NEWS - Ärztekammer Oberösterreich
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Die Begünstigung zur Befreiung von Lohnnebenkosten wird auf<br />
36 Monate ausgedehnt.<br />
Bisher waren die neugegründeten Unternehmen ab dem Monat<br />
der Neugründung sowie den elf darauf folgenden Monaten von<br />
den Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds,<br />
Wohnbauförderungsbeitrag des Dienstgebers,<br />
Unfallversicherungsbeitrag – insgesamt rund 6,5%) befreit.<br />
Da im Jahr der Neugründung häufig noch keine Dienstnehmer<br />
beschäftigt waren, kann nun in den ersten 36 Monaten, die Begünstigung<br />
in Anspruch genommen werden.<br />
Änderungen ab 1.1.2012 beim<br />
Neugründungs-Förderungsgesetz:<br />
Sanna Spindelbalker, Stv. Abteilungsleitung Buchhaltung<br />
Egal, ob Ihr<br />
Glas halb voll<br />
Der Begünstigungszeitraum bleibt aber weiterhin auf maximal 12<br />
Monate beschränkt. Diese Frist beginnt ab dem Beschäftigungsmonat<br />
des ersten Dienstnehmers zu laufen. In den ersten zwölf<br />
Monaten der Neugründung gibt es hinsichtlich der Anzahl der<br />
Arbeitnehmer keine Einschränkung, im zweiten und dritten Jahr<br />
wird die Begünstigung nur mehr für die ersten drei beschäftigten<br />
Dienstnehmer gewährt. ■<br />
oder halb leer ist –<br />
sagen Sie es uns!<br />
www.turnusevaluierung.at<br />
Entwurf OOE.indd 1 28.07.2011 16:32:05<br />
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kaSSENaBrECHNuNg -<br />
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Der 24. Dezember und der 31. Dezember wurden bisher,<br />
wenn sie auf einen Wochentag gefallen sind, in Vertragsarztpraxen<br />
(außerhalb von Linz) wie ein Samstag honoriert. Dies<br />
führte bei der Abrechnung immer wieder zu Missverständnissen.<br />
Da viele Ordinationen an diesen Tagen geschlossen bleiben,<br />
ist der Aufwand für die zum Bereitschaftsdienst eingeteilten<br />
Ärzte um Etliches höher als bei anderen Diensten.<br />
Im Interesse aller Beteiligten haben sich <strong>Ärztekammer</strong> und<br />
Gebietskrankenkasse darauf geeinigt, diese beiden Tage - unabhängig<br />
vom Wochentag – in Bezug auf die Abrechnung einem<br />
Feiertag gleichzustellen.<br />
Abrechnung wie an Feiertagen:<br />
» Der Bereitschaftsdienst beginnt, wie auch an Feiertagen,<br />
um 7:00 Früh.<br />
» Mit der e-card werden „eigene Patienten“ als Regelfall,<br />
„fremde Patienten“ als Bereitschaftsdienstfall gesteckt.<br />
» Die verrechenbaren Leistungen für Bereitschaftsdienst-<br />
Patienten sind somit:<br />
Pos. 1<br />
Tagesordination (7 Uhr bis 20 Uhr) an Sonn- oder gesetzlichen<br />
Feiertagen bzw. während des Wochenendbereitschaftsdienstes<br />
Diese Position kann nur verrechnet werden, wenn die Notwendigkeit<br />
einer dringlichen ärztlichen Hilfeleistung gegeben<br />
war und zur betreffenden Zeit in der Regel keine Ordination<br />
abgehalten wird.<br />
Adelheid Ortner-Kampel, Stv. Abteilungsleitung Kassenrecht & Vorabrechnung<br />
oÖ ÄrZtE November 2011 » Seite 26 oÖ ÄrZtE November 2011 » Seite 27<br />
<strong>NEWS</strong><br />
heiliger abend und silvester – bereitschaftsdienst: abrechnung mit GKK<br />
Pos. 5<br />
Tagesbesuch (7 Uhr bis 20 Uhr) an Sonn- oder gesetzlichen<br />
Feiertagen bzw. während des Wochenendbereitschaftsdienstes<br />
Nur bei Dringlichkeit mit Begründung oder als Erstbesuch<br />
verrechenbar. Werden zur gleichen Zeit mehrere im selben<br />
Haushalt, Internat, Heim, Schule und dgl. oder an einem Unfallort<br />
anwesende Personen besucht, so kann die Pos. 5 nur<br />
einmal verrechnet werden. Für jede weitere Person ist die Pos.<br />
1 verrechenbar.<br />
Nachtordinationen, Nachtvisiten und Sonderleistungen<br />
werden wie gewohnt abgerechnet.<br />
Wir freuen uns, mit dieser Lösung eine Vereinfachung und<br />
Verbesserung dieser besonderen beiden Dienste im Jahr erreicht<br />
zu haben. ■<br />
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:<br />
Frau Adelheid Ortner-Kampel,<br />
Stv. Abteilungsleitung<br />
Kassenrecht & Vorabrechnung<br />
ortner@aekooe.or.at<br />
Tel. 0732/778371-219