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GWG-Kalender „GWG in aller Welt“ Seite 11 Die Welt ... - GWG Weimar

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<strong>GWG</strong> AKTUELL / Ausgabe 3-2007<br />

6<br />

Aus der Geschäftsstelle<br />

E<strong>in</strong> Todesfall - Was nun?<br />

E<strong>in</strong> Todesfall <strong>in</strong> der Familie! Meist wird<br />

man zunächst von Informationen überflutet.<br />

<strong>Die</strong> notwendigen Schritte e<strong>in</strong>zuleiten<br />

bzw. ke<strong>in</strong>e Fehler bei den Behörden und<br />

Institutionen zu machen, fällt schwer.<br />

Wir möchten Ihnen daher e<strong>in</strong>ige wichtige<br />

H<strong>in</strong>weise h<strong>in</strong>sichtlich Ihrer Wohnung sowie<br />

der bestehenden Mitgliedschaft <strong>in</strong><br />

der <strong>GWG</strong> <strong>Weimar</strong> e.G. geben.<br />

Wohnung<br />

Was mit der Wohnung des Verstorbenen<br />

geschieht, ist gesetzlich geregelt. So<br />

können im Haushalt lebende Ehegatten,<br />

Lebenspartner, K<strong>in</strong>der oder andere Angehörige<br />

<strong>in</strong> der Wohnung verbleiben, da<br />

diese an Stelle des Verstorbenen <strong>in</strong> das<br />

Nutzungsverhältnis e<strong>in</strong>treten.<br />

S<strong>in</strong>d mehrere Personen Vertragspartner,<br />

wird das Nutzungsverhältnis mit der/den<br />

überlebenden Person(en) fortgesetzt.<br />

Sofern ke<strong>in</strong>e Haushaltsangehörigen <strong>in</strong><br />

das Nutzungsverhältnis e<strong>in</strong>treten, wird<br />

dieses mit den Erben des Verstorbenen<br />

fortgesetzt.<br />

Wer Erbe geworden ist, ist ebenfalls gesetzlich<br />

geregelt. Sofern ke<strong>in</strong> Testament<br />

oder e<strong>in</strong>e sonstige Regelung vorhanden<br />

ist, s<strong>in</strong>d dies die jeweils nächsten Verwandten<br />

(z.B. die K<strong>in</strong>der) und neben<br />

diesen der Ehegatte.<br />

Ist unklar, ob Erben vorhanden s<strong>in</strong>d<br />

oder wer Erbe ist, wird das Amtsgericht<br />

(Nachlassgericht) zunächst e<strong>in</strong>e<br />

Nachlasspflegschaft anordnen, um die<br />

Angelegenheiten des Verstorbenen zu<br />

regeln.<br />

Mitgliedschaft<br />

War der Verstorbene Mitglied der Genossenschaft,<br />

regelt die Satzung, dass<br />

die Mitgliedschaft zum 31.12. des jeweiligen<br />

Geschäftsjahres auf die Erben<br />

übergeht.<br />

Was also tun?<br />

1. Zunächst sollte man sich nicht scheu-<br />

en, <strong>in</strong> der Geschäftsstelle der <strong>GWG</strong><br />

<strong>Weimar</strong> e.G. den Todesfall mitzuteilen.<br />

Dabei empfiehlt es sich, die Sterbeurkunde<br />

mitzubr<strong>in</strong>gen, welche man vom<br />

zuständigen Standesamt bekommt. Es<br />

wird sodann geklärt, was mit der Wohnung<br />

/ Mitgliedschaft passieren soll. Soll<br />

die Wohnung gekündigt werden oder<br />

nicht? Was wird mit den für die Mitgliedschaft<br />

e<strong>in</strong>gezahlten Geldern?<br />

2. In der Geschäftsstelle wird mit Ihnen<br />

die Regulierung der Wohnungsangelegenheit<br />

bzw. der Mitgliedschaft besprochen.<br />

Hierbei s<strong>in</strong>d zwei Verfahrenswege<br />

möglich:<br />

a) Auflösung Wohnung bzw. Mitgliedschaft<br />

Es ist möglich, den Nutzungsvertrag für<br />

die Wohnung sowie die Mitgliedschaft zu<br />

beenden. <strong>Die</strong>s kann durch e<strong>in</strong>e schriftliche<br />

Kündigungserklärung erfolgen, die<br />

wir Ihnen gern bereits vorformuliert zur<br />

Verfügung stellen können. <strong>Die</strong> Wohnung<br />

müsste entsprechend geräumt und abgegeben<br />

werden. <strong>Die</strong> Mitgliedschaft<br />

würde zum Ende des Geschäftsjahres<br />

beendet werden. Nach Bestätigung des<br />

Jahresabschlusses durch die Vertreter-<br />

versammlung, zumeist im Juni des Folgejahres,<br />

erfolgt die Auszahlung des<br />

Geschäftsguthabens.<br />

b) Verbleib <strong>in</strong> der Wohnung und Fortsetzung<br />

der Mitgliedschaft<br />

Man kann als Angehöriger oder Erbe <strong>in</strong><br />

der Wohnung verbleiben, die Mitgliedschaft<br />

würde lediglich umgeschrieben,<br />

d.h. die Mitgliedschaft würde nach Ablauf<br />

des Geschäftsjahres durch den<br />

Erben fortgesetzt werden. Hierzu ist es<br />

notwendig, dass wir vom Erben e<strong>in</strong>en<br />

entsprechenden Antrag auf Mitgliedschaft<br />

erhalten, auf dessen Mitgliedskonto<br />

auch das Geschäftsguthaben gutgeschrieben<br />

werden kann.<br />

Empfehlenswert ist, sofern man <strong>in</strong> der<br />

Wohnung alle<strong>in</strong> lebt, <strong>in</strong> der Geschäftsstelle<br />

e<strong>in</strong>e Mitteilung zu h<strong>in</strong>terlegen, wer<br />

im Notfall ggf. vor Ort oder auch telefonisch<br />

als Ansprechpartner zur Verfügung<br />

steht. Gern stehen Ihnen auch unsere<br />

Sozialarbeiter zur <strong>Seite</strong>, um bei der Erledigung<br />

von Behördenwegen behilflich<br />

zu se<strong>in</strong>.<br />

Sozialarbeiter<strong>in</strong> Marlitt Buß<br />

Telefon 03643 426134<br />

Sozialarbeiter<strong>in</strong> Roswitha Bartalis<br />

Telefon 03643 771663<br />

Wir hoffen, Ihnen mit der nachfolgenden<br />

Checkliste e<strong>in</strong> wenig zur <strong>Seite</strong> stehen zu<br />

können.<br />

Für weitere Fragen steht Ihnen Manuela<br />

Schreff (Telefon 03643 4642-48) als Ansprechpartner<strong>in</strong><br />

<strong>in</strong> unserer Geschäftsstelle<br />

gern zur Verfügung. ««<br />

Was muss ich tun? Was muss ich mitnehmen? Erledigt<br />

1. Todesfall mitteilen Sterbeurkunde Ο<br />

2. Klärung h<strong>in</strong>sichtlich der Wohnung und Mitgliedschaft<br />

↓<br />

Auflösung<br />

a) Erklärung der Haushaltsangehörigen/Erben<br />

zur Wohnungsauflösung<br />

(b<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>es Monats ab Todesfall)<br />

b) Erklärung der Erben zur Beendigung<br />

der Mitgliedschaft<br />

3. Mitteilung/Bestätigung durch <strong>GWG</strong><br />

zur Beendigung des Nutzungsvertrages<br />

und/oder der Mitgliedschaft<br />

4. Auflösung bzw. Abgabe der Wohnung<br />

5. Ende des Geschäftsjahres:<br />

Auszahlung des Geschäftsguthabens<br />

↓<br />

Fortsetzung<br />

a) Mitteilung über Todesfall; e<strong>in</strong>e gesonderte<br />

Erklärung zur Fortsetzung<br />

des Nutzungsvertrages ist nicht nötig<br />

b) Erklärung, wer bei mehreren<br />

Personen die Mitgliedschaft fortsetzen<br />

soll<br />

Bestätigung durch <strong>GWG</strong> zur Fortsetzung<br />

des Nutzungsverhältnisses;<br />

Bestätigung durch <strong>GWG</strong> zur neuen<br />

Mitgliedschaft<br />

ggf. Kündigung der Wohnung<br />

Erklärung der Erben zur Mitgliedschaft<br />

<strong>in</strong>kl. Erbsche<strong>in</strong><br />

E<strong>in</strong>zugsermächtigung für<br />

Miete<br />

Verbleib <strong>in</strong> der Wohnung Sicherungssche<strong>in</strong>,<br />

Schlüssel, etc.<br />

Ende des Geschäftsjahres:<br />

Übertragung des Geschäftsguthabens<br />

auf neues Mitglied<br />

Am 29. Oktober 2007 haben wir unsere Z<strong>in</strong>sen bis auf weiteres erhöht:<br />

+++ Festz<strong>in</strong>ssparen +++ 4 Jahre fest +++ ab 3.000,00 € 4,25% Z<strong>in</strong>sen p.a. +++ ab 10.000,00 € 4,50 % Z<strong>in</strong>sen p.a. +++<br />

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