14.09.2015 Aufrufe

Baubeschreibung Dörr Haus 2015

Wenn es um Ihr Traumhaus geht, dann sollten Sie ruhig anspruchsvoll sein. Schließlich geht es um den Platz, an dem Sie in Zukunft leben und sich wohl fühlen. Damit alles nach Ihren Vorstellungen klappt, stehen wir von DörrMassivHaus an Ihrer Seite. In der folgenden Baubeschreibung erfahren Sie, wie wir Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zu Ihrem Haus begleiten.

Wenn es um Ihr Traumhaus geht, dann sollten Sie ruhig anspruchsvoll sein. Schließlich geht es um den Platz, an dem Sie in Zukunft leben und sich wohl fühlen. Damit alles nach Ihren Vorstellungen klappt, stehen wir von DörrMassivHaus an Ihrer Seite.
In der folgenden Baubeschreibung erfahren Sie, wie wir Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zu Ihrem Haus begleiten.

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4. Außenanlagen wie z.B. Terrassen, Einfriedungen, Wege, Lichtschachtaufsätze,<br />

Entsorgung von Bauabfällen für Gewerke in Eigenleistung, die Bauendreinigung usw.,<br />

sowie sämtliche Kosten für Anschlussarbeiten bei Anbauten an bereits bestehende<br />

Gebäude, unter anderem Unterfangungen und Gründungen, sowie Spundungs- und<br />

Verbauarbeiten.<br />

5. Eventuell erforderliche Wasserhaltungen und besondere Maßnahmen gegen aggressives<br />

Wasser. Ferner Sondergründungen, Fundamentvertiefungen bei Hanglagen, Rodungen<br />

bei eventuell vorhandenen Bäumen und Sträuchern usw.<br />

6. Notwendige, durch bauaufsichtliche Maßnahmen erforderliche Sonderausführungen wie<br />

z.B. Hebeanlagen, Schwimmerpumpen, Klärgruben, Druckprüfungen,<br />

Rückstauverschlüsse, Revisionsschächte, zusätzliche Schächte usw. Die Baustelle muss<br />

für LKW’s, Radlader und Kräne bis 45 t befahren werden können. Das Grundstück muss<br />

groß genug sein, damit das Aushubmaterial und Baustoffe gelagert werden können. Die<br />

Abfuhr von überschüssigem Aushubmaterial, eventuell notwendige Zwischenlagerung<br />

von Erdmassen, eventuelle Anfuhr von notwendigem Hinterfüllmaterial oder ein<br />

eventuell notwendiger Bodenaustausch sind Bauherrenleistung. Vorhandene Gehsteige<br />

müssen gegen Beschädigung gesichert werden und etwaige Sondernutzungskosten für<br />

Straßen und Gehwege vom Bauherren beantragt und getragen werden.<br />

7. Die Grenzsteine und vorhandene Leitungen sind vom Bauherren nachzuweisen.<br />

<strong>Baubeschreibung</strong> Komfort I/2016<br />

Seite: 65

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