Ausgabe als pdf - Cafejournal
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Besteuerung von Pensionen<br />
Wie viele Pensionen werden Sie beziehen? Natürlich<br />
zu wenige. Doch auch wenn die Höhe nicht so leicht<br />
vorauszusagen ist, steht die Anzahl der Pensionen<br />
fest.<br />
Man unterscheidet folgende Arten:<br />
• Als Hauptsäule die „staatliche“ Pension. Die Beiträge<br />
wurden während der Aktivzeit von der Sozialversicherung<br />
vorgeschrieben bzw. vom Arbeitgeber<br />
einbehalten und abgeliefert. Sie haben<br />
ihre Steuerbemessungsgrundlage gekürzt. Die<br />
Besteuerung erfolgt nach dem allgemeinen Tarif,<br />
wobei glücklicherweise auch die begünstigte Besteuerung<br />
des 13. und 14. Bezuges zur Anwendung<br />
kommt.<br />
• Beträge, die aufgrund einer freiwilligen Höherversicherung<br />
in der gesetzlichen Pensionsversicherung<br />
einbezahlt wurden, sind nur mit 25% zu<br />
erfassen. Sie sind <strong>als</strong>o zu 75% steuerfrei.<br />
• Pensionen aus den Versorgungs und Unterstützungseinrichtungen<br />
der Kammern der Selbstständigen<br />
(z. B. Wohlfahrtsfond u. Ä.) sind nach dem<br />
allgemeinen Tarif zu besteuern.<br />
• Betriebliche Pensionszusage: Steuerpflichtig <strong>als</strong><br />
Zusatzeinkommen in der Pension.<br />
Neue Kassenrichtlinie<br />
Ab dem 1. Jänner 2013 tritt die neue Kassenrichtlinie in Kraft.<br />
Otto Limbeck, ehem.<br />
Café Limbeck (r.),<br />
freut sich über das<br />
Zertifikat mit Fachgruppengeschäftsführer<br />
Mag. Norbert<br />
Lux und Mag. Petra<br />
Ibounig, Wirtschaftskammer<br />
Wien<br />
Da es sich dabei um eine Soll<br />
Vorschrift handelt, ist niemand<br />
zu entsprechenden<br />
Änderungen verpflichtet. Allerdings<br />
kann es zu einer genaueren<br />
Betriebsprüfung durch das Finanzamt<br />
kommen, wenn man die<br />
Richtlinien nicht umsetzt“, betont<br />
Mag. Petra Ibounig, Referentin der<br />
Abteilung Finanzpolitik der Wirtschaftskammer<br />
Wien.<br />
Was von dieser neuen Kassenrichtlinie<br />
für alle Kaffeesieder von<br />
• Pensionen aus Pensionskassen: Dabei hat man<br />
zwischen jenen Teilen zu unterscheiden, die auf<br />
Arbeitgeberbeiträgen beruhen, und jenen, die<br />
aufgrund von Arbeitnehmerbeiträgen ausbezahlt<br />
werden.<br />
• Die Pension aufgrund der Arbeitgeberbeiträge ist<br />
ein steuerpflichtiges Zusatzeinkommen.<br />
• Die Pension aufgrund der Arbeitnehmerbeiträge<br />
wird nur zu 25% erfasst, ist <strong>als</strong>o zu 75% steuerfrei.<br />
• Pensionen aus der steuerfreien Zukunftssicherung:<br />
Zur Gänze steuerfrei bis zur Erreichung des<br />
kapitalisierten Wertes, doch wird diese Pension<br />
leider nicht allzu hoch sein, da die Beiträge, die<br />
während der Aktivzeit vom Arbeitgeber einbezahlt<br />
werden können, mit 300 Euro pro Jahr begrenzt<br />
sind.<br />
• Pensionen aus Beiträgen, für die eine Prämie nach<br />
§ 108a EStG in Anspruch genommen wurde (prämiengeförderte<br />
Pensionsvorsorge). Diese Pensionen<br />
sind steuerfrei und von bescheidenem Ausmaß.<br />
• Private Rentenversicherungen: Die Pensionen daraus<br />
sind steuerfrei bis zum Erreichen des kapitalisierten<br />
Wertes.<br />
Bedeutung, ist erklärte Mag. Petra<br />
Ibounig in ihrem Vortrag im Rahmen<br />
der Kaffeesieder Akademie.<br />
So erfuhren die interessierten<br />
Teilnehmer, dass etwa bei PCKassen<br />
das Datenerfassungsprotokoll<br />
mit Sequenznummer – einer fortlaufenden<br />
Nummer aller Umsätze<br />
– an das Finanzamt weiterzureichen<br />
ist, dass Zwischenspeicherlösungen<br />
ungern gesehen sind<br />
und nähere Kontrollen nach sich<br />
ziehen können oder dass das Finanzamt<br />
auch die Ausdrucke aller<br />
ZBons (Tagesabschlüsse), den<br />
GTSpeicherstand und den Journ<strong>als</strong>treifen<br />
sowie alle Korrekturbuchungen<br />
verlangt.<br />
Fazit: Ein sehr komplexes Thema<br />
wurde anhand von vielen Beispielen<br />
und durch gute Unterlagen anschaulich<br />
und praxisnahe erklärt.<br />
www.cafejournal.at<br />
VON MICHAEL KOWARIK<br />
Die steuerlichen Unterschiede ergeben sich aus<br />
direkten steuerlichen Ausnahmebestimmungen<br />
(prämiengeförderte Pensionsvorsorge, steuerfreie<br />
Zukunftssicherung), oder ob die Beiträge aus versteuerten<br />
oder unversteuerten Einkunftsteilen aufgebracht<br />
wurden. Bleibt nur zu hoffen, dass wir wenigstens<br />
möglichst viele Pensionsarten beziehen.<br />
Ende der<br />
Unternehmerschaft<br />
Wie schon öfter darauf hingewiesen, bedeutet das<br />
„Zusperren“ noch nicht das Ende des Unternehmertums.<br />
Dies sieht zum Glück auch die Finanz so: Zur unternehmerischen<br />
Tätigkeit gehören auch die Hilfsgeschäfte<br />
wie z. B. Lagerabverkauf, Verkauf des<br />
Anlagevermögens, aber auch Aufwendungen, die in<br />
diesem Zusammenhang oder in diesem Zeitraum<br />
angefallen sind.<br />
Selbstverständlich gilt für alle diese Geschäfte noch<br />
Umsatzsteuerpflicht bzw. steht der Vorsteuerabzug<br />
zu. Also: Fleißig Belege sammeln! www.kowarik.at<br />
Freunde, zu Tisch! – „Meine größte Leidenschaft<br />
– für Freunde kochen!“, meint Leo Doppler,<br />
Patron des Wiener Restaurants Hansen.<br />
Erschienen im Echomedia Buchverlag, ISBN<br />
978-3-902900-02-9, Preis: 24,90 Euro<br />
Unkomplizierte Einladungen, gut vorzubereitende<br />
Köstlichkeiten, passende<br />
Getränke und stilvolle Dekorationen –<br />
„Freunde einladen, für sie kochen und gemeinsam schöne<br />
Stunden verbringen kann so einfach sein“, ergänzt er. Leo Doppler präsentiert<br />
erstmalig seine Ideen für unkomplizierte Einladungen in Buchform,<br />
die begleitet werden von leicht umzusetzenden Rezeptideen im Zyklus<br />
des Jahres; darin verrät er Tipps und Tricks aus seiner langjährigen Gastronomie-Erfahrung.<br />
Weiters bietet er Einblicke in sein Restaurant „Hansen“,<br />
stilvoll gelegen in den Souterrain-Hallen des Wiener Börsegebäudes. Die<br />
fotografische Umsetzung der Ideen und Eindrücke übernahm die Wiener<br />
Fotokünstlerin Claudia Prieler. Ihr gelang es, stimmungsvolle Momente im<br />
Restaurant, aber auch abseits bei privaten Einladungen mit Freunden und<br />
Familie genau jene genussvollen Augenblicke einzufangen.<br />
Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Österreichischer Wirtschaftsverlag GmbH,<br />
Grünbergstraße 15, Stiege 1, 1120 Wien, Tel.: (01) 546 64-0<br />
Unternehmensgegenstand: Herausgabe, Verlag, Druck und Vertrieb von Zeitungen<br />
und Zeitschriften sowie sonstigen periodischen Druckschriften.<br />
Beteiligung: Alleinige Gesellschafterin der Österreichischer Wirtschaftsverlag GmbH ist<br />
die Süddeutscher Verlag Hüthig GmbH. Gesellschafter der Süddeutscher Verlag Hüthig<br />
GmbH sind die Süddeutscher Verlag GmbH mit 91,98 %, Herr Holger Hüthig mit 7,02 %,<br />
Frau Ruth Hüthig mit 0,45 %, Frau Beatrice Hüthig mit 0,28 % und Herr Sebastian Hüthig<br />
mit 0,28 %.<br />
Geschäftsführung: Thomas Zembacher<br />
Gesamtverkaufsleitung: Franz-Michael Seidl<br />
Chefredaktion: Mag. Irene Stelzmüller, DW 360<br />
Anzeigenleitung: Kurt Heinz, DW 265<br />
Grafik: Gerlinde Gröll, DW 156<br />
Druck: Druckerei Ferdinand Berger & Söhne GmbH, Wiener Straße 80, 3580 Horn