Mitteilungsblatt 05/2011 - in der Gemeinde Horn
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Mitteilungen vom Steueramt / Strafregisterauszug<br />
Steuerbezug 3. Rate <strong>2011</strong><br />
Per Ende Oktober <strong>2011</strong> wird die 3. Steuerrate zur Zahlung fällig. Wir<br />
s<strong>in</strong>d Ihnen für die fristgerechte E<strong>in</strong>zahlung dankbar.<br />
Gemäss Steuergesetz s<strong>in</strong>d verfallene Raten durch die Geme<strong>in</strong>debezugsstelle<br />
zu mahnen. Wenn die Zahlungsfrist <strong>der</strong> ersten und zweiten<br />
Rate abgelaufen ist (31.08.<strong>2011</strong>), wird <strong>der</strong> ganze Steuerbetrag zur<br />
Überweisung fällig. Nach Ablauf <strong>der</strong> Zahlungsfristen kann die Betreibung<br />
e<strong>in</strong>geleitet werden, auch wenn die Steuerbetreffnisse provisorisch<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
Bitte begleichen Sie die Steuern mit den vorgedruckten E<strong>in</strong>zahlungssche<strong>in</strong>en.<br />
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Steueramt.<br />
Provisorische Steuerrechnungen<br />
Melden Sie uns grössere steuerrelevante Abweichungen (z.B. höhere<br />
o<strong>der</strong> tiefere E<strong>in</strong>künfte; E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong>s Erwerbsleben nach Lehrende; Pensionierung<br />
etc.). So ist es uns möglich, die provisorische Steuerrechnung<br />
entsprechend anzupassen, damit Sie im Folgejahr nicht mit<br />
e<strong>in</strong>er erheblichen Nachzahlung überrascht werden, resp. im aktuellen<br />
Jahr steuerlich zu hoch e<strong>in</strong>geschätzt s<strong>in</strong>d.<br />
Auszahlungen von Kapitalabf<strong>in</strong>dungen s<strong>in</strong>d dem Steueramt umgehend<br />
mitzuteilen.<br />
Bei Fragen steht Ihnen das Steueramt gerne zur Verfügung.<br />
Steueramt <strong>Horn</strong><br />
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Strafregisterauszug<br />
Bezugsarten<br />
� Am Postschalter bestellen und per A-Post zukommen lassen<br />
� Im Internet bestellen unter www.strafregister.adm<strong>in</strong>.ch<br />
Folgende Möglichkeiten bei Bestellung via Internet:<br />
als Papierauszug (nur im Orig<strong>in</strong>al gültig)<br />
als elektronischer Auszug (nur <strong>in</strong> digitaler Form gültig)<br />
Die Gebühr beträgt Fr. 20.- pro Auszug und kann bei Internetbestellung<br />
mit Kreditkarte o<strong>der</strong> Postcard onl<strong>in</strong>e bezahlt werden. Die Vorauszahlung<br />
mit E<strong>in</strong>zahlungssche<strong>in</strong> auf <strong>der</strong> Post ist auch möglich.<br />
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