05.12.2012 Aufrufe

www.turnspiele-bayern.de

www.turnspiele-bayern.de

www.turnspiele-bayern.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Verbandsgericht<br />

Spielern) bei <strong>de</strong>r Geschäftsstelle <strong>de</strong>s BTSV als Passstelle<br />

auf vorgeschriebenem Formblatt unter Vorlage<br />

eines auf die Größe 5,5 (Höhe) x 4,5 (Breite) cm zugeschnittenen<br />

Lichtbil<strong>de</strong>s min<strong>de</strong>stens vierzehn Tage vor<br />

<strong>de</strong>m ersten Einsatz <strong>de</strong>r Spieler zu beantragen. Wer<br />

diese Frist nicht einhält, kann sich im Falle von Schwierigkeiten<br />

beim Einsatz <strong>de</strong>r Spieler nicht auf ein Verschul<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Passstelle berufen.<br />

Der Antrag muss vom Verein und Spieler, bei min<strong>de</strong>rjährigen<br />

auch von <strong>de</strong>n/<strong>de</strong>m gesetzlichen Vertreter<br />

unterschrieben sein.<br />

Das Lichtbild darf keinen Stempel tragen<br />

und muss auf <strong>de</strong>r Rückseite Namen, Vornahmen und<br />

Geburtstag <strong>de</strong>s Spielers aufweisen.<br />

Es darf<br />

a) im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Erst-, Neuausstellung o<strong>de</strong>r Lichtbildwechsel<br />

nicht älter als ein Jahr, im Übrigen<br />

b) bei Jugendlichen nie älter als fünf Jahre,<br />

c) bei Männern und Frauen nie älter als fünf Jahre<br />

sein.<br />

3.1.2.1.Der Spielerpass ist eine Urkun<strong>de</strong>. Alle Eintragungen<br />

müssen <strong>de</strong>r Wahrheit entsprechen. Mit Ausnahme<br />

<strong>de</strong>r Austritts- o<strong>de</strong>r Freigabebescheinigung (LSO<br />

3.7.4.) <strong>de</strong>r Vereine sind im Spielerpass nur Eintragungen<br />

zulässig.<br />

a) <strong>de</strong>r Passstelle für Personalien und Spielberechtigungen;<br />

b) <strong>de</strong>r Spielleitung für Klassenzugehörigkeit,<br />

Meisterschaftsteilnahme.<br />

3.1.2.2.Spielerpässe sind nur gültig, wenn die Dauer<br />

<strong>de</strong>r Spielberechtigung zeitlich zutreffend durch Stempel<br />

im Pass vermerkt ist und wenn sie vom Spieler unterschrieben<br />

sind. Die angegebenen Anfangs- und Endjahre<br />

(z. B. 1982/1986) gelten als volle Kalen<strong>de</strong>rjahre.<br />

...“<br />

Unter diesen Voraussetzungen ist im Hinblick auf <strong>de</strong>n<br />

konkreten Fall Folgen<strong>de</strong>s auszuführen:<br />

Der Spielerpass ist Eigentum <strong>de</strong>s Spielers, bleibt aber<br />

im Gewahrsam <strong>de</strong>s Vereins. Verantwortlich für die Inhalte<br />

<strong>de</strong>s Spielerpasses sind grundsätzlich <strong>de</strong>r Verein<br />

und <strong>de</strong>r Spieler. Wer<strong>de</strong>n doch die entsprechen<strong>de</strong>n Einträge<br />

im Spielerpass nur auf ordnungsgemäßen Antrag<br />

hin vorgenommen, wobei hier seitens <strong>de</strong>r Passstelle<br />

aufgrund <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Regel näheren Fachkenntnis auf<br />

einen ordnungsgemäßen Antrag hinzuwirken ist. Dies<br />

ergibt sich aus <strong>de</strong>r Fürsorgepflicht <strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s gegenüber<br />

<strong>de</strong>n angeschlossenen Vereinen.<br />

Die Lan<strong>de</strong>sspielordnung sieht jedoch auch <strong>de</strong>n Fall vor,<br />

dass aufgrund eines Verschul<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>r Passstelle es<br />

8<br />

zu Schwierigkeiten beim Einsatz kommt. Aus diesem<br />

Grun<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> die Regelung in Ziffer 3.1.2. <strong>de</strong>r LSO<br />

geschaffen. Müssen doch Spielerpässe min<strong>de</strong>stens 14<br />

Tage vor <strong>de</strong>m ersten Einsatz <strong>de</strong>s Spielers bei <strong>de</strong>r Passstelle<br />

beantragt wer<strong>de</strong>n. Wer diese Frist nicht einhält,<br />

kann sich im Falle von Schwierigkeiten beim Einsatz<br />

<strong>de</strong>r Spieler nicht auf ein Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Passstelle<br />

berufen.<br />

Vorliegend wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Passantrag <strong>de</strong>r Spielerin fristgerecht<br />

am 15.09.2010 bei <strong>de</strong>r Geschäftsstelle <strong>de</strong>s BTSV<br />

eingereicht, jedoch wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Inhalt <strong>de</strong>s Passes<br />

versehentlich falsch ausgefüllt und zurückgesandt. Dieser<br />

Fehler wur<strong>de</strong> jedoch we<strong>de</strong>r seitens <strong>de</strong>r Spielerin<br />

noch <strong>de</strong>s Vereines, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Einspruch eingelegt hat,<br />

bemerkt. Der Spielerpass entsprach daher nicht <strong>de</strong>r<br />

Wahrheit. Es wur<strong>de</strong> eine falsche Spielberechtigung<br />

vermerkt. Die Verwendung <strong>de</strong>s Spielerpasses war damit<br />

unberechtigt.<br />

3. In Bezug auf die Verstöße bei unberechtigter Verwendung<br />

von Spielerpässen bzw. Verwendung unrichtiger<br />

Spielerpässe trifft die Lan<strong>de</strong>sspielordnung folgen<strong>de</strong><br />

Regelung:<br />

3.1.6 Nimmt ein Spieler unberechtigt an Wettspielen<br />

teil, so sind er und sonstige Schuldigen in Strafe zu<br />

nehmen. Als schwerer Verstoß gilt, wenn jemand unter<br />

falschem Namen spielt, <strong>de</strong>n Spielerpass fälscht o<strong>de</strong>r<br />

sonstige unrichtige Angaben über Alter und Spielberechtigung<br />

macht, dazu anstiftet o<strong>de</strong>r Beihilfe leistet.<br />

3.1.6.1.Spiele, an <strong>de</strong>nen ein Spieler unberechtigt mitgewirkt<br />

hat, wer<strong>de</strong>n für seine Mannschaft als verloren<br />

gewertet. ...“<br />

Grundsätzlich ist für <strong>de</strong>n Inhalt eines Spielerpasses<br />

<strong>de</strong>r Verein bzw. <strong>de</strong>r Spieler verantwortlich, dies<br />

zumal <strong>de</strong>r Spielerpass im Eigentum <strong>de</strong>s Spielers steht<br />

und sich im Gewahrsam <strong>de</strong>s Vereins befin<strong>de</strong>t. Denn<br />

die Eintragungen im Spielerpass wer<strong>de</strong>n nur auf Antrag<br />

hin vorgenommen. Verantwortlich für <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s<br />

Spielerpasses ist letztendlich <strong>de</strong>r beantragen<strong>de</strong> Verein,<br />

<strong>de</strong>r die Än<strong>de</strong>rung veranlasst.<br />

Der Spielerpass ist im Rahmen <strong>de</strong>s Passwesens<br />

die entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Urkun<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n Nachweis einer<br />

Spielberechtigung. Ein Dritter kann nicht erkennen, ob<br />

die Eintragungen <strong>de</strong>m Antrag entsprechen und somit<br />

objektiv richtig sind. Er kann auch nicht erkennen, ob<br />

die Eintragungen offensichtlich falsch sind. Im vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Fall hätte theoretisch auch als Gültigkeitszeitraum<br />

2011/2012 angegeben sein können. Dann wäre<br />

die Startberechtigung am 21.09.2011 möglicherweise<br />

zutreffend, selbst wenn die Startberechtigung für <strong>de</strong>n<br />

Zeitraum 2011/2012 zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Antrages ungewöhnlich<br />

wäre.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!