GWG-Kalender „GWG in aller Welt“ Seite 11 Die Welt ... - GWG Weimar
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<strong>GWG</strong> AKTUELL / Ausgabe 3-2007<br />
6<br />
Aus der Geschäftsstelle<br />
E<strong>in</strong> Todesfall - Was nun?<br />
E<strong>in</strong> Todesfall <strong>in</strong> der Familie! Meist wird<br />
man zunächst von Informationen überflutet.<br />
<strong>Die</strong> notwendigen Schritte e<strong>in</strong>zuleiten<br />
bzw. ke<strong>in</strong>e Fehler bei den Behörden und<br />
Institutionen zu machen, fällt schwer.<br />
Wir möchten Ihnen daher e<strong>in</strong>ige wichtige<br />
H<strong>in</strong>weise h<strong>in</strong>sichtlich Ihrer Wohnung sowie<br />
der bestehenden Mitgliedschaft <strong>in</strong><br />
der <strong>GWG</strong> <strong>Weimar</strong> e.G. geben.<br />
Wohnung<br />
Was mit der Wohnung des Verstorbenen<br />
geschieht, ist gesetzlich geregelt. So<br />
können im Haushalt lebende Ehegatten,<br />
Lebenspartner, K<strong>in</strong>der oder andere Angehörige<br />
<strong>in</strong> der Wohnung verbleiben, da<br />
diese an Stelle des Verstorbenen <strong>in</strong> das<br />
Nutzungsverhältnis e<strong>in</strong>treten.<br />
S<strong>in</strong>d mehrere Personen Vertragspartner,<br />
wird das Nutzungsverhältnis mit der/den<br />
überlebenden Person(en) fortgesetzt.<br />
Sofern ke<strong>in</strong>e Haushaltsangehörigen <strong>in</strong><br />
das Nutzungsverhältnis e<strong>in</strong>treten, wird<br />
dieses mit den Erben des Verstorbenen<br />
fortgesetzt.<br />
Wer Erbe geworden ist, ist ebenfalls gesetzlich<br />
geregelt. Sofern ke<strong>in</strong> Testament<br />
oder e<strong>in</strong>e sonstige Regelung vorhanden<br />
ist, s<strong>in</strong>d dies die jeweils nächsten Verwandten<br />
(z.B. die K<strong>in</strong>der) und neben<br />
diesen der Ehegatte.<br />
Ist unklar, ob Erben vorhanden s<strong>in</strong>d<br />
oder wer Erbe ist, wird das Amtsgericht<br />
(Nachlassgericht) zunächst e<strong>in</strong>e<br />
Nachlasspflegschaft anordnen, um die<br />
Angelegenheiten des Verstorbenen zu<br />
regeln.<br />
Mitgliedschaft<br />
War der Verstorbene Mitglied der Genossenschaft,<br />
regelt die Satzung, dass<br />
die Mitgliedschaft zum 31.12. des jeweiligen<br />
Geschäftsjahres auf die Erben<br />
übergeht.<br />
Was also tun?<br />
1. Zunächst sollte man sich nicht scheu-<br />
en, <strong>in</strong> der Geschäftsstelle der <strong>GWG</strong><br />
<strong>Weimar</strong> e.G. den Todesfall mitzuteilen.<br />
Dabei empfiehlt es sich, die Sterbeurkunde<br />
mitzubr<strong>in</strong>gen, welche man vom<br />
zuständigen Standesamt bekommt. Es<br />
wird sodann geklärt, was mit der Wohnung<br />
/ Mitgliedschaft passieren soll. Soll<br />
die Wohnung gekündigt werden oder<br />
nicht? Was wird mit den für die Mitgliedschaft<br />
e<strong>in</strong>gezahlten Geldern?<br />
2. In der Geschäftsstelle wird mit Ihnen<br />
die Regulierung der Wohnungsangelegenheit<br />
bzw. der Mitgliedschaft besprochen.<br />
Hierbei s<strong>in</strong>d zwei Verfahrenswege<br />
möglich:<br />
a) Auflösung Wohnung bzw. Mitgliedschaft<br />
Es ist möglich, den Nutzungsvertrag für<br />
die Wohnung sowie die Mitgliedschaft zu<br />
beenden. <strong>Die</strong>s kann durch e<strong>in</strong>e schriftliche<br />
Kündigungserklärung erfolgen, die<br />
wir Ihnen gern bereits vorformuliert zur<br />
Verfügung stellen können. <strong>Die</strong> Wohnung<br />
müsste entsprechend geräumt und abgegeben<br />
werden. <strong>Die</strong> Mitgliedschaft<br />
würde zum Ende des Geschäftsjahres<br />
beendet werden. Nach Bestätigung des<br />
Jahresabschlusses durch die Vertreter-<br />
versammlung, zumeist im Juni des Folgejahres,<br />
erfolgt die Auszahlung des<br />
Geschäftsguthabens.<br />
b) Verbleib <strong>in</strong> der Wohnung und Fortsetzung<br />
der Mitgliedschaft<br />
Man kann als Angehöriger oder Erbe <strong>in</strong><br />
der Wohnung verbleiben, die Mitgliedschaft<br />
würde lediglich umgeschrieben,<br />
d.h. die Mitgliedschaft würde nach Ablauf<br />
des Geschäftsjahres durch den<br />
Erben fortgesetzt werden. Hierzu ist es<br />
notwendig, dass wir vom Erben e<strong>in</strong>en<br />
entsprechenden Antrag auf Mitgliedschaft<br />
erhalten, auf dessen Mitgliedskonto<br />
auch das Geschäftsguthaben gutgeschrieben<br />
werden kann.<br />
Empfehlenswert ist, sofern man <strong>in</strong> der<br />
Wohnung alle<strong>in</strong> lebt, <strong>in</strong> der Geschäftsstelle<br />
e<strong>in</strong>e Mitteilung zu h<strong>in</strong>terlegen, wer<br />
im Notfall ggf. vor Ort oder auch telefonisch<br />
als Ansprechpartner zur Verfügung<br />
steht. Gern stehen Ihnen auch unsere<br />
Sozialarbeiter zur <strong>Seite</strong>, um bei der Erledigung<br />
von Behördenwegen behilflich<br />
zu se<strong>in</strong>.<br />
Sozialarbeiter<strong>in</strong> Marlitt Buß<br />
Telefon 03643 426134<br />
Sozialarbeiter<strong>in</strong> Roswitha Bartalis<br />
Telefon 03643 771663<br />
Wir hoffen, Ihnen mit der nachfolgenden<br />
Checkliste e<strong>in</strong> wenig zur <strong>Seite</strong> stehen zu<br />
können.<br />
Für weitere Fragen steht Ihnen Manuela<br />
Schreff (Telefon 03643 4642-48) als Ansprechpartner<strong>in</strong><br />
<strong>in</strong> unserer Geschäftsstelle<br />
gern zur Verfügung. ««<br />
Was muss ich tun? Was muss ich mitnehmen? Erledigt<br />
1. Todesfall mitteilen Sterbeurkunde Ο<br />
2. Klärung h<strong>in</strong>sichtlich der Wohnung und Mitgliedschaft<br />
↓<br />
Auflösung<br />
a) Erklärung der Haushaltsangehörigen/Erben<br />
zur Wohnungsauflösung<br />
(b<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>es Monats ab Todesfall)<br />
b) Erklärung der Erben zur Beendigung<br />
der Mitgliedschaft<br />
3. Mitteilung/Bestätigung durch <strong>GWG</strong><br />
zur Beendigung des Nutzungsvertrages<br />
und/oder der Mitgliedschaft<br />
4. Auflösung bzw. Abgabe der Wohnung<br />
5. Ende des Geschäftsjahres:<br />
Auszahlung des Geschäftsguthabens<br />
↓<br />
Fortsetzung<br />
a) Mitteilung über Todesfall; e<strong>in</strong>e gesonderte<br />
Erklärung zur Fortsetzung<br />
des Nutzungsvertrages ist nicht nötig<br />
b) Erklärung, wer bei mehreren<br />
Personen die Mitgliedschaft fortsetzen<br />
soll<br />
Bestätigung durch <strong>GWG</strong> zur Fortsetzung<br />
des Nutzungsverhältnisses;<br />
Bestätigung durch <strong>GWG</strong> zur neuen<br />
Mitgliedschaft<br />
ggf. Kündigung der Wohnung<br />
Erklärung der Erben zur Mitgliedschaft<br />
<strong>in</strong>kl. Erbsche<strong>in</strong><br />
E<strong>in</strong>zugsermächtigung für<br />
Miete<br />
Verbleib <strong>in</strong> der Wohnung Sicherungssche<strong>in</strong>,<br />
Schlüssel, etc.<br />
Ende des Geschäftsjahres:<br />
Übertragung des Geschäftsguthabens<br />
auf neues Mitglied<br />
Am 29. Oktober 2007 haben wir unsere Z<strong>in</strong>sen bis auf weiteres erhöht:<br />
+++ Festz<strong>in</strong>ssparen +++ 4 Jahre fest +++ ab 3.000,00 € 4,25% Z<strong>in</strong>sen p.a. +++ ab 10.000,00 € 4,50 % Z<strong>in</strong>sen p.a. +++<br />
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