Familienwegweiser Parchim - Lokales Bündnis für Familie ...
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Anschrift: 19370 <strong>Parchim</strong>, Fichtestraße 42<br />
Telefon: 03871-458290<br />
Ansprechpartner: Anke und Olaf Schulz<br />
Weitere Informationen sind im Internet unter www.musikschule-froehlich.de zu erhalten.<br />
Volkshochschule des Landkreises <strong>Parchim</strong><br />
Die Volkshochschule des Landkreises <strong>Parchim</strong> bietet allgemeine, politische und berufliche<br />
Weiterbildung an. Die Bildungsangebote sind in einem Programmheft dargestellt.<br />
Die Durchführung der Veranstaltungen erfolgt an verschiedenen Orten im Landkreis. Die<br />
Teilnahmegebühren werden auf der Grundlage der durch den Kreistag beschlossenen<br />
Gebührensatzung erhoben.<br />
Die Volkshochschule erreichen Sie über die<br />
Hauptgeschäftsstelle in 19370 <strong>Parchim</strong>, Ziegendorfer Chaussee 11<br />
Tel: 03871-441120<br />
Fax: 03871-444207<br />
E-Mail: vhspch@t-online.de<br />
Direktorin: Frau Hillig<br />
Arbeitsstelle Lübz in 19386 Lübz, Am Markt 23<br />
Tel: 038731-22272<br />
Arbeitsstelle Brüel in 19412 Brüel, Schweriner Str. 57 a<br />
Tel.: 038484-20391<br />
Weitere Informationen über die Volkshochschule erhalten Sie über die<br />
Hauptgeschäftsstelle oder eine der Arbeitsstellen und über das Internat unter<br />
www.vhs-parchim.de.<br />
2.1.2 Schülerbeförderung<br />
Die Schülerbeförderung erfolgt auf der Grundlage des § 113 des Schulgesetzes des<br />
Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zur Umsetzung der Aufgabe hat der Kreistag des<br />
Landkreises <strong>Parchim</strong> eine Satzung zur Durchführung der Schülerbeförderung beschlossen<br />
(nachzulesen im Internet unter www.kreis-pch.de).<br />
Danach haben Schüler mit Wohnsitz im Landkreis <strong>Parchim</strong> einen Anspruch auf<br />
kostenfreie Beförderung zwischen Wohnort und Schule innerhalb des Landkreises, wenn<br />
der zumutbare Schulweg (Entfernung zwischen Wohnung und Schule) überschritten wird<br />
(Grundschüler 2 km, Regionalschüler und Gymnasiasten 4 km). Wird eine Schule<br />
außerhalb des Landkreises <strong>Parchim</strong> besucht, endet die Beförderungspflicht des<br />
Landkreises in der Regel an der Kreisgrenze.<br />
Für Schüler der Klassenstufen 11 – 13 ist eine Eigenbeteiligung an den Fahrkosten zu<br />
entrichten.<br />
Die organisatorischen Fragen der Beförderung werden <strong>für</strong> die Schüler der Klassenstufen<br />
1 – 10 durch die örtlich zuständige Schule und <strong>für</strong> die Schüler der Klassenstufen 11 – 13<br />
sowie beim Schulbesuch außerhalb des Landkreises durch das Sachgebiet