21.07.2015 Aufrufe

CONTRAT CH-ALL - Montreux Art Gallery

CONTRAT CH-ALL - Montreux Art Gallery

CONTRAT CH-ALL - Montreux Art Gallery

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

MAG’07 15-18 NOVEMBER ANMELDEFORMULAR<strong>Montreux</strong> <strong>Art</strong> <strong>Gallery</strong>Messe für zeitgenössische KunstName der GalerieDirektor/inGründungsdatumAdressePostleitzahl Stadt LandTelefon Fax HandyE-mailInternetadresse1. Anmeldegebühr Preis Anzahl TotalEinschliesslich:(exkl. Steuern)4 Eintritts-Namenschilder100 Vernissage-Einladungen100 Galerien-Vernissage-Einladungen40 Einladungen zur MAG 07 Fr. 400.– 1 Fr. 400.-2. Stand• A. 21m 2Einschliesslich:17 Laufmeter Wand (Höhe 2,5 m),8 Spots (inkl. Energieverbrauch)Steckdosen (x2), Spannteppich, 1 Tisch, 2 StühleFirmenschild, Reinigungsdienst (täglich) Fr. 175.-/m 2 ............. Fr. 3'675.-• B. 30m 2Einschliesslich:20 Laufmeter Wand (Höhe 2,5 m)10 Spots (inkl. Energieverbrauch), Steckdosen (x2)Spannteppich, 1 Tisch, 3 StühleFirmenschild, Reinigungsdienst (täglich) Fr.170.-/m 2 ............. Fr. 5'100.-• C. 42m 2Einschliesslich:24 Laufmeter Wand (Höhe 2,5 m)14 Spots (inkl. Energieverbrauch), Steckdosen (x4)Spannteppich, 2 Tische, 4 Stühle, FirmenschildReinigungsdienst (täglich) Fr. 165.-/m 2 ............. Fr. 6'930.-• D. 60m 2Einschliesslich:30 Laufmeter Wand (Höhe 2,5 m)20 Spots (inkl. Energieverbrauch), Steckdosen (x4)Spannteppich, 2 Tische, 4 Stühle, FirmenschildReinigungsdienst (täglich) Fr. 160.-/m 2 ............. Fr. 9'600.-3. Eintrag im Ausstellungskatalogund auf der WebsiteEinschliesslich: Doppelseite Quadrichrom (max. 4 Bilder)5 Kataloge gratisEintrag auf der Website www.mag-swiss.com Fr. 450.- 1 Fr. 450.-4. Doppelseite Quadrichrom (max. 4 Bilder)im Katalog Fr. 300.- ............. Fr. 300.-5. Zusätzliche Leistungen:Wände (pro Laufmeter) Fr. 75.-/m. ............. .............Spots Fr. 75.-/Stück ............. .............Abstellraum mit Vorhang (2x1m) Fr. 225.- ............. .............Total (exkl. Steuern)..............................MwSt. 7,6 %...........................Total Fr........................Die Anmeldung wird erst verbucht nach Erhalt einer Anzahlung von <strong>CH</strong>F 750.-.Einzahlung auf Konto:BCV, <strong>Montreux</strong>, Fondation MAG, IBAN <strong>CH</strong>09 0076 7000 L512 4663 9 Clearing 767NameDatumStempel und Unterschrift


MONTREUX ART G<strong>ALL</strong>ERY 07 • MESSE FÜR ZEITGENÖSSIS<strong>CH</strong>E KUNSTREGLEMENT(zum Fotokopieren und Aufbewahren)ART.1 – <strong>ALL</strong>GEMEINE BESTIMMUNGENDie MAG 2007 wird vom 15. bis 18. November 2007 im KongressundAusstellungszentrum <strong>Montreux</strong> stattfinden. Die Messe ist jedenTag ab 11 Uhr für das Publikum geöffnet. Um daran teilzunehmen,müssen interessierte Galerien zeitgenössischer Kunst einenZulassungsantrag ausfüllen. Dieser ist bei den Organisatoren zusammenmit einem Präsentationsdossier der Galerie einzureichen.Die Aussteller verpflichten sich, die Klauseln des vorliegendenReglements ohne jede Einschränkung zu respektieren, ebenso sämtlicheneuen Bestimmungen, die sich durch bestimmte Umstände aufdrängenoder von den Organisatoren der Veranstaltung im Interessedieser aufgestellt werden können.ART.2 – AUSSTELLERAls Aussteller zugelassen werden professionelle Kunstgalerien aus denBereichen Malerei, Plastik, Fotografie, Glaskunst, Video und neueKunstträger, Verleger von Kunstbüchern, Kunstdrucken, Lithografien –wobei es sich den jeweiligen Definitionen entsprechend umOriginalwerke handeln muss.ART.3 – RESERVIERUNG UND REGLEMENTDer Zulassungsantrag muss eingereicht werden, zusammen mit derEinzahlung der Anmeldegebühren und einem Präsentationsdossierder Galerie. Die Zulassungsanträge werden erst registriert, wenn dieOrganisatoren im Besitze dieser beiden Elemente sind. DieAnmeldegebühren sind unabhängig der Kosten für Standmiete,Ausstellungsfläche und Katalog fällig. Der Restbetrag der Rechnungmuss bis spätestens 31. August 2007 beglichen werden. DerAussteller wird erst zur Messe zugelassen, wenn er die Gesamtheit derfälligen Gebühren beglichen hat. Sobald er den Preis für seinenStandplatz bezahlt hat, erhält der Aussteller sämtliche notwendigenadministrativen Unterlagen sowie den Plan der Ausstellung.ART.4 – NI<strong>CH</strong>TZULASSUNGIm Falle einer eventuellen Nichtzulassung werden der Galerie dieAnmeldegebühren rückerstattet.ART.5 – ANNULLIERUNGDer Restbetrag für die Standmiete ist nach der Registrierung desZulassungsantrags fällig. Sollte sich der Aussteller vor derVeranstaltung zurückziehen, bleibt dieser für die Rechnung für denStandplatz zahlungspflichtig, solange die Organisatoren nicht dieMöglichkeit haben, diesen zu den gewohnten Bedingungen weiterzuvermieten.ART.6 – STANDZUTEILUNGDie Standzuteilung erfolgt nach Zonen, in der Reihenfolge desEingangs der Zulassungsanträge, nach Bezahlung desGesamtbetrags. Zu Zuteilungen werden keinerlei Reklamationen entgegengenommen.ART.7 – BENUTZUNG DES STANDPLATZESDie Standplätze stehen ab 13. November 2007, 8 Uhr, bis 14.November 2007, 12 Uhr, für die Einrichtung durch die Aussteller bereit.Am Ende der Veranstaltung müssen die Standplätze am 18. November2006 bis spätestens 18 Uhr freigegeben werden.Jeder Stand muss während der Öffnungszeiten der Messe ständigbesetzt sein. Die Aussteller müssen Standplätze, Dekors und Materialin demselben Zustand hinterlassen, wie sie sie übernommen haben.ART.8 – VERKÄUFEWährend der Veranstaltung sind Verkäufe zugelassen. AusSicherheitsgründen kann aber keine Ware ohne Ausgangsbestätigungdas Ausstellungsgelände verlassen. Diese Ausgangs-bestätigungmuss die jeweilige Ware beschreiben, vom Aussteller unterschriebensein und vom Sicherheitsdienst der Veranstaltung visiert werden.ART.9 – SI<strong>CH</strong>ERHEITDie Organisatoren werden alle notwendigen Massnahmen ergreifen,um die Sicherheit der Messe ausserhalb der Öffnungszeiten sicherzustellen.Es obliegt jedem Aussteller, über sein Material und seineBesitztümer während der Öffnungszeiten für das Publikum sowie währenddes Auf- und Abbaus der Stände mit der nötigen Vorsicht zuwachen.Die Aussteller müssen den Zugang zu Steckdosen,Telefonanschlüssen und Notausgängen, die sich auf ihrem Standplatzoder in dessen Nähe befinden, frei lassen.ART.10 – REINIGUNGDie Reinigung und die permanente Instandhaltung der Böden (Verkehr,Eingänge, freie Bodenflächen) werden auf Kosten der Organisatorenausgeführt. Der Aussteller ist für die tägliche Reinigung seines Standeszuständig.Nachdem der Reinigungsdienst (nach der Schliessung der Messe)vorbeigekommen ist, dürfen keinerlei Abfälle mehr in den Gängendeponiert werden.ART.11 – VERSI<strong>CH</strong>ERUNGAbgesehen von der Deckung der Risiken durch die obligatorischeVersicherung müssen sich die Aussteller bei ihrer eigenenVersicherungsgesellschaft für die Deckung sämtlicher anderer Risikenversichern, insbesondere gegen Diebstahl, Beschädigung der Werkeund des Ausstellungsmaterials.Die Aussteller befreien die Organisatoren von jeder Haftung im Falleeines Brandes, einer Explosion, einer Überschwemmung oder sonstigerSchäden sowie für jegliche Elemente, die nicht den Organisatorenzur Last gelegt werden können. Insbesondere kann von denOrganisatoren kein Schadenersatz verlangt werden, im Falle, dass diegemietete Einheit von den Ausstellern infolge von Ereignissen höhererGewalt nicht genutzt werden kann.ART.12 – VERS<strong>CH</strong>IEDENE VERBOTEAusser einer ausdrücklichen Bewilligung durch die Organisatoren istden Ausstellern Folgendes untersagt:• ihren Standplatz ganz oder teilweise kostenlos, gegen Bezahlungoder für eine Gegenleistung weiterzuvermieten• auf ihrem Stand Musik abzuspielen oder Maschinen vorzuführen,die andere Aussteller stören können.ART.13 – VERANTWORTLI<strong>CH</strong>KEIT DER ORGANISATORENIm Falle von höherer Gewalt können die Organisatoren die Messe verschiebenoder die Öffnungszeiten verändern. Sie können sie annullierenoder vor dem vorgesehenen Datum schliessen.Die mit den Ausstellern unterzeichneten Verträge behalten in allenFällen ihre ganze Gültigkeit und die Bezahlung der Standmiete undjeder anderen Dienstleistung behält ihre Fälligkeit.ART.14 – ANWENDUNG DIESES REGLEMENTSDie Organisatoren behalten sich das Recht vor, in jedem Augenblicküber etwaige Streitfälle oder in diesem Reglement nicht vorgeseheneFällen zu befinden. Diese Entscheidungen, selbst wenn sie mündlichübermittelt werden, sind ohne Widerruf und sofort vollstreckbar. DieOrganisatoren behalten sich das Recht vor, das vorliegendeReglement im allgemeinen Interesse der Messe abzuändern.ART.15 – REKLAMATIONENReklamationen der Aussteller müssen im Hinblick auf eine gütlicheEinigung den Organisatoren bis 15 Tage nach Schliessung derVeranstaltung durch Einschreiben mit Empfangsbestätigung übermitteltwerden. Nach dieser Frist werden keine Reklamationen mehrentgegengenommen.Das vorliegende Reglement unterliegt Schweizer Recht. Gerichtsstandder <strong>Montreux</strong> <strong>Art</strong> <strong>Gallery</strong> ist Vevey.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!