Familienwegweiser Parchim - Lokales Bündnis für Familie ...
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Grundlage <strong>für</strong> die Übernahme des Elternbeitrages ist die Höhe des<br />
<strong>Familie</strong>nnettoeinkommens. Der Anspruch auf Ermäßigung ist von den<br />
Personensorgeberechtigten durch erforderliche Unterlagen zum <strong>Familie</strong>nnettoeinkommen<br />
glaubhaft zu machen.<br />
Darüber hinaus gewährt der Landkreis auf Antrag der Personensorgeberechtigten<br />
unabhängig vom <strong>Familie</strong>nnettoeinkommen eine Ermäßigung des Elternbeitrages <strong>für</strong><br />
Geschwister, die in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflege betreut werden.<br />
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich beim:<br />
Landkreis <strong>Parchim</strong><br />
Jugend-, Schulverwaltungs- und Kulturamt<br />
SG Kindertagesförderung<br />
Putlitzer Straße 25<br />
19370 <strong>Parchim</strong><br />
Ansprechpartner: 03871-722311<br />
03871-722314<br />
03871-722583<br />
E-Mail: jugendamt-kita@lkparchim.de<br />
www.kreis-pch.de<br />
1.3.3 Besondere regionale Angebote<br />
In einigen Gemeinden des Landkreises gibt es spezielle finanzielle<br />
Unterstützungsangebote <strong>für</strong> <strong>Familie</strong>n. Dabei handelt es sich entweder um direkte<br />
Geldleistungen oder um Subventionsleistungen in Form von Ermäßigungen oder<br />
Stützungen.<br />
Nachfolgende Übersicht gibt über die Angebote Auskunft.<br />
Begrüßungsgeld bei der Geburt eines Kindes:<br />
Gemeinde Zapel 100€<br />
Gemeinde Godern 50€<br />
Gemeinde Tramm 500€<br />
Gemeinde Kobrow 500€<br />
Gemeinde Weitendorf 500€<br />
Stadt <strong>Parchim</strong><br />
• Stützung des Essenpreises in Kindereinrichtungen und Schulen mit bis zu 0,85 € je<br />
Portion<br />
• freie bzw. unentgeltliche Nutzung der Bibliothek <strong>für</strong> Personen unter 16 Jahren bzw.<br />
über 16 Jahre bei Vorlage eines Schülerausweises (nicht <strong>für</strong> die Phonothek)<br />
• <strong>Familie</strong>nkarte zur Nutzung der Bibliothek einschließlich Phonothek Jahresgebühr<br />
15,00 € (Personensorgeberechtigte und unterhaltspflichtige Kinder)<br />
• Entgeltfreie Nutzung der Sporteinrichtungen durch Kinder und Jugendliche, die<br />
gemeinnützigen Sportvereinen der Stadt <strong>Parchim</strong> angehören<br />
• Ermäßigung der Eintrittspreise <strong>für</strong> die Benutzung des städtischen Schwimmbades <strong>für</strong><br />
Kinder, Studenten, Rentner und Schwerbeschädigte