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JAHRESBERICHT 2010 - Deutsche Kinderhilfe

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GESUNDES AUFWACHSEN<br />

FRÜHFÖRDERPROGRAMM DER DEUTSCHEN KINDERHILFE<br />

DEUTSCHE KINDERHILFE SETZT SICH FÜR EINE<br />

OPTIMALE VERSORGUNG VON FRÜHGEBORENEN EIN<br />

Seit vielen Jahren setzt sich die <strong>Deutsche</strong> <strong>Kinderhilfe</strong><br />

für die Belange von Frühgeborenen ein. Frühgeborene<br />

sind Kinder, die vor der Vollendung der 37.<br />

Schwangerschaftswoche auf die Welt kommen. Die<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Kinderhilfe</strong> hat das Frühförderprogramm<br />

für Eltern frühgeborener und kranker neugeborener<br />

Kinder erfolgreich an den Standorten Berlin, Dresden,<br />

Leipzig und München etabliert. Einige der Kliniken führen<br />

das Programm mittlerweile eigenständig weiter.<br />

Die psychosoziale Betreuung soll die Handlungsfähigkeit<br />

der Eltern stärken, um die Entstehung einer gesunden<br />

Eltern-Kind-Bindung zu fördern.<br />

Darüber hinaus macht sich die <strong>Deutsche</strong> <strong>Kinderhilfe</strong><br />

für eine optimale Versorgung von Frühgeborenen<br />

stark. Wissenschaftliche Daten und internationale<br />

Vergleiche zeigen, dass eine Zentralisierung die Versorgung<br />

kleiner Frühgeborener erheblich verbessert.<br />

So steigt die Überlebenschance von Frühgeborenen<br />

deutlich, wenn sie in einer Spezialklinik entbunden<br />

werden. Bei höheren Behandlungszahlen von Frühgeborenen<br />

wächst die Erfahrung im Umgang mit den<br />

Allerkleinsten und damit die Qualität der Behandlung.<br />

Die Einführung einer Mindestmenge bildet die Grundlage<br />

für ausreichend Erfahrung und Kompetenz in der<br />

Versorgung der kleinsten Patienten.<br />

Im Vorfeld der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

(G-BA) über eine mögliche Erhöhung<br />

der Mindestmengen in der Perinatalmedizin im Juni<br />

DEUTSCHE KINDERHILFE<br />

<strong>2010</strong> veranstaltete die <strong>Deutsche</strong> <strong>Kinderhilfe</strong><br />

am 28. Mai <strong>2010</strong> ein Expertengespräch im<br />

<strong>Deutsche</strong>n Bundestag. Seit 2006 führt die<br />

<strong>Deutsche</strong> <strong>Kinderhilfe</strong> regelmäßig Expertengespräche<br />

zu kinder- und jugendpolitisch relevanten<br />

Themen im <strong>Deutsche</strong>n Bundestag<br />

durch. Mit namhaften Experten, Patienten-<br />

und Elternvertretern wurde über die Notwendigkeit<br />

der Einführung hoher Mindestmengen<br />

in der Perinatalmedizin diskutiert.<br />

Prof. Dr. Christoph Bührer, Direktor der Klinik<br />

für Neonatologie der Charité, Prof. Dr. Rainer<br />

Rossi, Chefarzt der Klinik für Kinder- und<br />

Jugendmedizin im Perinatalzentrum des<br />

Vivantes Klinikums Neukölln, Prof. Dr. Christian Poets,<br />

Ärztlicher Direktor der Universitätsklinik für Kinder- und<br />

Jugendmedizin Tübingen sowie Dr. Günther Heller, Wissenschaftliches<br />

Institut der AOK, erläuterten anhand<br />

diverser Studien sowie Erfahrungen aus dem Ausland<br />

den direkten Zusammenhang zwischen der hohen<br />

jährlichen Fallzahl einer Klinik und der Überlebensrate<br />

sowie der gesunden Entwicklung der Frühgeborenen.<br />

So hat die AOK in der Simulationsstudie von Dr. Heller<br />

dezidiert nachgewiesen, dass die Einführung von Mindestmengen<br />

ganz konkret Leben rettet. Ab einer allgemein<br />

geltenden Mindestmenge von 31 Geburten<br />

pro Jahr könnten, statistisch gesehen, 91 Kinderleben<br />

gerettet werden, bei 49 könnten sogar 110 potentielle<br />

Todesfälle im Jahr vermieden werden.<br />

Auch wenn Experten eine Mindestmenge von 50 fordern,<br />

ist die Entscheidung des G-BA, die Anzahl der<br />

Mindestmenge von 14 auf 30 für Kinder mit einem<br />

Geburtsgewicht von unter 1250 Gramm (Level 1) anzuheben,<br />

ein positives Signal und Ergebnis von konsequenter<br />

Lobby- und Aufklärungsarbeit. Nach diesem<br />

Beschluss muss ein Krankenhaus jährlich mindestens 30<br />

Frühchen unter 1250 Gramm behandelt haben, damit<br />

die sogenannte Level 1-Station weiter bestehen darf.<br />

Doch die für die Kinder überlebenswichtige Vorgabe<br />

einer Mindestbehandlungszahl wurde im Dezember<br />

<strong>2010</strong> per gerichtlichem Eilverfahren im Wege einer<br />

Zwischenverfügung durch das Landessozialgericht

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