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weiterführenden Schulen in Neuss - Neuss am Rhein

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Das Weiterbildungskolleg<br />

Das Weiterbildungskolleg vere<strong>in</strong>t die Bildungsgänge der Abendrealschule, des Abendgymnasiums<br />

und des Kollegs.<br />

Die Bildungsgänge des Weiterbildungskollegs<br />

Sekundarbereich I: Der Bildungsgang der Abendrealschule<br />

Das Angebot der Abendrealschule wendet sich an Jugendliche, die ihre Vollzeit-Schulpfl icht erfüllt<br />

haben, und an Erwachsene, die e<strong>in</strong>en Abschluss der Sekundarstufe I nachträglich erwerben wollen.<br />

Der Bildungsgang vermittelt den Hauptschulabschluss, den Sekundarabschluss I (Hauptschulabschluss<br />

nach Klasse 10) und die Fachoberschulreife, je nach Leistungsstand verbunden mit der Berechtigung<br />

zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Die Fachoberschulreife wird nach e<strong>in</strong>er Prüfung<br />

erworben.<br />

Studierende, die ke<strong>in</strong>en Schulabschluss haben oder nur unzureichende Kenntnisse der deutschen<br />

Sprache, besuchen zunächst im Regelfall den Vorkurs. Er dauert e<strong>in</strong> bis zwei Semester und umfasst<br />

m<strong>in</strong>destens zwölf Wochenstunden Unterricht. Im Vorkurs werden die fachlichen und sprachlichen<br />

Kenntnisse vermittelt, die für e<strong>in</strong>en erfolgreichen Besuch der Hauptphase der Abendrealschule notwendig<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Der Lehrgang (Hauptphase) dauert <strong>in</strong> der Regel vier Semester (zwei Jahre) und umfasst wöchentlich<br />

20 bis 22 Unterrichtsstunden. Je nach Vorkenntnissen kann sich die Ausbildungsdauer um bis zu<br />

zwei Semester verkürzen. Angerechnet werden beispielsweise anerkannte Zertifi kate des Deutschen<br />

Volkshochschulverbandes oder im Rahmen e<strong>in</strong>er Nichtschülerprüfung erbrachte Leistungsnachweise.<br />

Studierende, die zusätzlich zu e<strong>in</strong>er bereits erworbenen Fachoberschulreife die Berechtigung zum<br />

Besuch der gymnasialen Oberstufe erlangen wollen, beg<strong>in</strong>nen im dritten Semester.<br />

Die Höchstverweildauer beträgt sechs Semester. Werden die Abschlüsse <strong>in</strong> zeitlich versetzten Teildurchgängen<br />

erworben, beträgt die Höchstverweildauer acht Semester.<br />

Sekundarbereich II: Die Bildungsgänge von Abendgymnasium und Kolleg<br />

Geme<strong>in</strong>s<strong>am</strong>e Regelungen<br />

Voraussetzungen für die Aufnahme <strong>in</strong> die Bildungsgänge des Abendgymnasiums und des Kollegs<br />

s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destalter von 19 Jahren, die Fachoberschulreife sowie e<strong>in</strong>e Berufsausbildung oder e<strong>in</strong>e<br />

m<strong>in</strong>destens dreijährige Berufserfahrung. Hierauf werden auch Zeiten der selbstständigen Führung<br />

e<strong>in</strong>es F<strong>am</strong>ilienhaushalts, des Wehr- und Zivildienstes sowie Zeiten von Arbeitslosigkeit angerechnet.<br />

Die Bezirksregierungen können <strong>in</strong> begründeten Ausnahmefällen Sondergenehmigungen erteilen.<br />

Die Bildungsgänge gliedern sich <strong>in</strong> die E<strong>in</strong>führungsphase (erstes und zweites Semester) und die Qualifi<br />

kationsphase (drittes bis sechstes Semester).<br />

Sie dauern bis zum Abitur <strong>in</strong> der Regel sechs Semester (drei Jahre); die Fachhochschulreife kann<br />

nach vier Semestern (zwei Jahren) erworben werden.<br />

Die allgeme<strong>in</strong>e Hochschulreife (Abitur) berechtigt zum Studium an allen Universitäten und sonstigen<br />

Hochschulen; die Fachhochschulreife ist Voraussetzung für das Studium an Fachhochschulen und<br />

Ges<strong>am</strong>thochschulen <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen und <strong>in</strong> den Bundesländern, die dem Abkommen über die<br />

gegenseitige Anerkennung der Fachhochschulreife beigetreten s<strong>in</strong>d. Über die geltenden Regelungen<br />

<strong>in</strong>formieren die Weiterbildungskollegs.<br />

Bewerber<strong>in</strong>nen und Bewerber mit Fachoberschulreife beg<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> der Regel im ersten Semester. Je<br />

nach Vorkenntnissen können sie beantragen, <strong>in</strong> das zweite oder dritte Semester aufgenommen zu<br />

werden.<br />

Sonstige Bewerber<strong>in</strong>nen und Bewerber besuchen den Vorkurs oder e<strong>in</strong> entsprechendes Bildungsangebot<br />

der Abendrealschule. Der Besuch des Vorkurses oder der Abendrealschule kann <strong>am</strong> Kolleg<br />

durch e<strong>in</strong>e Eignungsprüfung ersetzt werden.<br />

Die Entscheidung über die E<strong>in</strong>stufung trifft die Schulleitung.<br />

Die Ausbildung muss <strong>in</strong> der Regel <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Höchstdauer von acht Semestern abgeschlossen<br />

se<strong>in</strong>. Das heißt, dass maximal zwei Semester wiederholt werden können. Der Besuch e<strong>in</strong>es Vorkurses<br />

wird nicht <strong>in</strong> die Höchstverweildauer e<strong>in</strong>gerechnet.<br />

Der Bildungsgang des Abendgymnasiums<br />

Der Bildungsgang des Abendgymnasiums wird berufsbegleitend angeboten. Bis e<strong>in</strong>schließlich des<br />

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