Familienwegweiser Parchim - Lokales Bündnis für Familie ...
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Versicherungsausweis, Nachweis der Krankenkasse, Papiere vom Arbeitsamt<br />
(wenn arbeitslos), Grabschein (wenn vorhanden)<br />
• Das Bestattungsinstitut leistet Hilfe beim Erwerb einer Grabstelle und kümmert<br />
sich um die Bestattungsdurchführung auf allen Friedhöfen des Landkreises und<br />
darüber hinaus. Es wird Hilfe bei der Erstellung von Traueranzeigen , der<br />
Vermittlung von Bestattungsrednern sowie notwendigen Behördenkontakten<br />
geleistet.<br />
• Übergabe des Testamentes an das Nachlassgericht.<br />
• Weiterhin sind eventuell noch folgende Schritte zu leisten:<br />
-Versicherungen kündigen<br />
-Mietverträge kündigen, z.B. Garten oder Garage<br />
-Erbschein beantragen<br />
-Versorgungsverträge kündigen<br />
-Mitgliedschaften in Vereinen oder Verbänden kündigen<br />
-Witwer-, Witwenrente beantragen<br />
-Soziale Leistungen beantragen, z.B. Wohngeld<br />
Kosten<br />
In der Regel sind die Erben des unterhaltspflichtigen Angehörigen verpflichtet, <strong>für</strong> die<br />
Bestattung des Verstorbenen zu sorgen und die erforderlichen Kosten da<strong>für</strong> zu tragen.<br />
Ist es <strong>für</strong> die Hinterbliebenen unzumutbar <strong>für</strong> die Kosten der Bestattung aufzukommen,<br />
können sie sich wegen einer Hilfeleistung an das Sozialamt des Landkreises <strong>Parchim</strong><br />
wenden. Das Sozialamt übernimmt bei Vorliegen der Voraussetzungen auf eine<br />
Hilfeleistung die Kosten <strong>für</strong> eine einfache Bestattung.