bei uns 01/2012 - Wohnungsgenossenschaft von 1904 eG
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Neufassung der Trinkwasserverordnung<br />
Zusätzliche Betriebskosten für <strong>uns</strong>ere Mitglieder<br />
Ab 1. November 2<strong>01</strong>1 gilt eine neue<br />
Fassung der Trinkwasserverordnung.<br />
Entsprechend dieser Verordnung müssen<br />
nunmehr fast alle Mietwohnungen<br />
in Deutschland mit einer zentralen<br />
Warmwasserversorgung (d.h. ohne<br />
Durchlauferhitzer in den Wohnungen)<br />
zusätzlich auf Legionellen untersucht<br />
werden.<br />
Bei Legionellen handelt es sich um stäbchenförmige<br />
Bakterien, die in geringer<br />
Anzahl in jedem Trinkwasser vorhanden<br />
sind und sich in einem Temperaturbereich<br />
<strong>von</strong> 25° C bis 50° C rasant vermehren. Diese<br />
Bakterien können <strong>bei</strong> Aufnahme über<br />
die Lunge (z.B. Einatmen <strong>bei</strong>m Duschen)<br />
überwiegend <strong>bei</strong> älteren und/oder immungeschwächten<br />
Menschen die Legionärskrankheit<br />
auslösen. Diese Krankheit<br />
ist einer Lungenentzündung ähnlich und<br />
kann tödlich verlaufen. Die Krankheit ist<br />
nicht ansteckend und die Aufnahme der<br />
Bakterien mit der Nahrung (z.B. Trinken<br />
<strong>von</strong> belastetem Wasser) ist völlig unbedenklich.<br />
Als sicherster Schutz gegen die Vermehrung<br />
<strong>von</strong> Legionellen gilt eine Wassertemperatur<br />
<strong>von</strong> 60° C im Warmwasserspeicher.<br />
Deshalb werden <strong>bei</strong> <strong>uns</strong> bereits seit Jahren<br />
alle Warmwasserspeicher <strong>von</strong> zentralen<br />
Warmwasserversorgungsanlagen ständig<br />
auf 60° C erhitzt, da <strong>bei</strong> Temperaturen <strong>von</strong><br />
mehr als 55° C die Bakterien absterben.<br />
Unsere Hausmeister überprüfen dieses<br />
Temperaturniveau regelmäßig, so dass ein<br />
den anerkannten Regeln der Technik entsprechender<br />
Betrieb gewährleistet wird.<br />
Die jetzt bundesweit verordneten regelmäßigen<br />
Untersuchungen des Warmwassers<br />
sind nach <strong>uns</strong>erer Einschätzung<br />
unnötig und werden für <strong>uns</strong>ere Mitglieder<br />
nicht unerhebliche Mehrkosten verursachen.<br />
Die hier notwendigen Wasserproben<br />
sind an mehreren in der Verordnung<br />
genau definierten Stellen <strong>von</strong> geschulten<br />
Personen zu entnehmen und gekühlt zu<br />
zertifizierten Laboren zu transportieren.<br />
Leider gibt es bisher relativ wenige zugelassene<br />
Labore mit nur begrenzten Kapazitäten.<br />
Zu den durch die Untersuchungen entstehenden<br />
Kosten können wir zurzeit noch<br />
keine Angaben machen.<br />
Auch schreibt <strong>uns</strong> die Verordnung die Orte<br />
der Probenentnahme (jeweils in den<br />
obersten Wohnungen) genau vor, so dass<br />
zukünftig leider die obersten Wohnungen<br />
regelmäßig zur Probenentnahme (einmal<br />
alle zwei oder drei Jahre) zu festgelegten<br />
Terminen betreten werden müssen. Die<br />
betroffenen Mitglieder werden <strong>von</strong> <strong>uns</strong><br />
direkt angeschrieben. Die erstmalige Untersuchung<br />
wird im Jahresverlauf 2<strong>01</strong>2<br />
erfolgen.<br />
Zum Ende noch ein Tipp zur Trinkwasserhygiene<br />
in den Wohnungen: Bei Standzeiten<br />
<strong>von</strong> mehr als vier Stunden sollten<br />
Sie das in den Leitungen Ihrer Wohnung<br />
stehende Wasser nicht zur Zubereitung<br />
Ratgeber l 13<br />
<strong>von</strong> Speisen verwenden, sondern ablaufen<br />
lassen. Es handelt sich hier<strong>bei</strong> um relativ<br />
wenige Liter. Der Austausch ist erfolgt,<br />
wenn das nachfließende Wasser richtig<br />
kalt bzw. warm ist.<br />
Grundsätzlich muss jeder Wohnungsnutzer<br />
im eigenen Interesse längere Standzeiten<br />
<strong>von</strong> Trinkwasser vermeiden. Auch<br />
<strong>bei</strong> z.B. urlaubsbedingter Abwesenheit<br />
soll das Trinkwasser in den Wohnungsleitungen<br />
mindestens einmal pro Woche<br />
(Kalt- und Warmwasser) vollständig ausgetauscht<br />
werden. Bitte informieren Sie<br />
die Personen, die sich um Ihre Wohnung<br />
während Ihrer Abwesenheit kümmern,<br />
entsprechend. Nach Ihrer Rückkehr aus<br />
dem Urlaub sollten Sie alle Trinkwasserleitungen<br />
gründlich spülen und nicht das<br />
abgestandene Wasser für die Zubereitung<br />
<strong>von</strong> Speisen und auch nicht zum Baden<br />
oder Duschen nutzen; denn <strong>bei</strong> Ihrem<br />
Wohnungswasserzähler endet die Zirkulationsleitung,<br />
die für eine ständige Erneuerung<br />
und Bewegung des Warmwassers<br />
sorgt. Danach können nur Sie durch eigenes<br />
Handeln die Qualität des Trinkwassers<br />
sicher stellen.<br />
Wir bedauern die Änderung der Trinkwasserverordnung<br />
und die dadurch entstehenden<br />
Betriebskosten. Wir sind aber an die<br />
Gesetze gebunden und werden ab diesem<br />
Jahr entsprechende Untersuchungen vornehmen<br />
lassen. Für Fragen stehen Ihnen<br />
Ihre Hausmeister gerne zur Verfügung.