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Mitteilungsblatt 05/2011 - in der Gemeinde Horn

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Infos aus <strong>der</strong> Schule<br />

Informationen <strong>der</strong> Schulleitung<br />

Geleitete Schule<br />

Auf dieses Schuljahr h<strong>in</strong> wurde die Leitung <strong>der</strong> Schule <strong>Horn</strong> neu organisiert. Bisher<br />

waren zwei Schulleitungspersonen für die Führung <strong>der</strong> Schule verantwortlich,<br />

jemand für K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten und Primarschule und jemand für die Sekundarschule. Neu<br />

ist e<strong>in</strong>e Person für die Leitung <strong>der</strong> gesamten Schule <strong>Horn</strong> – also für K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten,<br />

Primar- und Sekundarschule zuständig. Damit hat die Behörde e<strong>in</strong> Anliegen aus <strong>der</strong><br />

externen Schulevaluation des Kantons Thurgau umgesetzt, nämlich e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>erleitung<br />

zu <strong>in</strong>stallieren.<br />

Die Aufgaben <strong>der</strong> Schulleitung umfassen zum Beispiel die Führung und Organisation<br />

<strong>der</strong> Schule, die pädagogische Schulentwicklung, das Qualitätsmanangement, die<br />

Personalführung o<strong>der</strong> die Öffentlichkeitsarbeit.<br />

Im Parterre <strong>der</strong> Primarschule Feldstrasse s<strong>in</strong>d die Büros von Sekretariat, Schulleitung,<br />

Schulpflege und Schulpräsidium sowie e<strong>in</strong> Besprechungszimmer untergebracht.<br />

So haben Sie als Eltern e<strong>in</strong>e Anlaufstelle für Ihre Anliegen. Wünschen Sie<br />

e<strong>in</strong>e Besprechung, kontaktieren Sie die entsprechende Stelle per Email o<strong>der</strong> per<br />

Telefon.<br />

Sekretariat: schulsekretariat@schule-horn.ch; 071 844 02 90<br />

Schulleitung: schulleitung@schule-horn.ch 071 844 02 92<br />

Regelung Schülerurlaub<br />

Die Handhabung von Urlaubsgesuchen gibt regelmässig zu<br />

Diskussionen Anlass. Um diese Thematik zu klären, haben<br />

Schulbehörde und Schulleitung die Verfahrensweise geregelt.<br />

Urlaub bis zu 1 Tag: Erziehungsverantwortliche richten den<br />

Antrag direkt an die Klassenlehrperson. Sie entscheidet.<br />

Urlaub ab 2 Tagen: Erziehungsverantwortliche reichen den Antrag 14 Tage im Voraus<br />

schriftlich begründet an die Schulleitung e<strong>in</strong>. Anträge bis zu e<strong>in</strong>er Woche entscheidet<br />

die Schulleitung, ab e<strong>in</strong>er Woche wird <strong>der</strong> Entscheid durch die Schulbehörde<br />

getroffen.<br />

Im Bewilligungsfall wird vere<strong>in</strong>bart, wann und wie die Unterrichts<strong>in</strong>halte vor- bzw.<br />

nachzuholen s<strong>in</strong>d.<br />

Es werden grundsätzlich ke<strong>in</strong>e Verlängerungen von Ferien gewährt.<br />

Litter<strong>in</strong>g<br />

Litter<strong>in</strong>g ist e<strong>in</strong> englischer Begriff, <strong>der</strong> das achtlose Wegwerfen und Liegenlassen von<br />

Abfall vorzugsweise auf öffentlichem Grund, d. h. <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auf Straßen, Plätzen<br />

und Parks bezeichnet. Lei<strong>der</strong> treffen wir Litter<strong>in</strong>g auch auf unserem Schulareal an.<br />

So wird Abfall mutwillig unter Büsche und Bäume geworfen o<strong>der</strong> auf Wiesen und<br />

Wegen fallen gelassen. Auf dem ganzen Schulareal s<strong>in</strong>d diverse Abfallkübel verteilt.<br />

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