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bei uns 01/2012 - Wohnungsgenossenschaft von 1904 eG

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Neufassung der Trinkwasserverordnung<br />

Zusätzliche Betriebskosten für <strong>uns</strong>ere Mitglieder<br />

Ab 1. November 2<strong>01</strong>1 gilt eine neue<br />

Fassung der Trinkwasserverordnung.<br />

Entsprechend dieser Verordnung müssen<br />

nunmehr fast alle Mietwohnungen<br />

in Deutschland mit einer zentralen<br />

Warmwasserversorgung (d.h. ohne<br />

Durchlauferhitzer in den Wohnungen)<br />

zusätzlich auf Legionellen untersucht<br />

werden.<br />

Bei Legionellen handelt es sich um stäbchenförmige<br />

Bakterien, die in geringer<br />

Anzahl in jedem Trinkwasser vorhanden<br />

sind und sich in einem Temperaturbereich<br />

<strong>von</strong> 25° C bis 50° C rasant vermehren. Diese<br />

Bakterien können <strong>bei</strong> Aufnahme über<br />

die Lunge (z.B. Einatmen <strong>bei</strong>m Duschen)<br />

überwiegend <strong>bei</strong> älteren und/oder immungeschwächten<br />

Menschen die Legionärskrankheit<br />

auslösen. Diese Krankheit<br />

ist einer Lungenentzündung ähnlich und<br />

kann tödlich verlaufen. Die Krankheit ist<br />

nicht ansteckend und die Aufnahme der<br />

Bakterien mit der Nahrung (z.B. Trinken<br />

<strong>von</strong> belastetem Wasser) ist völlig unbedenklich.<br />

Als sicherster Schutz gegen die Vermehrung<br />

<strong>von</strong> Legionellen gilt eine Wassertemperatur<br />

<strong>von</strong> 60° C im Warmwasserspeicher.<br />

Deshalb werden <strong>bei</strong> <strong>uns</strong> bereits seit Jahren<br />

alle Warmwasserspeicher <strong>von</strong> zentralen<br />

Warmwasserversorgungsanlagen ständig<br />

auf 60° C erhitzt, da <strong>bei</strong> Temperaturen <strong>von</strong><br />

mehr als 55° C die Bakterien absterben.<br />

Unsere Hausmeister überprüfen dieses<br />

Temperaturniveau regelmäßig, so dass ein<br />

den anerkannten Regeln der Technik entsprechender<br />

Betrieb gewährleistet wird.<br />

Die jetzt bundesweit verordneten regelmäßigen<br />

Untersuchungen des Warmwassers<br />

sind nach <strong>uns</strong>erer Einschätzung<br />

unnötig und werden für <strong>uns</strong>ere Mitglieder<br />

nicht unerhebliche Mehrkosten verursachen.<br />

Die hier notwendigen Wasserproben<br />

sind an mehreren in der Verordnung<br />

genau definierten Stellen <strong>von</strong> geschulten<br />

Personen zu entnehmen und gekühlt zu<br />

zertifizierten Laboren zu transportieren.<br />

Leider gibt es bisher relativ wenige zugelassene<br />

Labore mit nur begrenzten Kapazitäten.<br />

Zu den durch die Untersuchungen entstehenden<br />

Kosten können wir zurzeit noch<br />

keine Angaben machen.<br />

Auch schreibt <strong>uns</strong> die Verordnung die Orte<br />

der Probenentnahme (jeweils in den<br />

obersten Wohnungen) genau vor, so dass<br />

zukünftig leider die obersten Wohnungen<br />

regelmäßig zur Probenentnahme (einmal<br />

alle zwei oder drei Jahre) zu festgelegten<br />

Terminen betreten werden müssen. Die<br />

betroffenen Mitglieder werden <strong>von</strong> <strong>uns</strong><br />

direkt angeschrieben. Die erstmalige Untersuchung<br />

wird im Jahresverlauf 2<strong>01</strong>2<br />

erfolgen.<br />

Zum Ende noch ein Tipp zur Trinkwasserhygiene<br />

in den Wohnungen: Bei Standzeiten<br />

<strong>von</strong> mehr als vier Stunden sollten<br />

Sie das in den Leitungen Ihrer Wohnung<br />

stehende Wasser nicht zur Zubereitung<br />

Ratgeber l 13<br />

<strong>von</strong> Speisen verwenden, sondern ablaufen<br />

lassen. Es handelt sich hier<strong>bei</strong> um relativ<br />

wenige Liter. Der Austausch ist erfolgt,<br />

wenn das nachfließende Wasser richtig<br />

kalt bzw. warm ist.<br />

Grundsätzlich muss jeder Wohnungsnutzer<br />

im eigenen Interesse längere Standzeiten<br />

<strong>von</strong> Trinkwasser vermeiden. Auch<br />

<strong>bei</strong> z.B. urlaubsbedingter Abwesenheit<br />

soll das Trinkwasser in den Wohnungsleitungen<br />

mindestens einmal pro Woche<br />

(Kalt- und Warmwasser) vollständig ausgetauscht<br />

werden. Bitte informieren Sie<br />

die Personen, die sich um Ihre Wohnung<br />

während Ihrer Abwesenheit kümmern,<br />

entsprechend. Nach Ihrer Rückkehr aus<br />

dem Urlaub sollten Sie alle Trinkwasserleitungen<br />

gründlich spülen und nicht das<br />

abgestandene Wasser für die Zubereitung<br />

<strong>von</strong> Speisen und auch nicht zum Baden<br />

oder Duschen nutzen; denn <strong>bei</strong> Ihrem<br />

Wohnungswasserzähler endet die Zirkulationsleitung,<br />

die für eine ständige Erneuerung<br />

und Bewegung des Warmwassers<br />

sorgt. Danach können nur Sie durch eigenes<br />

Handeln die Qualität des Trinkwassers<br />

sicher stellen.<br />

Wir bedauern die Änderung der Trinkwasserverordnung<br />

und die dadurch entstehenden<br />

Betriebskosten. Wir sind aber an die<br />

Gesetze gebunden und werden ab diesem<br />

Jahr entsprechende Untersuchungen vornehmen<br />

lassen. Für Fragen stehen Ihnen<br />

Ihre Hausmeister gerne zur Verfügung.

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