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Volkshochschule Zwickau

Das Herbstsemester 2015

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AGB<br />

Allgemeine Informationen<br />

Nachweiseinreichungen können nicht bearbeitet<br />

werden.<br />

(2) Ermäßigungen in Höhe von 30 Prozent<br />

können entsprechend der Satzung gewährt<br />

werden für Kinder, Schüler, Studenten, Auszubildende,<br />

Bundesfreiwilligendienstleistende,<br />

Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches<br />

Jahr Leistende, Erziehungsgeldempfänger,<br />

Empfänger von laufenden Leistungen<br />

zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen,<br />

Empfänger von Wohngeld, Empfänger<br />

von Kinderzuschlag, Arbeitslose, Empfänger<br />

von Arbeitslosengeld sowie Schwerbehinderte.<br />

Kinder und Schüler bis zum vollendeten 15.<br />

Lebensjahr werden in der Regel ohne Antrag<br />

ermäßigt.<br />

(3) Ermäßigungen gelten nicht für Veranstaltungen,<br />

die nicht vom Freistaat Sachsen<br />

gefördert werden, Bildungs- und Studienreisen,<br />

Exkursionen und Materialkosten.<br />

(4) Über andere Ermäßigungsanträge<br />

entscheidet der Leiter der <strong>Volkshochschule</strong>.<br />

(5) Ein Rücktritt der Teilnehmer vom<br />

Kurs kann nur gegenüber der Geschäftsstelle<br />

der <strong>Volkshochschule</strong> erklärt werden. Eine Mitteilung<br />

an den Dozenten oder das Fernbleiben<br />

vom Kurs gelten nicht als Rücktritt.<br />

Der Rücktritt vom Kurs ist bis sieben Tage vor<br />

Beginn möglich. Wird diese Frist nicht eingehalten,<br />

besteht die Verpflichtung zur Begleichung<br />

des vollen Veranstaltungsentgeltes.<br />

(6) Dies gilt nicht bei Rücktrittsgründen<br />

wegen höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall.<br />

Dazu ist ein geeigneter schriftlicher Nachweis<br />

notwendig. Der Antrag muss unmittelbar nach<br />

Bekanntwerden des Rücktrittsgrundes gestellt<br />

werden. Der Rücktritt wird in der Regel<br />

mit Datum des Posteingangs wirksam.<br />

(7) Ein Rücktritt wegen Wechsel der<br />

Dozenten ist nicht möglich.<br />

(8) Seitens der <strong>Volkshochschule</strong> kann<br />

ein Rücktritt wegen zu geringer Beteiligung,<br />

wegen Ausfall der Dozenten oder aus anderen<br />

wichtigen Gründen erklärt werden.<br />

(9) Über Nachlässe mit schriftlichem<br />

Antrag und entsprechendem Nachweis entscheidet<br />

der Leiter der <strong>Volkshochschule</strong>. Der<br />

Antrag muss unmittelbar nach Bekanntwerden<br />

des Nachlassgrundes gestellt werden.<br />

Eine Berücksichtigung erfolgt in der Regel mit<br />

Datum des Posteingangs.<br />

(10) Anträge auf Rücktritt und Nachlass<br />

nach Veranstaltungsende können nicht mehr<br />

berücksichtigt werden.<br />

(11) Wurde der Vertrag bereits erfüllt und<br />

Rücktritt oder Nachlässe werden anerkannt,<br />

erfolgt eine anteilmäßige Rückzahlung.<br />

5. Bescheinigungen und Nachweise<br />

Einfache Teilnahmebescheinigungen werden<br />

auf Wunsch nach Abschluss eines Kurses<br />

durch die <strong>Volkshochschule</strong> kostenfrei ausgestellt.<br />

Das Entgelt für Qualifikationsnachweise<br />

beträgt 5,00 EUR.<br />

6. Hausordnungen<br />

Für die Kursteilnehmer gilt die Hausordnung<br />

der jeweiligen Unterrichtsstätte.<br />

7. Datenschutz<br />

(1) Die <strong>Volkshochschule</strong> erfasst und<br />

speichert geschützt persönliche Daten der<br />

Teilnehmer (Name, Anschrift, Geburtsjahr,<br />

Telefonnummer, Bankverbindungen). Sie hat<br />

dazu eine Datenschutzrichtlinie erlassen.<br />

(2) Mit der Anmeldung stimmen die<br />

Teilnehmer der Verarbeitung personenbezogener<br />

Daten ausschließlich für interne Verwaltungszwecke<br />

der <strong>Volkshochschule</strong> zu.<br />

Info-Hotline 0375 4402 - 23800<br />

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