Volkshochschule Zwickau
Das Herbstsemester 2015
Das Herbstsemester 2015
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AGB<br />
Allgemeine Informationen<br />
Nachweiseinreichungen können nicht bearbeitet<br />
werden.<br />
(2) Ermäßigungen in Höhe von 30 Prozent<br />
können entsprechend der Satzung gewährt<br />
werden für Kinder, Schüler, Studenten, Auszubildende,<br />
Bundesfreiwilligendienstleistende,<br />
Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches<br />
Jahr Leistende, Erziehungsgeldempfänger,<br />
Empfänger von laufenden Leistungen<br />
zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen,<br />
Empfänger von Wohngeld, Empfänger<br />
von Kinderzuschlag, Arbeitslose, Empfänger<br />
von Arbeitslosengeld sowie Schwerbehinderte.<br />
Kinder und Schüler bis zum vollendeten 15.<br />
Lebensjahr werden in der Regel ohne Antrag<br />
ermäßigt.<br />
(3) Ermäßigungen gelten nicht für Veranstaltungen,<br />
die nicht vom Freistaat Sachsen<br />
gefördert werden, Bildungs- und Studienreisen,<br />
Exkursionen und Materialkosten.<br />
(4) Über andere Ermäßigungsanträge<br />
entscheidet der Leiter der <strong>Volkshochschule</strong>.<br />
(5) Ein Rücktritt der Teilnehmer vom<br />
Kurs kann nur gegenüber der Geschäftsstelle<br />
der <strong>Volkshochschule</strong> erklärt werden. Eine Mitteilung<br />
an den Dozenten oder das Fernbleiben<br />
vom Kurs gelten nicht als Rücktritt.<br />
Der Rücktritt vom Kurs ist bis sieben Tage vor<br />
Beginn möglich. Wird diese Frist nicht eingehalten,<br />
besteht die Verpflichtung zur Begleichung<br />
des vollen Veranstaltungsentgeltes.<br />
(6) Dies gilt nicht bei Rücktrittsgründen<br />
wegen höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall.<br />
Dazu ist ein geeigneter schriftlicher Nachweis<br />
notwendig. Der Antrag muss unmittelbar nach<br />
Bekanntwerden des Rücktrittsgrundes gestellt<br />
werden. Der Rücktritt wird in der Regel<br />
mit Datum des Posteingangs wirksam.<br />
(7) Ein Rücktritt wegen Wechsel der<br />
Dozenten ist nicht möglich.<br />
(8) Seitens der <strong>Volkshochschule</strong> kann<br />
ein Rücktritt wegen zu geringer Beteiligung,<br />
wegen Ausfall der Dozenten oder aus anderen<br />
wichtigen Gründen erklärt werden.<br />
(9) Über Nachlässe mit schriftlichem<br />
Antrag und entsprechendem Nachweis entscheidet<br />
der Leiter der <strong>Volkshochschule</strong>. Der<br />
Antrag muss unmittelbar nach Bekanntwerden<br />
des Nachlassgrundes gestellt werden.<br />
Eine Berücksichtigung erfolgt in der Regel mit<br />
Datum des Posteingangs.<br />
(10) Anträge auf Rücktritt und Nachlass<br />
nach Veranstaltungsende können nicht mehr<br />
berücksichtigt werden.<br />
(11) Wurde der Vertrag bereits erfüllt und<br />
Rücktritt oder Nachlässe werden anerkannt,<br />
erfolgt eine anteilmäßige Rückzahlung.<br />
5. Bescheinigungen und Nachweise<br />
Einfache Teilnahmebescheinigungen werden<br />
auf Wunsch nach Abschluss eines Kurses<br />
durch die <strong>Volkshochschule</strong> kostenfrei ausgestellt.<br />
Das Entgelt für Qualifikationsnachweise<br />
beträgt 5,00 EUR.<br />
6. Hausordnungen<br />
Für die Kursteilnehmer gilt die Hausordnung<br />
der jeweiligen Unterrichtsstätte.<br />
7. Datenschutz<br />
(1) Die <strong>Volkshochschule</strong> erfasst und<br />
speichert geschützt persönliche Daten der<br />
Teilnehmer (Name, Anschrift, Geburtsjahr,<br />
Telefonnummer, Bankverbindungen). Sie hat<br />
dazu eine Datenschutzrichtlinie erlassen.<br />
(2) Mit der Anmeldung stimmen die<br />
Teilnehmer der Verarbeitung personenbezogener<br />
Daten ausschließlich für interne Verwaltungszwecke<br />
der <strong>Volkshochschule</strong> zu.<br />
Info-Hotline 0375 4402 - 23800<br />
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