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Verbandsgericht<br />
Spielern) bei <strong>de</strong>r Geschäftsstelle <strong>de</strong>s BTSV als Passstelle<br />
auf vorgeschriebenem Formblatt unter Vorlage<br />
eines auf die Größe 5,5 (Höhe) x 4,5 (Breite) cm zugeschnittenen<br />
Lichtbil<strong>de</strong>s min<strong>de</strong>stens vierzehn Tage vor<br />
<strong>de</strong>m ersten Einsatz <strong>de</strong>r Spieler zu beantragen. Wer<br />
diese Frist nicht einhält, kann sich im Falle von Schwierigkeiten<br />
beim Einsatz <strong>de</strong>r Spieler nicht auf ein Verschul<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Passstelle berufen.<br />
Der Antrag muss vom Verein und Spieler, bei min<strong>de</strong>rjährigen<br />
auch von <strong>de</strong>n/<strong>de</strong>m gesetzlichen Vertreter<br />
unterschrieben sein.<br />
Das Lichtbild darf keinen Stempel tragen<br />
und muss auf <strong>de</strong>r Rückseite Namen, Vornahmen und<br />
Geburtstag <strong>de</strong>s Spielers aufweisen.<br />
Es darf<br />
a) im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Erst-, Neuausstellung o<strong>de</strong>r Lichtbildwechsel<br />
nicht älter als ein Jahr, im Übrigen<br />
b) bei Jugendlichen nie älter als fünf Jahre,<br />
c) bei Männern und Frauen nie älter als fünf Jahre<br />
sein.<br />
3.1.2.1.Der Spielerpass ist eine Urkun<strong>de</strong>. Alle Eintragungen<br />
müssen <strong>de</strong>r Wahrheit entsprechen. Mit Ausnahme<br />
<strong>de</strong>r Austritts- o<strong>de</strong>r Freigabebescheinigung (LSO<br />
3.7.4.) <strong>de</strong>r Vereine sind im Spielerpass nur Eintragungen<br />
zulässig.<br />
a) <strong>de</strong>r Passstelle für Personalien und Spielberechtigungen;<br />
b) <strong>de</strong>r Spielleitung für Klassenzugehörigkeit,<br />
Meisterschaftsteilnahme.<br />
3.1.2.2.Spielerpässe sind nur gültig, wenn die Dauer<br />
<strong>de</strong>r Spielberechtigung zeitlich zutreffend durch Stempel<br />
im Pass vermerkt ist und wenn sie vom Spieler unterschrieben<br />
sind. Die angegebenen Anfangs- und Endjahre<br />
(z. B. 1982/1986) gelten als volle Kalen<strong>de</strong>rjahre.<br />
...“<br />
Unter diesen Voraussetzungen ist im Hinblick auf <strong>de</strong>n<br />
konkreten Fall Folgen<strong>de</strong>s auszuführen:<br />
Der Spielerpass ist Eigentum <strong>de</strong>s Spielers, bleibt aber<br />
im Gewahrsam <strong>de</strong>s Vereins. Verantwortlich für die Inhalte<br />
<strong>de</strong>s Spielerpasses sind grundsätzlich <strong>de</strong>r Verein<br />
und <strong>de</strong>r Spieler. Wer<strong>de</strong>n doch die entsprechen<strong>de</strong>n Einträge<br />
im Spielerpass nur auf ordnungsgemäßen Antrag<br />
hin vorgenommen, wobei hier seitens <strong>de</strong>r Passstelle<br />
aufgrund <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Regel näheren Fachkenntnis auf<br />
einen ordnungsgemäßen Antrag hinzuwirken ist. Dies<br />
ergibt sich aus <strong>de</strong>r Fürsorgepflicht <strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s gegenüber<br />
<strong>de</strong>n angeschlossenen Vereinen.<br />
Die Lan<strong>de</strong>sspielordnung sieht jedoch auch <strong>de</strong>n Fall vor,<br />
dass aufgrund eines Verschul<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>r Passstelle es<br />
8<br />
zu Schwierigkeiten beim Einsatz kommt. Aus diesem<br />
Grun<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> die Regelung in Ziffer 3.1.2. <strong>de</strong>r LSO<br />
geschaffen. Müssen doch Spielerpässe min<strong>de</strong>stens 14<br />
Tage vor <strong>de</strong>m ersten Einsatz <strong>de</strong>s Spielers bei <strong>de</strong>r Passstelle<br />
beantragt wer<strong>de</strong>n. Wer diese Frist nicht einhält,<br />
kann sich im Falle von Schwierigkeiten beim Einsatz<br />
<strong>de</strong>r Spieler nicht auf ein Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Passstelle<br />
berufen.<br />
Vorliegend wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Passantrag <strong>de</strong>r Spielerin fristgerecht<br />
am 15.09.2010 bei <strong>de</strong>r Geschäftsstelle <strong>de</strong>s BTSV<br />
eingereicht, jedoch wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Inhalt <strong>de</strong>s Passes<br />
versehentlich falsch ausgefüllt und zurückgesandt. Dieser<br />
Fehler wur<strong>de</strong> jedoch we<strong>de</strong>r seitens <strong>de</strong>r Spielerin<br />
noch <strong>de</strong>s Vereines, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Einspruch eingelegt hat,<br />
bemerkt. Der Spielerpass entsprach daher nicht <strong>de</strong>r<br />
Wahrheit. Es wur<strong>de</strong> eine falsche Spielberechtigung<br />
vermerkt. Die Verwendung <strong>de</strong>s Spielerpasses war damit<br />
unberechtigt.<br />
3. In Bezug auf die Verstöße bei unberechtigter Verwendung<br />
von Spielerpässen bzw. Verwendung unrichtiger<br />
Spielerpässe trifft die Lan<strong>de</strong>sspielordnung folgen<strong>de</strong><br />
Regelung:<br />
3.1.6 Nimmt ein Spieler unberechtigt an Wettspielen<br />
teil, so sind er und sonstige Schuldigen in Strafe zu<br />
nehmen. Als schwerer Verstoß gilt, wenn jemand unter<br />
falschem Namen spielt, <strong>de</strong>n Spielerpass fälscht o<strong>de</strong>r<br />
sonstige unrichtige Angaben über Alter und Spielberechtigung<br />
macht, dazu anstiftet o<strong>de</strong>r Beihilfe leistet.<br />
3.1.6.1.Spiele, an <strong>de</strong>nen ein Spieler unberechtigt mitgewirkt<br />
hat, wer<strong>de</strong>n für seine Mannschaft als verloren<br />
gewertet. ...“<br />
Grundsätzlich ist für <strong>de</strong>n Inhalt eines Spielerpasses<br />
<strong>de</strong>r Verein bzw. <strong>de</strong>r Spieler verantwortlich, dies<br />
zumal <strong>de</strong>r Spielerpass im Eigentum <strong>de</strong>s Spielers steht<br />
und sich im Gewahrsam <strong>de</strong>s Vereins befin<strong>de</strong>t. Denn<br />
die Eintragungen im Spielerpass wer<strong>de</strong>n nur auf Antrag<br />
hin vorgenommen. Verantwortlich für <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s<br />
Spielerpasses ist letztendlich <strong>de</strong>r beantragen<strong>de</strong> Verein,<br />
<strong>de</strong>r die Än<strong>de</strong>rung veranlasst.<br />
Der Spielerpass ist im Rahmen <strong>de</strong>s Passwesens<br />
die entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Urkun<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n Nachweis einer<br />
Spielberechtigung. Ein Dritter kann nicht erkennen, ob<br />
die Eintragungen <strong>de</strong>m Antrag entsprechen und somit<br />
objektiv richtig sind. Er kann auch nicht erkennen, ob<br />
die Eintragungen offensichtlich falsch sind. Im vorliegen<strong>de</strong>n<br />
Fall hätte theoretisch auch als Gültigkeitszeitraum<br />
2011/2012 angegeben sein können. Dann wäre<br />
die Startberechtigung am 21.09.2011 möglicherweise<br />
zutreffend, selbst wenn die Startberechtigung für <strong>de</strong>n<br />
Zeitraum 2011/2012 zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Antrages ungewöhnlich<br />
wäre.