der überregionalen Meisterschaft teil zu nehmen, so entscheidet der Spielausschusswelcher Verein an der Bezirksmeisterschaft teilnimmt.Die beiden Tabellenletzten der <strong>Kreis</strong>liga steigen in die 1. <strong>Kreis</strong>klasse ab.


2.7 Alte Herren - 1. <strong>Kreis</strong>klasseIn die <strong>Kreis</strong>liga steigt der Tabellenerste und -zweite auf.2.8 Altsenioren <strong>Kreis</strong>ligaDer Staffelsieger der <strong>Kreis</strong>liga ist <strong>Kreis</strong>meister.Der Tabellenletzte und -vorletzte der <strong>Kreis</strong>liga steigt in die 1. <strong>Kreis</strong>klasse ab.2.10 Altsenioren - 1. <strong>Kreis</strong>klasse Staffel 1 und 2Die beiden Tabellenersten (Platz 1) der 1. <strong>Kreis</strong>klasse(n) steigen in die <strong>Kreis</strong>liga auf.Zweite Mannschaften besitzen kein Aufstiegsrecht.2.<strong>11</strong> Frauen – <strong>Kreis</strong>liga (<strong>11</strong>er Mannschaften)Der Staffelsieger kann bei entsprechenden Voraussetzungen in die Bezirksliga(<strong>11</strong>er Mannschaften) aufsteigen.2.<strong>11</strong>.1 Frauen-1. <strong>Kreis</strong>klasse (7er Mannschaften)Der Staffelsieger kann bei entsprechenden Voraussetzungen in die <strong>Kreis</strong>liga (<strong>11</strong>er Staffel)aufsteigen.2.12 Zusätzliche AufsteigerWird durch einen zusätzlichen Aufstieg oder aus sonstigen Gründen in der Herren <strong>Kreis</strong>liga,1. oder 2. <strong>Kreis</strong>klasse, Altherren-<strong>Kreis</strong>liga sowie Altsenioren-<strong>Kreis</strong>liga ein Platz in den Staffelnfrei, so wird dieser nach Entscheidungsspielen der Tabellenzweiten oder -dritten oder durch dienächstplatzierte Mannschaft besetzt, um die Sollzahl von Mannschaften zu erreichen.2.13 EntscheidungsspieleEntscheidungsspiele finden auf neutralem Platz statt.Falls ein Entscheidungsspiel unentschieden endet, wird es verlängert. Sollte <strong>das</strong> Spiel nachder Verlängerung ebenfalls unentschieden enden, wird es durch <strong>11</strong>-m-Schießen (Altsenioren u.Frauen 8-m-Schießen) entschieden. Es treten grundsätzlich 5 Spieler zum Elfmeterschiessenan, steht es dann noch unentschieden wird bis zur Entscheidung weiter geschossen, dabei sinddie Fußballregeln zu beachten. Es dürfen nur die Spieler am Elfmeterschießen teilnehmen, diesich am Ende eines Spiels im Spiel befanden.Die Eintrittseinnahmen sind nach Abzug der Schiedsrichterkosten durch drei zu teilen. Falls dieEinnahmen die SR-Kosten nicht decken, hat der Platzbauende (in der Ansetzung vornestehend) Verein die Kosten zu tragen. Die reisenden Mannschaften können keine Fahrtkostenund der Platzbauende Verein kann <strong>für</strong> die Herrichtung des Spielfeldes keine Kostenbeanspruchen.Die Eintrittspreise sind vor dem Spiel abzusprechen und gemeinsam zu kassieren.3. SpielberechtigungDie Spielberechtigung von Spielen innerhalb verschiedener Mannschaften eines Vereins ist in §10 der SpO geregelt.Spielen die höhere und die untere(n) Mannschaft(en) auf <strong>Kreis</strong>ebene, findet die Regelung des§ 10 Abs. 4 SpO <strong>für</strong> <strong>das</strong> Saisonende keine Anwendung. Für die Spieler dieser Mannschaftengilt: Spieler können am Saisonende dann in Pflichtspielen der nächstniederen Mannschafteingesetzt werden, wenn sie gem. § 10 Abs. 2 SpO freigespielt sind (durch <strong>das</strong> Aussetzen in 2aufeinander folgenden und ausgetragenen Pflichtspielen der höheren Mannschaft).Hinweis: Diese Regelung gilt nicht <strong>für</strong> Spieler nach einem Einsatz auf Bezirks- oderVerbandsebene. In diesem Fall findet die Regelung des § 10 Abs. 4 SpO Anwendung.3.1 Spielberechtigung von Altherren - SpielernSpielberechtigt in Altherren-Mannschaften sind Spieler, die am Tage des Spiels mindestens 33Jahre alt und nicht in einer höheren Mannschaft fest gespielt sind.


3.2 Spielberechtigung von Altsenioren-SpielernSpielberechtigt in Altsenioren-Mannschaften sind Spieler, die am Tage des Spiels mindestens40 Jahre alt sind.Ein Festspielen in einer anderen Mannschaft des Vereins gegenüber der Altsenioren-Mannschaft ist nicht möglich. ( § 10 Abs. 1, 2, 3 und 4 der SpO sind hier anzuwenden. )Falls zwei Mannschaften eines Vereins an den Pflichtspielen der Altsenioren teilnehmen, ist nurin der 1. Altsenioren-Mannschaft ein Festspielen gegenüber der 2. Altsenioren-Mannschaftmöglich.3.3 Junioren-SpielerSpieler der A-Junioren sind in § 4 der Jugendordnung beschrieben und dürfen nach § 12 derJugendordnung in Herrenmannschaften eingesetzt werden.3.4 Mindestalter der FrauenDas Mindestalter <strong>für</strong> Spielerinnen in Frauen-Mannschaften ist im Anhang 1 § 2 derSpielordnung wie folgt geregelt.(2) In Frauenmannschaften können ausschließlich B-Juniorinnen des älteren Jahrgangseingesetzt werdenHinweis:Genehmigungen <strong>für</strong> jüngere Juniorinnen, die nach altem Recht (Anhang 1 § 2 Abs. 2 SpO) biszum 31.08.2007 erteilt wurden bzw. werden, verlieren nicht ihre Gültigkeit. D.h., dieJuniorinnen, die mit Vollendung des 14. Lebensjahres die Spielberechtigung <strong>für</strong>Frauenmannschaften erhalten haben, können in diesen Mannschaften auf <strong>Kreis</strong>- undBezirksebene weiterhin eingesetzt werden.Bei 14- bis 15jährigen Juniorenspielerinnen muss ein Genehmigungsvermerk vom Verband imSpielerinnenpass eingetragen sein.4. Wertung von PunktspielenDie Wertung von Punktspielen ergibt sich aus § 31 der SpO. Tabellenstand, Auf- und Abstiegentscheidet sich bei gleicher Punktzahl nach der Tordifferenz.Sind Punktzahl und Tordifferenz bei mehreren Mannschaften gleich, ist diejenige Mannschaftbesser platziert, die mehr Tore erhielt hat.Ist auch die Anzahl der erzielten Tore gleich, so findet ein Entscheidungsspiel auf neutralemPlatz statt.5. Sonderregelung <strong>für</strong> Frauen-<strong>Kreis</strong>liga und Altsenioren ( 7er Mannschaften )5.1 Anzahl der Spielerinnen und SpielerZu einer 7er Mannschaft gehören jeweils bis zu 10 Spieler/innen, von den 6 Feldspieler/innenund ein/e Torwart/in auf dem Spielfeld sein dürfen. Zum Spielbeginn müssen mindestens 4Feldspieler/innen und ein/e Torwart/in auf dem Spielfeld sein.5.2 AuswechselungenAuswechselungen dürfen während einer Spielunterbrechung von der Seitenlinie vorgenommenwerden, wobei auch ausgewechselte Spieler wieder eingewechselt werden können.5.3 SpielfeldDie Spiele werden auf dem Kleinfeld (Länge ca. 70 m, Breite ca. 50 m) ausgetragen. DieKleinfeldtore haben die Maße 5 X 2 Meter. Die Abmessungen der Strafräume betragen 12 m.Die Strafstoßmarke ist 8 Meter vom Tor entfernt. Die Strafräume, die Außenlinien sowie derStrafstoßpunkt und die Mittellinie müssen gekennzeichnet sein. Der Flachabstoß wird vom 5 mRaum durchgeführt.5.4 Torwart/inDer Ball darf vom Torwart / von der Torsteherin grundsätzlich nicht über die Mittellinie aus demeigenen Strafraum gespielt werden.Falls der Ball vom Torwart oder nach einem Abstoß über die Mittellinie gespielt wird, ist <strong>das</strong>Spiel mit indirektem Freistoß <strong>für</strong> den Gegner fortzusetzen. Außerhalb des Strafraumes ist derTorwart als Feldspieler zu betrachten und darf auch entsprechend den Ball spielen.


5.5 FreistößeBei indirekten und direkten Freistößen sowie bei Eckbällen haben gegnerische Spieler einenAbstand von mindestens 7 m einzuhalten.6. PokalspieleFür alle Mannschaften besteht die Pflicht, an den <strong>für</strong> sie vorgesehenen Pokalspielenteilzunehmen. Pokalansetzungen sind dem Sportinformationssystem (DFB Net) zu entnehmen.6.1 Wittinger <strong>Kreis</strong>pokalspieleAn den Wittinger <strong>Kreis</strong>pokalspielen nehmen alle Mannschaften der <strong>Kreis</strong>liga und alle erstenMannschaften der 1. <strong>Kreis</strong>klasse teil. Der Sieger, sofern es keine 2. Mannschaft ist, kann anden Bezirkspokalspielen teilnehmen.6.2 <strong>NFV</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Gifhorn</strong>-PokalspieleAn diesen Pokalspielen nehmen alle Mannschaften der 2. <strong>Kreis</strong>klasse und alle unterenMannschaften der 1. <strong>Kreis</strong>klasse teil.6.3 Peter Jörgensen-PokalspieleAn diesen Pokalspielen nehmen alle Mannschaften der 3. <strong>Kreis</strong>klasse teil.6.4 Heinrich Westedt-PokalspieleAn diesen Pokalspielen nehmen alle Mannschaften der Alten Herren teil.6.5 Peter Nothmann-PokalspieleAn diesen Pokalspielen nehmen alle Mannschaften der Altsenioren teil.6.6. <strong>NFV</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Gifhorn</strong>-Pokalspiele <strong>für</strong> FrauenTeilnehmen müssen alle <strong>11</strong>er (<strong>Kreis</strong>liga) und 7er Mannschaften der Frauen <strong>Kreis</strong>klasse im<strong>Kreis</strong> <strong>Gifhorn</strong>, sollte es zu einer Spielpaarung zwischen <strong>11</strong>er und 7er Mannschaften kommen,so muss die <strong>11</strong>er Mannschaft ihre Mannschaft auf 7 Spielerinnen reduzieren. Bei einer reinen<strong>11</strong>er Paarung beträgt die Spielzeit 2 x 45 Minuten, bei einer 7er Paarung 2 x 35 Minuten.6.7 DurchführungsbestimmungenFalls ein Pokalspiel unentschieden endet, wird der Sieger - ohne Verlängerung - durch <strong>11</strong>-m-Schießen (bei Frauen KK und Altsenioren 8-m-Schießen) ermittelt.Von dieser Regelung ist lediglich <strong>das</strong> Wittinger-Kreipokalendspiel ausgenommen, beidem eine Verlängerung und ein <strong>11</strong>-m-Schießen möglich ist.6.8 KostenDie Einnahmen sind nach Abzug der Schiedsrichterkosten zu teilen. Falls die Einnahmen dieSR-Kosten nicht decken, hat der platzbauende Verein die Kosten zu tragen. Die reisendeMannschaft kann keine Fahrtkosten und der platzbauende Verein kann <strong>für</strong> die Herrichtung desSpielfeldes keine Kosten beanspruchen.Die Eintrittspreise sind vor dem Spiel abzusprechen und gemeinsam zu kassieren.6.9 SpielberichteDie Spielberichte des Frauen- und <strong>Kreis</strong>sportbund Pokals sind demSpielausschussvorsitzenden (Heinz Jeske), die Spielberichte des Heinrich Westedt und PeterNothmann Pokals an Henrik Ryll, die Spielberichte des <strong>NFV</strong>-<strong>Kreis</strong> <strong>Gifhorn</strong> Pokals sind anRoland Solkan und die Spiele des Peter Jörgensen Pokal an Wieland Seidig zu übersenden.6.10 PlatzvorteilKlassenniedere Mannschaften haben grundsätzlich Heimrecht. Bei Unbespielbarkeit desPlatzes hat die angegebene Gastmannschaft <strong>das</strong> Recht, <strong>das</strong> Pokalspiel bei sich auszutragen.6.<strong>11</strong> PokalendspieleGrundsätzlich werden die Pokalendspiele bei einer der beteiligten Mannschaften ausgetragen.Falls beide Endspielgegner <strong>das</strong> Spiel als Heimspiel austragen wollen, wird der Spielortausgelost.


Das Endspiel um den Wittinger <strong>Kreis</strong>pokal und Frauen Pokal kann auf neutralem Platzausgetragen werden.Falls dieses Endspiel unentschieden endet, wird es verlängert. Sollte nach der Verlängerungkein Sieger ermittelt worden sein, findet ein <strong>11</strong>-m-Schießen bis zur Entscheidung statt.Alle übrigen Pokalendspiele werden ohne Verlängerung nach Punkt 6.7 entschieden.7. Spielpläne7.1 Sportinformationssystem (DFBnet) - SpielpläneDie Spielpläne werden nach dem Rahmen-Spielplan des <strong>Kreis</strong>es und über <strong>das</strong>Sportinformationssystem (DFBnet) erstellt. An Nachholspieltagen können Pflichtspielegrundsätzlich nicht vorgezogen werden, dabei sollen Spielverlegungen durch Vereine zeitnah(möglichst in der Woche) vor dem ursprünglichen Spieltermin beantragt werden.In zwingenden Ausnahmefällen kann der Spielausschuss nach § 27 Abs. 4 der SpO kürzereAnsetzfristen in Anspruch nehmen.Die Spielpläne <strong>für</strong> all ihre Mannschaften sind aus dem DFBnet herunter zu laden.Spielverlegungen und Neuansetzungen <strong>für</strong> die Vereine und Mannschaften werden nur noch imDFBnet bekannt gegeben.7.2 SpielverlegungenSpielverlegungen können in Ausnahmefällen nach schriftlichem Antrag und mit schriftlicherZustimmung des Gegners durch den Staffelleiter genehmigt werden. Diese Anträge müssenmindestens 10 Tage vor dem Spieltermin beim Staffelleiter vorliegen. Die Verwaltungskosten<strong>für</strong> jede Spielverlegung betragen 10,- € und sind vom Antragsteller zu zahlen.Falls die Frist von 10 Tagen nicht eingehalten wird, erhöht sich die Verwaltungsgebühr auf 20,-€. Der Antrag auf Spielverlegung muss in jedem Fall vor dem angesetzten Spiel, spätesten 24h vor dem Anpfiff, beim Staffelleiter schriftlich vorliegen, andernfalls kann eine Spielwertungwegen Nichtantretens vorgenommen werden.Zum Schutze des Jugendspielbetriebes der A-Junioren auf <strong>Kreis</strong>ebene dürfenSpielverlegungen von Herrenmannschaften auf Samstag von Vereinen oder Vereinen, dieals Mitglied einer Jugendspielgemeinschaft am A-Junioren-Spielbetrieb teilnehmen, nurmit Zustimmung der betroffenen Jugendleitungen vorgenommen werden.Eigenmächtige Spielverlegungen werden mit einer Ordnungsstrafe <strong>für</strong> beide Vereine belegt.7.3 Letzter SpieltagAm letzten Spieltag eines <strong>Spieljahr</strong>es werden Spielverlegungen nur genehmigt, wenn dadurchAuf- oder Abstieg nicht beeinflusst werden, <strong>das</strong> gilt auch <strong>für</strong> Spielverlegungen in die 22. KW20<strong>11</strong>.7.4 Spielfreier TerminSpielfreie Termine können am Staffeltag (06.08. + 07.08.10), in Absprache mit demGegner und Staffelleiter in die Woche verlegt werden, spielfreie Sonntage dürfen <strong>für</strong>Verlegungen von Mannschaften untereinander nur im Ausnahmefall in Anspruchgenommen werden.7.5 SpielüberschneidungenJeder Verein ist verpflichtet, seine Spielpläne auf Spielüberschneidungen zu überprüfen. Fehlersind unverzüglich dem Spielausschussvorsitzenden zu melden, damit dieser entsprechendenMaßnahmen einleiten kann.7.6 Flutlichtspiele - WochentagsspieleDie Austragung von Flutlichtspielen ist mit Zustimmung des Gegners zulässig. Über dieInbetriebnahme der Flutlichtanlage während eines Spieles entscheidet der Schiedsrichter. BeiTerminschwierigkeiten kann der Spielausschuss auch Wochentagsspiele ansetzen.7.7 Verlängerung der SpielserieSind nach Abschluss der planmäßigen Spielserie noch Nachhol-, Pokal- undEntscheidungsspiele notwendig, so müssen diese vorrangig ausgetragen werden. Eineterminliche Hinausschiebung der Meisterschaftssaison wird angeordnet, wenn durch zahlreicheSpielausfälle diese Maßnahme erforderlich wird.


7.8 WinterpauseDie Winterpause beginnt grundsätzlich mit dem Tag nach dem letzten angesetzten Pflichtspielder Mannschaft im abgelaufenen Kalenderjahr, jedoch spätestens am 21.12.<strong>2010</strong> und endetmit dem Tag vor dem ersten ausgetragenen Pflichtspiel im darauf folgenden Kalenderjahr,jedoch frühestens am 25.01.20<strong>11</strong>.Unmittelbar vor Beginn der Winterpause gelegene Spieltage, die vom Spielausschussinsgesamt abgesetzt werden, verlängern die Winterpause entsprechend.7.9 Vorrang von Junioren- und FrauenspielenAm Samstagnachmittag haben Junioren- und Frauenspiele Vorrang. Die übrige Vorrangigkeitist im Anhang 4 der Spielordnung geregelt.8. Spielplätze8.1 Platzbau und -ordnungFür die ordnungsgemäße Platzherrichtung ist der Platzverein verantwortlich. Er muss ebenfalls<strong>für</strong> einen ausreichenden Ordnungsdienst (2 – 3 Platzordner, die namentlich im Spielberichteingetragen werden müssen) sorgen, der durch Armbinden gekennzeichnet sein muss.8.2 SpielbeginnDie Mannschaften sind verpflichtet, pünktlich zur angesetzten Zeit spielbereit zu sein. Bei nichtrechtzeitigem Erscheinen einer Mannschaft haben Gegner und Schiedsrichter nach § 36 derSpO 45 Minuten zu warten.8.3 Schiedsrichter - AssistentenDer Platzverein ist verpflichtet, den SR-Assistenten zwei Fahnen zur Verfügung zu stellen. Inder <strong>Kreis</strong>liga und 1. <strong>Kreis</strong>klasse sind die beteiligten Mannschaften verpflichtet, je einen SR-Assistenten zu stellen.Bei Bedarf kann der SR auch in den übrigen Spielklassen auf die Stellung von SR-Assistentender beteiligten Vereine bestehen.8.4 SpielkleidungReisende Mannschaften haben mit der angegebenen Spielkluft anzutreten. Im Ausnahmefall istder Platzverein rechtzeitig zu benachrichtigen.Ist die Spielkleidung zweier Mannschaften gleich oder ähnlich, so muss die PlatzbauendeMannschaft <strong>für</strong> unterschiedliche Spielkleidung sorgen.Dem Schiedsrichter und deren Assistenten ist <strong>für</strong> die Kleidung die Farbe Schwarz vorbehalten.Andere Farben dürfen ebenfalls getragen werden (Auszug Fußball Regel 5 SchiedsrichterAnweisung des DFB).8.5 SpielleitungErscheint der angesetzte Schiedsrichter zu einem Spiel nicht, ist nach § 30 der SpO zuverfahren.Falls zu Spielen keine Schiedsrichter angesetzt worden sind, haben Heimmannschaften diePflicht, rechtzeitig einen geeigneten Spielleiter ( Schiedsrichter ) zu besorgen.Gespielt werden muss auf jeden Fall!8.6 UnbespielbarkeitBei Unbespielbarkeit des Platzes ist nach § 28 der SpO zu verfahren. Nach erfolgterFeststellung sind unverzüglich der Staffelleiter, der zuständige SR-Ansetzer, der Gastvereinund der angesetzte SR zu verständigen. Diese Reihenfolge ist unbedingt einzuhalten!Die Entscheidung über die Unbespielbarkeit sollte nicht früher als sechs Stunden vor demangesetzten Spiel erfolgen. Lediglich Frauen-, Altliga- und Altherrenspiele dürfen frühestensam Vortage abgesagt werden.Die reisende Mannschaft ist verpflichtet, sich beim Staffelleiter über die Richtigkeit der Absagezu informieren. Erfolgt eine Platzsperrung durch die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, so muss<strong>das</strong> Protokoll bzw. die Bescheinigung mit dem Originalstempel und der -unterschrift derVerwaltung versehen sein.Das angefertigte Protokoll bzw. die Bescheinigung über die Unbespielbarkeit des Platzes mussdem Staffelleiter innerhalb von 10 Tagen vorliegen, sonst wird der Missbrauch nach § 28 (5)der SpO unterstellt.Die Vereine haben sich über den Eingang des Protokolls beim Staffelleiter zuüberzeugen.


8.7 Unbespielbarkeit des Platzes - HinserieBei Unbespielbarkeit des Platzes in der Hinserie hat die angegebene Gastmannschaft <strong>das</strong>Recht, <strong>das</strong> Punktspiel bei sich auszutragen. In der Rückserie hat sie dann beim Gegneranzutreten.8.8 NichtantretenGrundsätzlich hat die Heimmannschaft dem Schiedsrichter Spesen und Fahrgeldauszuhändigen. Falls die Gastmannschaft zu einem Pflichtspiel nicht antritt und denSchiedsrichter nicht rechtzeitig verständigt hat, so <strong>das</strong>s dieser angereist ist, hat dieGastmannschaft die SR-Kosten dem Heimverein zu ersetzen.Eine Mannschaft, die zu einem Pflichtspiel nicht angetreten ist, hat dieses unverzüglich demStaffelleiter telefonisch und per E-Mail mitzuteilen, sowie ins DFBnet rechtzeitig einzutragen.Ab 01. Mai werden <strong>für</strong> <strong>das</strong> Nichtantreten höhere Geldstrafen als sonst verhängt.Falls eine Mannschaft dreimal in einer Halbserie nicht zu einem Pflichtspiel antritt, wird sievom weiteren Spielbetrieb ausgeschlossen. Zum Saisonende kann durch denSpielausschuss gesondert verfahren werden.8.9 Schiedsrichterkostenerstattung Herren <strong>Kreis</strong>liga, 1. <strong>Kreis</strong>klassen und den 2.<strong>Kreis</strong>klassenIn der Saison <strong>2010</strong>/<strong>11</strong> wird von den Vereinen der Herren <strong>Kreis</strong>liga, 1. <strong>Kreis</strong>klassen und der 2.<strong>Kreis</strong>klassen die Schiedsrichterkosten im voraus durch den Schatzmeister eingezogen, dieserüberweist den Betrag auf <strong>das</strong> Konto der Schiedsrichterpoolung, daraus werden dieSchiedsrichter bezahlt, so <strong>das</strong>s kein Zahlungsverkehr bei den Punktspielen mehr stattfindet.Der Unkostenbeitrag/Verein wurde aus der vergangenen Saison ermittelt und wird auf 410,-€/Verein festgesetzt, die Vereine der 2. <strong>Kreis</strong>klasse zahlen nur 380,- €/Verein.Die Schiedsrichter der <strong>Kreis</strong>liga, 1. und 2. <strong>Kreis</strong>klassen müssen ihre Kontonummer imSpielbericht vermerken. Nach Eingang des Spielberichts beim Staffelleiter (KL, 1. KK 1, 1. KK2, 2. KK 1 und 2. KK 2) erfolgt die Zahlung auf <strong>das</strong> angegebene Konto.9. Spielberichte9.1 Spielberichte - FreiumschlägeOrdnungsgemäß ausgefüllte Spielberichte (bei Punkt- Pokal- Freundschaftsspielen undTurnieren) sind dem Schiedsrichter rechtzeitig vor dem Spiel mit einem Freiumschlag, der mitder Anschrift des zuständigen Staffelleiters versehen sein muss, auszuhändigen. Vor- undZunamen der Spieler sind im Spielbericht in Druckbuchstaben leserlich auszuschreiben. Bevorder Schiedsrichter den Spielbericht abschickt, hat er den Briefumschlag mit seinerAdresse zu vervollständigen. Der Spielbericht muss, durch den Schiedsrichter,unverzüglich nach Spielende an den zuständigen Staffelleiter geschickt werden.9.2 Ständiges Ein- und AuswechselnIm <strong>Kreis</strong> <strong>Gifhorn</strong> dürfen bis zu drei Spieler/innen in allen Mannschaften bis zur <strong>Kreis</strong>liga ständigein- und ausgewechselt werden.Diese Regelung ist auch bei allen Pflichtspielen (Punkt- und Pokalspiele) zulässig.Lt. <strong>Kreis</strong>tagsbeschluss vom 06. Juli 2007 sind vor Spielbeginn nur die <strong>11</strong> bzw.7 Spieler/innen ordnungsgemäß im Spielbericht einzutragen, die zu Beginn des Spieleseingesetzt werden, bei späteren Einwechselungen sind die Eintragungen im Spielberichtdurch die jeweiligen Vereinsvertreter nachzuholen. Die Ersatzspieler, so bekannt, sinddem Schiedsrichter namhaft zu machen. Zusätzliche spielberechtigte Spieler dürfen„nicht“ vom Spielbetrieb, durch den Spielleitenden Schiedsrichter, ausgeschlossenwerden.Für alle Eintragungen im Spielbericht ist der Mannschaftsbetreuer/-führer verantwortlich.Das Ein- und Auswechseln ist nur in einer Spielruhe ( Spielunterbrechung ) erlaubt.9.3 TrikotwerbungSofern Werbetrikots getragen werden, ist auf dem Spielformular oberhalb derMannschaftsaufstellung die Aufschrift der Werbung einzutragen. Diese Eintragung ist vombetreffenden Verein vorzunehmen.


9.4 RückennummernFalls eine Mannschaft mit Rückennummern spielt, haben diese mit den Eintragungen imSpielbericht überein zustimmen.9.5 Fehlender PassSpieler, die keinen Spielerpass zu einem Spiel vorlegen können oder deren Spielerpass nichtdie Daten und Erkennungsmerkmale gemäß § 4 (2) der SpO enthält, haben auf der Rückseitedes Spielberichtes ihren Spieleinsatz durch eigenhändige Unterschrift (Vor- u. Zunamen) undAngabe des Geburtsdatums zu bestätigen.Der Verein ist verantwortlich <strong>für</strong> die Richtigkeit der auf dem Spielerpass vorgenommenenEintragungen. Änderungen dürfen auf dem Spielerpass nicht vorgenommen werden.Fotokopien der Spielerpässe werden nicht anerkannt.Das Lichtbild muss die Identität mit dem Eigentümer des Spielerpasses nachweisen. Lichtbildervon Jugendlichen und Kindern können nicht dem tatsächlichen Aussehen eines Herren- oderAltherrenspielers entsprechen. Sie sind auch unvollständig anzusehen, wie bei fehlendemBild, Stempel und Unterschrift!Die Gebühr <strong>für</strong> einen fehlenden oder unvollständigen Pass beträgt 5,- €.9.6 Durchführung der PasskontrolleDie Spielerpässe sind dem Schiedsrichter von den Mannschaftsbetreuern spätestens 15Minuten vor Spielbeginn zu übergeben. Der SR vergleicht die Eintragungen der Vereine imSpielbericht mit den Daten der Spielerpässe. Er hat auch grundsätzlich eine „Gesichtskontrolle“vor dem Spiel durchzuführen.Der Gegner hat <strong>das</strong> Recht die Spielerpässe und den Spielbericht einzusehen.9.7 Spielgemeinschaften ( § 18 a der Spielordnung )Anträge auf Spielgemeinschaften sind mit einer Begründung bis zum 04.06. eines jedenJahres an den Spielausschuss zu richten. Sie werden nur <strong>für</strong> die unteren Spielklassen ( 3.<strong>Kreis</strong>klasse, Alte Herren, Altsenioren und Frauen ) <strong>für</strong> ein Jahr zugelassen.10. Sonstige Hinweise10.1 HallenkreismeisterschaftenVoraussichtlich finden am 09. und 16. Januar 20<strong>11</strong> die Hallenkreismeisterschaften <strong>für</strong> Herren-,Altherren-, Altsenioren- und Frauen-Mannschaften statt. Der Spielort ist Wittingen.Für diese Meisterschaft qualifizieren sich die bestplatzierten Mannschaften der <strong>Kreis</strong>liga sowiedie Tabellenersten der beiden Staffeln aus der 1. <strong>Kreis</strong>klasse.Bei den Alten Herren sind die Tabellenersten der 1. <strong>Kreis</strong>klasse und die bestplatziertenMannschaften der <strong>Kreis</strong>liga qualifiziert.Bei den Altsenioren sind die Tabellenersten der 1. <strong>Kreis</strong>klasse des <strong>Kreis</strong>es <strong>Gifhorn</strong> sowie diebesten Mannschaften der <strong>Kreis</strong>liga qualifiziert. Hinzu kommt jeweils eine Mannschaft desorganisierenden Vereins sofern sie <strong>für</strong> den <strong>Kreis</strong> spielberechtigt ist.Bei den Frauen nehmen die ersten 6 Mannschaften (nur Vereine aus dem <strong>Kreis</strong> <strong>Gifhorn</strong>) der<strong>Kreis</strong>liga und die ersten 2 Mannschaften (nur Vereine aus dem <strong>Kreis</strong> <strong>Gifhorn</strong>) der 1.<strong>Kreis</strong>klasse teil.Die Tabellenstände vom 14.12.<strong>2010</strong> sind maßgeblich.Die qualifizierten Mannschaften sind verpflichtet teilzunehmen!Die <strong>Ausschreibung</strong> hierzu und die genauen Termine werden den qualifizierten Mannschaftenrechtzeitig zugesandt.10.2 SR-Ansetzungen zu PflichtspielenAlle SR erfahren ihre Spielansetzungen aus den drei Tageszeitungen und über <strong>das</strong> DFBnet,dabei ist die Ansetzung im DFBnet als vorrangig anzusehen. Spielabsagen oder Verlegungenerfolgen grundsätzlich nur über <strong>das</strong> DFBnet, dabei wird jeder Schiedsrichter per E-Mail über dieAbsetzung informiert. Bei Schiedsrichtern die keine E-Mailadresse besitzen, wird der jeweiligeVereinvertreter informiert, dieser ist wiederum verpflichtet, den vereinseigenen Schiedsrichterzu informieren. Falls angesetzte Pflichtspiele in den SR-Ansetzungen fehlen oder nicht richtigangegeben sind, haben die betreffenden Vereine dieses unverzüglich dem zuständigen SR-Ansetzer Herren <strong>Kreis</strong>liga Dirk Sammann (Tel.: 0531-1231064 oder 0176-22780532) Thorsten Swit(Tel.: 05148 / 1331 oder 0151 17863104 <strong>für</strong> Herren, Alte Herren und Altsenioren) oder StefanKalberlah (05373 / 924801 oder 0170 8392964 <strong>für</strong> Frauen und Junioren) telefonischmitzuteilen.10.3 Meldungen von Fußball-Veranstaltungen


Sportwochen mit Fußballturnieren und Hallenturniere sind beim Spielausschussvorsitzendenmindestens 14 Tage vor Beginn, unter Angabe der teilnehmenden Mannschaften, schriftlichanzuzeigen. Gemeldete Freundschaftsspiele über die gesamte Spielzeit werden vomSpielausschussvorsitzenden ins DFB-Net eingegeben und der Schiedsrichteransetzer besetztdie Spiele mit einem neutralen Schiedsrichter. Nach Spielschluss ist <strong>das</strong> Ergebnis durch denHeimverein zu melden.10.4 Anforderungen von SchiedsrichternFür alle unter Punkt 10.3 angegebenen Veranstaltungen und <strong>für</strong> alle Freundschaftsspiele sindbeim SR-Ansetzer (Hendrik Holsten Tel.: 05374 93<strong>11</strong>944) mindestens 5 Tage vorherSchiedsrichter anzufordern. Telefongespräche mit dem SR-Ansetzer sind grundsätzlich vor20:00 Uhr durchzuführen. Für die zuvor genannten Spiele/Turniere müssen Spielberichtekomplett ausgefüllt, vom Schiedsrichter unterschrieben und demSpielausschussvorsitzenden geschickt werden.10.5 SpielgenehmigungenFür Spiele gegen ausländische Mannschaften sind vorher rechtzeitig die entsprechendenAntragsformulare des DFB beim Spielausschuss einzureichen.Spiele gegen Nicht-Verbandsvereine dürfen nur mit Erlaubnis des Spielausschussesausgetragen werden.10.6 Amtliche SportnachrichtenAmtliche Sportnachrichten in den hiesigen Tageszeitungen sind schriftlichen Bescheidengleichzusetzen.10.7 Spielergebnisse im Sportinformationssystem (DFBnet)Die gastgebenden Vereine sind verpflichtet, die Spielergebnisse unverzüglich,spätestens eine Stunde nach Spielende, ausgehend von der Anstoßzeit im DFBnet, dem<strong>NFV</strong> über <strong>das</strong> DFBnet zu melden. Das gilt auch <strong>für</strong> Samstags- und Wochentagsspiele.10.8 TrikotwerbungDas Tragen von Werbung auf der Spielkleidung bedarf der schriftlichen Genehmigung durchden <strong>Kreis</strong>spielausschussvorsitzenden (Antragsformular des <strong>NFV</strong>).Die Genehmigung wird <strong>für</strong> ein <strong>Spieljahr</strong> (01.07. bis 30.06.) erteilt. Sie kann jährlich verlängertwerden, wenn die einmal genehmigte Werbung im Mannschaftsmeldebogen von den Vereinenangegeben wird oder schriftlich nachgemeldet worden ist.Die Genehmigungsgebühr <strong>für</strong> Werbetrikots beträgt jährlich 25,- € <strong>für</strong> jeden Werbeträger.10.9 Fair-Play-Wettbewerb (Hermann-Neuberger-Cup )Die <strong>Ausschreibung</strong> <strong>für</strong> den Fair-Play-Wettbewerb liegt den Vereinen seit der Saison 1994/95vor. Sie hat <strong>für</strong> die Serie <strong>2010</strong>/<strong>11</strong> Gültigkeit und wird von der Sparkasse GF/WOB finanziellgefördert.10.10 AnschriftenverzeichnisJeder Verein hat die Möglichkeit unter www.nfv-gifhorn.de <strong>das</strong> Anschriftenverzeichniseinzusehen und herunterzuladen, die Adressen werden ständig aktualisiert.Etwaige Änderungen - Anschriften, Telefonnr. E-Mail-Adresse sowie SIS-Mailboxnummer -müssen umgehend dem Spielausschussvorsitzenden und der Geschäftsführung (Egon Trepke)schriftlich gemeldet werden. Die Geschäftsführung veranlasst eine Änderung.<strong>11</strong>. Feldverweise und Rechtsprechung<strong>11</strong>.1 SpielsperreBei Hinausstellungen ( Feldverweise auf Dauer mit roter Karte ) von Spielern ist der betreffendeVerein verpflichtet, dem Schiedsrichter nach Beendigung des Spieles die betreffendenSpielerpässe auszuhändigenEin auf Dauer des Feldes verwiesener Spieler ist vorgesperrt.<strong>11</strong>.2 Stellungnahme


Falls ein Verein zu Platzverweisen oder sonstigen Vorkommnissen Stellung nehmen will, musser dieses binnen drei Tagen nach dem Spiel, in schriftlicher Ausfertigung, demSpielausschussvorsitzenden mitteilen.<strong>11</strong>.2.1 VerwaltungsentscheideDie Verwaltungsentscheide werden vom Spielausschussvorsitzenden oder dessenVertreter, per E-Mail (EV-Postfach), an die Vereine verschickt. Der Spielerpass wird denVereinen nach Ablauf der Spielersperre übersendet.<strong>11</strong>.3 Anrufung des SportgerichtesGegen Entscheidungen des <strong>Kreis</strong>spielausschusses ist nach § 51 Abs. 2 der SpO diegebührenfreie Anrufung gemäß § 15 Abs. 1 der RuVO innerhalb von 7 Tagen nach Zustellungdes Verwaltungsentscheides beim <strong>Kreis</strong>sportgericht zulässig.<strong>11</strong>.4 RechtsbehelfeFür weitere erstinstanzliche Rechtsbehelfe in Sachen des § 15 Abs. 2 (Einspruch) und § 16(Protest) RuVO ist ebenfalls <strong>das</strong> <strong>Kreis</strong>sportgericht zuständig.Der Schriftsatz, durch den ein Rechtsbehelf eingelegt wird, ist in dreifacher Ausfertigung an denVorsitzenden des <strong>Kreis</strong>sportgerichtes zu senden.Eine weitere Durchschrift ist in allen Fällen dem Spielausschussvorsitzenden zu übersenden.<strong>11</strong>.5 VerstößeVerstöße gegen diese <strong>Ausschreibung</strong> werden entsprechend der SpO und RuVO geahndet.<strong>11</strong>.6Gegen diese <strong>Ausschreibung</strong> ist gemäß § 15 (1) RuVO innerhalb von sieben (7) Tagen nacherstmaliger Bekanntmachung in schriftlicher Form beim <strong>Kreis</strong>vorsitzenden der Widerspruchmöglich.gez. Heinz JeskeSpielausschussvorsitzender

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