JAHRESBERICHT 2010 - Deutsche Kinderhilfe
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GESUNDES AUFWACHSEN<br />
FRÜHFÖRDERPROGRAMM DER DEUTSCHEN KINDERHILFE<br />
DEUTSCHE KINDERHILFE SETZT SICH FÜR EINE<br />
OPTIMALE VERSORGUNG VON FRÜHGEBORENEN EIN<br />
Seit vielen Jahren setzt sich die <strong>Deutsche</strong> <strong>Kinderhilfe</strong><br />
für die Belange von Frühgeborenen ein. Frühgeborene<br />
sind Kinder, die vor der Vollendung der 37.<br />
Schwangerschaftswoche auf die Welt kommen. Die<br />
<strong>Deutsche</strong>n <strong>Kinderhilfe</strong> hat das Frühförderprogramm<br />
für Eltern frühgeborener und kranker neugeborener<br />
Kinder erfolgreich an den Standorten Berlin, Dresden,<br />
Leipzig und München etabliert. Einige der Kliniken führen<br />
das Programm mittlerweile eigenständig weiter.<br />
Die psychosoziale Betreuung soll die Handlungsfähigkeit<br />
der Eltern stärken, um die Entstehung einer gesunden<br />
Eltern-Kind-Bindung zu fördern.<br />
Darüber hinaus macht sich die <strong>Deutsche</strong> <strong>Kinderhilfe</strong><br />
für eine optimale Versorgung von Frühgeborenen<br />
stark. Wissenschaftliche Daten und internationale<br />
Vergleiche zeigen, dass eine Zentralisierung die Versorgung<br />
kleiner Frühgeborener erheblich verbessert.<br />
So steigt die Überlebenschance von Frühgeborenen<br />
deutlich, wenn sie in einer Spezialklinik entbunden<br />
werden. Bei höheren Behandlungszahlen von Frühgeborenen<br />
wächst die Erfahrung im Umgang mit den<br />
Allerkleinsten und damit die Qualität der Behandlung.<br />
Die Einführung einer Mindestmenge bildet die Grundlage<br />
für ausreichend Erfahrung und Kompetenz in der<br />
Versorgung der kleinsten Patienten.<br />
Im Vorfeld der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
(G-BA) über eine mögliche Erhöhung<br />
der Mindestmengen in der Perinatalmedizin im Juni<br />
DEUTSCHE KINDERHILFE<br />
<strong>2010</strong> veranstaltete die <strong>Deutsche</strong> <strong>Kinderhilfe</strong><br />
am 28. Mai <strong>2010</strong> ein Expertengespräch im<br />
<strong>Deutsche</strong>n Bundestag. Seit 2006 führt die<br />
<strong>Deutsche</strong> <strong>Kinderhilfe</strong> regelmäßig Expertengespräche<br />
zu kinder- und jugendpolitisch relevanten<br />
Themen im <strong>Deutsche</strong>n Bundestag<br />
durch. Mit namhaften Experten, Patienten-<br />
und Elternvertretern wurde über die Notwendigkeit<br />
der Einführung hoher Mindestmengen<br />
in der Perinatalmedizin diskutiert.<br />
Prof. Dr. Christoph Bührer, Direktor der Klinik<br />
für Neonatologie der Charité, Prof. Dr. Rainer<br />
Rossi, Chefarzt der Klinik für Kinder- und<br />
Jugendmedizin im Perinatalzentrum des<br />
Vivantes Klinikums Neukölln, Prof. Dr. Christian Poets,<br />
Ärztlicher Direktor der Universitätsklinik für Kinder- und<br />
Jugendmedizin Tübingen sowie Dr. Günther Heller, Wissenschaftliches<br />
Institut der AOK, erläuterten anhand<br />
diverser Studien sowie Erfahrungen aus dem Ausland<br />
den direkten Zusammenhang zwischen der hohen<br />
jährlichen Fallzahl einer Klinik und der Überlebensrate<br />
sowie der gesunden Entwicklung der Frühgeborenen.<br />
So hat die AOK in der Simulationsstudie von Dr. Heller<br />
dezidiert nachgewiesen, dass die Einführung von Mindestmengen<br />
ganz konkret Leben rettet. Ab einer allgemein<br />
geltenden Mindestmenge von 31 Geburten<br />
pro Jahr könnten, statistisch gesehen, 91 Kinderleben<br />
gerettet werden, bei 49 könnten sogar 110 potentielle<br />
Todesfälle im Jahr vermieden werden.<br />
Auch wenn Experten eine Mindestmenge von 50 fordern,<br />
ist die Entscheidung des G-BA, die Anzahl der<br />
Mindestmenge von 14 auf 30 für Kinder mit einem<br />
Geburtsgewicht von unter 1250 Gramm (Level 1) anzuheben,<br />
ein positives Signal und Ergebnis von konsequenter<br />
Lobby- und Aufklärungsarbeit. Nach diesem<br />
Beschluss muss ein Krankenhaus jährlich mindestens 30<br />
Frühchen unter 1250 Gramm behandelt haben, damit<br />
die sogenannte Level 1-Station weiter bestehen darf.<br />
Doch die für die Kinder überlebenswichtige Vorgabe<br />
einer Mindestbehandlungszahl wurde im Dezember<br />
<strong>2010</strong> per gerichtlichem Eilverfahren im Wege einer<br />
Zwischenverfügung durch das Landessozialgericht