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Forderungskatalog GAV 2009-2012

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Die Nacht- und Sonntagszuschläge von 100% missachten längstens veränderte technische,<br />

marktbezogene und betriebswirtschaftliche Gegebenheiten. Vorhandene technische Kapazitäten, grosse<br />

Nachfrageschwankungen, hohe Kapitalintensität und Produktionskosten sowie internationaler<br />

Konkurrenzdruck erfordern eine Anpassung der Zuschläge an die Werte in vergleichbaren Branchen.<br />

Arbeitszeit<br />

Forderung:<br />

Viscom fordert ein neues Arbeitszeitmodell, das Arbeitgebern und Arbeitnehmenden eine<br />

grössere Flexibilität bringt.<br />

Im Vordergrund steht ein auf die Bedürfnisse der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden<br />

abgestimmtes Jahresarbeitszeitmodell.<br />

Begründung:<br />

Die individuellen Ansprüche von Kunden, Arbeitnehmern und Arbeitgebern zwingen die Branche, die<br />

Arbeitszeit noch flexibler zu gestalten und damit die Wettbewerbsfähigkeit der grafischen Unternehmen<br />

zu sichern. Der wachsende Konkurrenzdruck, die schwankende Auftragslage und vorhandene<br />

Produktionskapazitäten verbunden mit steigenden Investitionslasten sowie zunehmend höheren<br />

Kundenerwartungen in den Bereichen Qualität und Lieferfristen stellen die grafischen Unternehmen vor<br />

immer neuen Herausforderungen. Eine hohe berufliche Leistungsbereitschaft und eine grosse<br />

Zeitflexibilität der Arbeitgebenden und der Mitarbeitenden werden in einem sich rasch verändernden und<br />

zusehends von internationalen Parametern geprägten Umfeld vorausgesetzt. Der rasante technologische<br />

Fortschritt und die Erfolgswelle der Internettechnologie führten in der jüngsten Vergangenheit zu einer<br />

vollständigen Öffnung und Internationalisierung des Schweizer Marktes für grafische Erzeugnisse.<br />

Schliesslich haben sich das Freizeitverhalten und die daraus abgeleiteten Zeitansprüche gewaltig<br />

verändert, so dass es Arbeitszeitmodelle mit einer grösseren Flexibilität für Arbeitnehmende und<br />

Arbeitgebende braucht. Im Vordergrund steht die Einführung von auf die betrieblichen Bedürfnisse<br />

abgestimmten Jahresarbeitsmodellen.<br />

Berufsbildung<br />

Forderung:<br />

Viscom fordert eine Regelung der Berufsbildung ausserhalb des <strong>GAV</strong>.<br />

Begründung:<br />

Das paritätische Engagement im Rahmen der Berufsbildung wird nicht in Frage gestellt, zumal das<br />

schweizerische Berufsbildungsgesetz ein Engagement der Sozialpartner vorsieht. Im Rahmen der<br />

Errichtung des Branchenberufsbildungsfonds Viscom werden die Rolle und die Finanzierung der PBS neu<br />

geregelt, so dass die <strong>GAV</strong>-Bestimmungen zur PBS gestrichen werden können.<br />

Lohnzahlung bei Krankheit<br />

Forderung:<br />

Viscom fordert eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber von 90 % des vollen Bruttolohnes<br />

während 720 Tagen pro Fall.<br />

Begründung:<br />

Der bestehende <strong>GAV</strong> geht im Falle von Lohnauszahlungen bei Krankheit weit über den schweizerischen<br />

Standard hinaus. Ein Arbeitnehmer erhält unter Umständen bei Krankheit eine höhere Auszahlung als<br />

wenn er arbeitet und auch die Dauer der Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle bei einem gekündigten<br />

Arbeitsverhältnis ist widersprüchlich.<br />

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