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NEWS - Ärztekammer Oberösterreich

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Die Begünstigung zur Befreiung von Lohnnebenkosten wird auf<br />

36 Monate ausgedehnt.<br />

Bisher waren die neugegründeten Unternehmen ab dem Monat<br />

der Neugründung sowie den elf darauf folgenden Monaten von<br />

den Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds,<br />

Wohnbauförderungsbeitrag des Dienstgebers,<br />

Unfallversicherungsbeitrag – insgesamt rund 6,5%) befreit.<br />

Da im Jahr der Neugründung häufig noch keine Dienstnehmer<br />

beschäftigt waren, kann nun in den ersten 36 Monaten, die Begünstigung<br />

in Anspruch genommen werden.<br />

Änderungen ab 1.1.2012 beim<br />

Neugründungs-Förderungsgesetz:<br />

Sanna Spindelbalker, Stv. Abteilungsleitung Buchhaltung<br />

Egal, ob Ihr<br />

Glas halb voll<br />

Der Begünstigungszeitraum bleibt aber weiterhin auf maximal 12<br />

Monate beschränkt. Diese Frist beginnt ab dem Beschäftigungsmonat<br />

des ersten Dienstnehmers zu laufen. In den ersten zwölf<br />

Monaten der Neugründung gibt es hinsichtlich der Anzahl der<br />

Arbeitnehmer keine Einschränkung, im zweiten und dritten Jahr<br />

wird die Begünstigung nur mehr für die ersten drei beschäftigten<br />

Dienstnehmer gewährt. ■<br />

oder halb leer ist –<br />

sagen Sie es uns!<br />

www.turnusevaluierung.at<br />

Entwurf OOE.indd 1 28.07.2011 16:32:05<br />

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kaSSENaBrECHNuNg -<br />

info, News, tipps<br />

Der 24. Dezember und der 31. Dezember wurden bisher,<br />

wenn sie auf einen Wochentag gefallen sind, in Vertragsarztpraxen<br />

(außerhalb von Linz) wie ein Samstag honoriert. Dies<br />

führte bei der Abrechnung immer wieder zu Missverständnissen.<br />

Da viele Ordinationen an diesen Tagen geschlossen bleiben,<br />

ist der Aufwand für die zum Bereitschaftsdienst eingeteilten<br />

Ärzte um Etliches höher als bei anderen Diensten.<br />

Im Interesse aller Beteiligten haben sich <strong>Ärztekammer</strong> und<br />

Gebietskrankenkasse darauf geeinigt, diese beiden Tage - unabhängig<br />

vom Wochentag – in Bezug auf die Abrechnung einem<br />

Feiertag gleichzustellen.<br />

Abrechnung wie an Feiertagen:<br />

» Der Bereitschaftsdienst beginnt, wie auch an Feiertagen,<br />

um 7:00 Früh.<br />

» Mit der e-card werden „eigene Patienten“ als Regelfall,<br />

„fremde Patienten“ als Bereitschaftsdienstfall gesteckt.<br />

» Die verrechenbaren Leistungen für Bereitschaftsdienst-<br />

Patienten sind somit:<br />

Pos. 1<br />

Tagesordination (7 Uhr bis 20 Uhr) an Sonn- oder gesetzlichen<br />

Feiertagen bzw. während des Wochenendbereitschaftsdienstes<br />

Diese Position kann nur verrechnet werden, wenn die Notwendigkeit<br />

einer dringlichen ärztlichen Hilfeleistung gegeben<br />

war und zur betreffenden Zeit in der Regel keine Ordination<br />

abgehalten wird.<br />

Adelheid Ortner-Kampel, Stv. Abteilungsleitung Kassenrecht & Vorabrechnung<br />

oÖ ÄrZtE November 2011 » Seite 26 oÖ ÄrZtE November 2011 » Seite 27<br />

<strong>NEWS</strong><br />

heiliger abend und silvester – bereitschaftsdienst: abrechnung mit GKK<br />

Pos. 5<br />

Tagesbesuch (7 Uhr bis 20 Uhr) an Sonn- oder gesetzlichen<br />

Feiertagen bzw. während des Wochenendbereitschaftsdienstes<br />

Nur bei Dringlichkeit mit Begründung oder als Erstbesuch<br />

verrechenbar. Werden zur gleichen Zeit mehrere im selben<br />

Haushalt, Internat, Heim, Schule und dgl. oder an einem Unfallort<br />

anwesende Personen besucht, so kann die Pos. 5 nur<br />

einmal verrechnet werden. Für jede weitere Person ist die Pos.<br />

1 verrechenbar.<br />

Nachtordinationen, Nachtvisiten und Sonderleistungen<br />

werden wie gewohnt abgerechnet.<br />

Wir freuen uns, mit dieser Lösung eine Vereinfachung und<br />

Verbesserung dieser besonderen beiden Dienste im Jahr erreicht<br />

zu haben. ■<br />

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:<br />

Frau Adelheid Ortner-Kampel,<br />

Stv. Abteilungsleitung<br />

Kassenrecht & Vorabrechnung<br />

ortner@aekooe.or.at<br />

Tel. 0732/778371-219

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