Forderungskatalog GAV 2009-2012
Forderungskatalog GAV 2009-2012
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Die Nacht- und Sonntagszuschläge von 100% missachten längstens veränderte technische,<br />
marktbezogene und betriebswirtschaftliche Gegebenheiten. Vorhandene technische Kapazitäten, grosse<br />
Nachfrageschwankungen, hohe Kapitalintensität und Produktionskosten sowie internationaler<br />
Konkurrenzdruck erfordern eine Anpassung der Zuschläge an die Werte in vergleichbaren Branchen.<br />
Arbeitszeit<br />
Forderung:<br />
Viscom fordert ein neues Arbeitszeitmodell, das Arbeitgebern und Arbeitnehmenden eine<br />
grössere Flexibilität bringt.<br />
Im Vordergrund steht ein auf die Bedürfnisse der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden<br />
abgestimmtes Jahresarbeitszeitmodell.<br />
Begründung:<br />
Die individuellen Ansprüche von Kunden, Arbeitnehmern und Arbeitgebern zwingen die Branche, die<br />
Arbeitszeit noch flexibler zu gestalten und damit die Wettbewerbsfähigkeit der grafischen Unternehmen<br />
zu sichern. Der wachsende Konkurrenzdruck, die schwankende Auftragslage und vorhandene<br />
Produktionskapazitäten verbunden mit steigenden Investitionslasten sowie zunehmend höheren<br />
Kundenerwartungen in den Bereichen Qualität und Lieferfristen stellen die grafischen Unternehmen vor<br />
immer neuen Herausforderungen. Eine hohe berufliche Leistungsbereitschaft und eine grosse<br />
Zeitflexibilität der Arbeitgebenden und der Mitarbeitenden werden in einem sich rasch verändernden und<br />
zusehends von internationalen Parametern geprägten Umfeld vorausgesetzt. Der rasante technologische<br />
Fortschritt und die Erfolgswelle der Internettechnologie führten in der jüngsten Vergangenheit zu einer<br />
vollständigen Öffnung und Internationalisierung des Schweizer Marktes für grafische Erzeugnisse.<br />
Schliesslich haben sich das Freizeitverhalten und die daraus abgeleiteten Zeitansprüche gewaltig<br />
verändert, so dass es Arbeitszeitmodelle mit einer grösseren Flexibilität für Arbeitnehmende und<br />
Arbeitgebende braucht. Im Vordergrund steht die Einführung von auf die betrieblichen Bedürfnisse<br />
abgestimmten Jahresarbeitsmodellen.<br />
Berufsbildung<br />
Forderung:<br />
Viscom fordert eine Regelung der Berufsbildung ausserhalb des <strong>GAV</strong>.<br />
Begründung:<br />
Das paritätische Engagement im Rahmen der Berufsbildung wird nicht in Frage gestellt, zumal das<br />
schweizerische Berufsbildungsgesetz ein Engagement der Sozialpartner vorsieht. Im Rahmen der<br />
Errichtung des Branchenberufsbildungsfonds Viscom werden die Rolle und die Finanzierung der PBS neu<br />
geregelt, so dass die <strong>GAV</strong>-Bestimmungen zur PBS gestrichen werden können.<br />
Lohnzahlung bei Krankheit<br />
Forderung:<br />
Viscom fordert eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber von 90 % des vollen Bruttolohnes<br />
während 720 Tagen pro Fall.<br />
Begründung:<br />
Der bestehende <strong>GAV</strong> geht im Falle von Lohnauszahlungen bei Krankheit weit über den schweizerischen<br />
Standard hinaus. Ein Arbeitnehmer erhält unter Umständen bei Krankheit eine höhere Auszahlung als<br />
wenn er arbeitet und auch die Dauer der Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle bei einem gekündigten<br />
Arbeitsverhältnis ist widersprüchlich.<br />
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