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1 Krankheit Anzeige- und Nachweispflichten des ... - Sozialrechtler.de

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• wenn das Arbeitsverhältnis ruht, weil <strong>de</strong>r Arbeitnehmer Gr<strong>und</strong>wehrdienst ableistet o<strong>de</strong>ran einer Wehrübung teilnimmt.• wenn die Arbeit wegen beson<strong>de</strong>rer Witterung ausfällt <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Arbeitnehmer auch beiNicht-Vorliegen <strong>de</strong>r Erkrankung keinen Anspruch auf Entgeltzahlung für diese Zeit <strong><strong>de</strong>s</strong>Arbeitsausfalls gehabt hätte.Höhe <strong><strong>de</strong>s</strong> Arbeitslosengel<strong><strong>de</strong>s</strong>In <strong>de</strong>n ersten sechs Wochen seiner <strong>Krankheit</strong> wird <strong>de</strong>m Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt fortgezahlt. FürKleinbetriebe gelten beson<strong>de</strong>re Bestimmungen.Die Höhe hängt maßgeblich davon ab, ob die Entgeltfortzahlung aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r gesetzlichen Regelungo<strong>de</strong>r eventuell davon abweichen<strong>de</strong>r Regelungen im Arbeitsvertrag o<strong>de</strong>r Tarifvertrag gewährt wird.Aufgr<strong>und</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> Lohnausfallprinzips muss <strong>de</strong>r Arbeitgeber <strong>de</strong>m Arbeitnehmer das volle Entgelt fortzahlen,das dieser erhalten hätte, sofern er gearbeitet hätte. Gleiches gilt auch, wenn die Arbeitsunfähigkeit aufeinem Arbeitsunfall o<strong>de</strong>r einer Berufskrankheit beruht.Zum berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelt gehört:• das gemäß Arbeitsvertrag geschul<strong>de</strong>te Arbeitsentgelt für die zu erbringen<strong>de</strong> Arbeitszeitzzgl. ggf. zu leisten<strong>de</strong>r Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- <strong>und</strong> Feiertagsarbeit.• die Ausbildungsvergütung.• Zulagen, welche auf <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Bedingungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Arbeitsverhältnisses beruhen.• Auslösungen bei Montagearbeitnehmern, allerdings nur, wenn sie nicht allein <strong>de</strong>mPauschalen Ersatz von tatsächlichen Aufwendungen dienen sollen.• Kin<strong>de</strong>rzulagen.• Leistungszulagen <strong>und</strong> Leistungsprämien für beson<strong>de</strong>re qualitative bzw. quantitativeArbeitsleistung <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Arbeitnehmer sie in <strong>de</strong>r Vergangenheit regelmäßig erhalten hat.• Naturalleistungen.• Ortszuschläge im öffentlichen Dienst.• Provisionen, welche <strong>de</strong>r Arbeitnehmer erzielt hätte.• Prämien für beson<strong>de</strong>res Verhalten, soweit <strong>de</strong>r Arbeitnehmer sie in <strong>de</strong>r VergangenheitStets erhalten hat.• Vermögenswirksame Leistungen.Folgen<strong>de</strong> Leistungen stellen kein berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt dar:• Überst<strong>und</strong>enentgelt.• öffentlich-rechtliche Leistungen wie z.B. Krankengeld, Schlechtwettergeld,Mutterschaftsgeld <strong>und</strong> Kurzarbeitergeld.• Leistungen für Aufwendungen <strong><strong>de</strong>s</strong> Arbeitnehmers, die davon abhängig gemacht wer<strong>de</strong>n,dass <strong>de</strong>m Arbeitnehmer entsprechen<strong>de</strong> Aufwendungen tatsächlich entstan<strong>de</strong>n sind <strong>und</strong> dieihm während <strong>de</strong>r Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen (§ 4 Abs. 1a EFZG).Außer<strong>de</strong>m hängt das fortzuzahlen<strong>de</strong> Entgelt auch von <strong>de</strong>r Arbeitszeit ab, die <strong>de</strong>r Arbeitnehmer nachseinem Arbeitsvertrag zu leisten gehabt hätte, wenn er nicht arbeitsunfähig erkrankt wäre.Durch Arbeits- o<strong>de</strong>r Tarifvertrag kann gr<strong>und</strong>sätzlich von <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen nicht zuUngunsten <strong><strong>de</strong>s</strong> Arbeitnehmers abgewichen wer<strong>de</strong>n (§ 12 EFZG). Lediglich im Hinblick auf dieBemessungsgr<strong>und</strong>lage können Abweichungen zu Ungunsten <strong>de</strong>r Arbeitnehmer vereinbart wer<strong>de</strong>n.Dauer <strong>de</strong>r Entgeltfortzahlung© sozialrechtler.<strong>de</strong>Alle Rechte vorbehalten.4

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