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Ausgabe als pdf - Cafejournal

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10<br />

Besteuerung von Pensionen<br />

Wie viele Pensionen werden Sie beziehen? Natürlich<br />

zu wenige. Doch auch wenn die Höhe nicht so leicht<br />

vorauszusagen ist, steht die Anzahl der Pensionen<br />

fest.<br />

Man unterscheidet folgende Arten:<br />

• Als Hauptsäule die „staatliche“ Pension. Die Beiträge<br />

wurden während der Aktivzeit von der Sozialversicherung<br />

vorgeschrieben bzw. vom Arbeitgeber<br />

einbehalten und abgeliefert. Sie haben<br />

ihre Steuerbemessungsgrundlage gekürzt. Die<br />

Besteuerung erfolgt nach dem allgemeinen Tarif,<br />

wobei glücklicherweise auch die begünstigte Besteuerung<br />

des 13. und 14. Bezuges zur Anwendung<br />

kommt.<br />

• Beträge, die aufgrund einer freiwilligen Höherversicherung<br />

in der gesetzlichen Pensionsversicherung<br />

einbezahlt wurden, sind nur mit 25% zu<br />

erfassen. Sie sind <strong>als</strong>o zu 75% steuerfrei.<br />

• Pensionen aus den Versorgungs­ und Unterstützungseinrichtungen<br />

der Kammern der Selbstständigen<br />

(z. B. Wohlfahrtsfond u. Ä.) sind nach dem<br />

allgemeinen Tarif zu besteuern.<br />

• Betriebliche Pensionszusage: Steuerpflichtig <strong>als</strong><br />

Zusatzeinkommen in der Pension.<br />

Neue Kassenrichtlinie<br />

Ab dem 1. Jänner 2013 tritt die neue Kassenrichtlinie in Kraft.<br />

Otto Limbeck, ehem.<br />

Café Limbeck (r.),<br />

freut sich über das<br />

Zertifikat mit Fachgruppengeschäftsführer<br />

Mag. Norbert<br />

Lux und Mag. Petra<br />

Ibounig, Wirtschaftskammer<br />

Wien<br />

Da es sich dabei um eine Soll­<br />

Vorschrift handelt, ist niemand<br />

zu entsprechenden<br />

Änderungen verpflichtet. Allerdings<br />

kann es zu einer genaueren<br />

Betriebsprüfung durch das Finanzamt<br />

kommen, wenn man die<br />

Richtlinien nicht umsetzt“, betont<br />

Mag. Petra Ibounig, Referentin der<br />

Abteilung Finanzpolitik der Wirtschaftskammer<br />

Wien.<br />

Was von dieser neuen Kassenrichtlinie<br />

für alle Kaffeesieder von<br />

• Pensionen aus Pensionskassen: Dabei hat man<br />

zwischen jenen Teilen zu unterscheiden, die auf<br />

Arbeitgeberbeiträgen beruhen, und jenen, die<br />

aufgrund von Arbeitnehmerbeiträgen ausbezahlt<br />

werden.<br />

• Die Pension aufgrund der Arbeitgeberbeiträge ist<br />

ein steuerpflichtiges Zusatzeinkommen.<br />

• Die Pension aufgrund der Arbeitnehmerbeiträge<br />

wird nur zu 25% erfasst, ist <strong>als</strong>o zu 75% steuerfrei.<br />

• Pensionen aus der steuerfreien Zukunftssicherung:<br />

Zur Gänze steuerfrei bis zur Erreichung des<br />

kapitalisierten Wertes, doch wird diese Pension<br />

leider nicht allzu hoch sein, da die Beiträge, die<br />

während der Aktivzeit vom Arbeitgeber einbezahlt<br />

werden können, mit 300 Euro pro Jahr begrenzt<br />

sind.<br />

• Pensionen aus Beiträgen, für die eine Prämie nach<br />

§ 108a EStG in Anspruch genommen wurde (prämiengeförderte<br />

Pensionsvorsorge). Diese Pensionen<br />

sind steuerfrei und von bescheidenem Ausmaß.<br />

• Private Rentenversicherungen: Die Pensionen daraus<br />

sind steuerfrei bis zum Erreichen des kapitalisierten<br />

Wertes.<br />

Bedeutung, ist erklärte Mag. Petra<br />

Ibounig in ihrem Vortrag im Rahmen<br />

der Kaffeesieder Akademie.<br />

So erfuhren die interessierten<br />

Teilnehmer, dass etwa bei PC­Kassen<br />

das Datenerfassungsprotokoll<br />

mit Sequenznummer – einer fortlaufenden<br />

Nummer aller Umsätze<br />

– an das Finanzamt weiterzureichen<br />

ist, dass Zwischenspeicherlösungen<br />

ungern gesehen sind<br />

und nähere Kontrollen nach sich<br />

ziehen können oder dass das Finanzamt<br />

auch die Ausdrucke aller<br />

Z­Bons (Tagesabschlüsse), den<br />

GT­Speicherstand und den Journ<strong>als</strong>treifen<br />

sowie alle Korrekturbuchungen<br />

verlangt.<br />

Fazit: Ein sehr komplexes Thema<br />

wurde anhand von vielen Beispielen<br />

und durch gute Unterlagen anschaulich<br />

und praxisnahe erklärt.<br />

www.cafejournal.at<br />

VON MICHAEL KOWARIK<br />

Die steuerlichen Unterschiede ergeben sich aus<br />

direkten steuerlichen Ausnahmebestimmungen<br />

(prämiengeförderte Pensionsvorsorge, steuerfreie<br />

Zukunftssicherung), oder ob die Beiträge aus versteuerten<br />

oder unversteuerten Einkunftsteilen aufgebracht<br />

wurden. Bleibt nur zu hoffen, dass wir wenigstens<br />

möglichst viele Pensionsarten beziehen.<br />

Ende der<br />

Unternehmerschaft<br />

Wie schon öfter darauf hingewiesen, bedeutet das<br />

„Zusperren“ noch nicht das Ende des Unternehmertums.<br />

Dies sieht zum Glück auch die Finanz so: Zur unternehmerischen<br />

Tätigkeit gehören auch die Hilfsgeschäfte<br />

wie z. B. Lagerabverkauf, Verkauf des<br />

Anlagevermögens, aber auch Aufwendungen, die in<br />

diesem Zusammenhang oder in diesem Zeitraum<br />

angefallen sind.<br />

Selbstverständlich gilt für alle diese Geschäfte noch<br />

Umsatzsteuerpflicht bzw. steht der Vorsteuerabzug<br />

zu. Also: Fleißig Belege sammeln! www.kowarik.at<br />

Freunde, zu Tisch! – „Meine größte Leidenschaft<br />

– für Freunde kochen!“, meint Leo Doppler,<br />

Patron des Wiener Restaurants Hansen.<br />

Erschienen im Echomedia Buchverlag, ISBN<br />

978-3-902900-02-9, Preis: 24,90 Euro<br />

Unkomplizierte Einladungen, gut vorzubereitende<br />

Köstlichkeiten, passende<br />

Getränke und stilvolle Dekorationen –<br />

„Freunde einladen, für sie kochen und gemeinsam schöne<br />

Stunden verbringen kann so einfach sein“, ergänzt er. Leo Doppler präsentiert<br />

erstmalig seine Ideen für unkomplizierte Einladungen in Buchform,<br />

die begleitet werden von leicht umzusetzenden Rezeptideen im Zyklus<br />

des Jahres; darin verrät er Tipps und Tricks aus seiner langjährigen Gastronomie-Erfahrung.<br />

Weiters bietet er Einblicke in sein Restaurant „Hansen“,<br />

stilvoll gelegen in den Souterrain-Hallen des Wiener Börsegebäudes. Die<br />

fotografische Umsetzung der Ideen und Eindrücke übernahm die Wiener<br />

Fotokünstlerin Claudia Prieler. Ihr gelang es, stimmungsvolle Momente im<br />

Restaurant, aber auch abseits bei privaten Einladungen mit Freunden und<br />

Familie genau jene genussvollen Augenblicke einzufangen.<br />

Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Österreichischer Wirtschaftsverlag GmbH,<br />

Grünbergstraße 15, Stiege 1, 1120 Wien, Tel.: (01) 546 64-0<br />

Unternehmensgegenstand: Herausgabe, Verlag, Druck und Vertrieb von Zeitungen<br />

und Zeitschriften sowie sonstigen periodischen Druckschriften.<br />

Beteiligung: Alleinige Gesellschafterin der Österreichischer Wirtschaftsverlag GmbH ist<br />

die Süddeutscher Verlag Hüthig GmbH. Gesellschafter der Süddeutscher Verlag Hüthig<br />

GmbH sind die Süddeutscher Verlag GmbH mit 91,98 %, Herr Holger Hüthig mit 7,02 %,<br />

Frau Ruth Hüthig mit 0,45 %, Frau Beatrice Hüthig mit 0,28 % und Herr Sebastian Hüthig<br />

mit 0,28 %.<br />

Geschäftsführung: Thomas Zembacher<br />

Gesamtverkaufsleitung: Franz-Michael Seidl<br />

Chefredaktion: Mag. Irene Stelzmüller, DW 360<br />

Anzeigenleitung: Kurt Heinz, DW 265<br />

Grafik: Gerlinde Gröll, DW 156<br />

Druck: Druckerei Ferdinand Berger & Söhne GmbH, Wiener Straße 80, 3580 Horn

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