1/2010 IAG-Report - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
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3 Evaluation der Kleinbetriebsbetreuung nach BGV A2<br />
11 Evaluation der BGV A2 bei der BG Transport und<br />
Verkehrswirtschaft<br />
Dr. Andreas Patorra - Berufsgenossenschaft für Transportwirtschaft und Verkehr<br />
(BG Verkehr) &<br />
Marlen Kaufmann - Institut für Arbeit und Gesundheit (<strong>IAG</strong>)<br />
Hintergrund<br />
Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ist in jedem Unternehmen, das<br />
Arbeitnehmer beschäftigt, Pflicht. Dies regelt jede Berufsgenossenschaft in der Unfallverhütungsvorschrift<br />
„Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2). Die BG Verkehr<br />
hat dafür ein auf die Branchen ausgerichtetes Konzept entwickelt, dessen Wirksamkeit<br />
mit wissenschaftlicher Begleitung durch das Institut für Arbeit und Gesundheit (<strong>IAG</strong>) der<br />
DGUV untersucht wurde.<br />
Die BG Verkehr ist am 01.01.<strong>2010</strong> aus der Fusion der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen<br />
(BGF) und der See-Berufsgenossenschaft (See-BG) entstanden. Die BGV A2 der<br />
See-BG ist bislang noch nicht erlassen. Die Unfallverhütungsvorschrift der ehemaligen Berufsgenossenschaft<br />
für Fahrzeughaltungen wurde 2005 in Kraft gesetzt und ist weiterhin in<br />
deren Zuständigkeitsbereich rechtskräftig. Aus diesem Grund wird die Evaluation getrennt<br />
durchgeführt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich daher ausschließlich auf den<br />
Bereich der ehemaligen BGF.<br />
Eine Besonderheit der Branche ist die vergleichsweise große Anzahl kleiner Betriebe mit<br />
einem bis zehn Beschäftigten (ca. 70.000 bis 80.000 Betriebe), mit einer jährlichen „Fluktuation“<br />
von etwa 30.000 Betrieben. Beispiele sind Unternehmen des Güterkraftverkehrs, Taxigewerbe,<br />
Kurier-/Express-/Postdienste oder Fahrschulen. Diese haben oftmals keine feste<br />
Betriebsstätte. Sowohl Unternehmer als auch Beschäftigte sind sehr viel unterwegs, der<br />
ständige Arbeitsplatz befindet sich meistens im Fahrzeug. Die Umsetzung von Arbeitssicherheit<br />
und Gesundheitsschutz stellt daher für die Unternehmer dieser so genannten instationären<br />
Kleinbetriebe eine besondere Herausforderung dar.<br />
Durchführung<br />
Kleinbetriebe der BG Verkehr können seit 2005 bei der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen<br />
Betreuung zwischen der Regelbetreuung und der alternativen Betreuung wählen.<br />
Die Genehmigung der entsprechenden Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und<br />
Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) hing allerdings davon ab, dass die Regelungen<br />
spätestens nach fünf Jahren mit Blick auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.<br />
Daher wurde von April bis Juli 2009 eine Befragung von Betrieben zur Umsetzung der BGV<br />
A2 durchgeführt, entsprechend den Vorgaben des Fachausschusses Organisation des Arbeitsschutzes<br />
(FA ORG). Die Evaluation wurde beschränkt auf die Umsetzung der Regelbetreuung<br />
gemäß BGV A2, Anlage 1, d. h. Unternehmen mit maximal zehn Beschäftigten, da<br />
das alternative Betreuungsmodell (Anlage 3) bislang kaum in Anspruch genommen wurde<br />
und eine Bewertung des Modells zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll erschien. Die Stichprobengröße<br />
wurde anhand der Formel für endliche Grundgesamtheiten festgelegt. Bei einer<br />
Grundgesamtheit von etwa 70.000 regelbetreuten Betrieben ergibt sich als erforderliche<br />
Mindestanzahl N=382.<br />
Die Befragung erfolgte per Fragebogen im standardisierten Interview einer Aufsichtsperson<br />
mit dem Unternehmer. Durch diese Vorgehensweise sollte eine hohe Rücklaufquote und<br />
somit die erforderliche Stichprobengröße erreicht werden. Die Auswahl der Betriebe erfolgte<br />
<strong>IAG</strong>-<strong>Report</strong> 1/<strong>2010</strong> - 41 -