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Familienwegweiser Parchim - Lokales Bündnis für Familie ...

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Anschrift: 19370 <strong>Parchim</strong>, Fichtestraße 42<br />

Telefon: 03871-458290<br />

Ansprechpartner: Anke und Olaf Schulz<br />

Weitere Informationen sind im Internet unter www.musikschule-froehlich.de zu erhalten.<br />

Volkshochschule des Landkreises <strong>Parchim</strong><br />

Die Volkshochschule des Landkreises <strong>Parchim</strong> bietet allgemeine, politische und berufliche<br />

Weiterbildung an. Die Bildungsangebote sind in einem Programmheft dargestellt.<br />

Die Durchführung der Veranstaltungen erfolgt an verschiedenen Orten im Landkreis. Die<br />

Teilnahmegebühren werden auf der Grundlage der durch den Kreistag beschlossenen<br />

Gebührensatzung erhoben.<br />

Die Volkshochschule erreichen Sie über die<br />

Hauptgeschäftsstelle in 19370 <strong>Parchim</strong>, Ziegendorfer Chaussee 11<br />

Tel: 03871-441120<br />

Fax: 03871-444207<br />

E-Mail: vhspch@t-online.de<br />

Direktorin: Frau Hillig<br />

Arbeitsstelle Lübz in 19386 Lübz, Am Markt 23<br />

Tel: 038731-22272<br />

Arbeitsstelle Brüel in 19412 Brüel, Schweriner Str. 57 a<br />

Tel.: 038484-20391<br />

Weitere Informationen über die Volkshochschule erhalten Sie über die<br />

Hauptgeschäftsstelle oder eine der Arbeitsstellen und über das Internat unter<br />

www.vhs-parchim.de.<br />

2.1.2 Schülerbeförderung<br />

Die Schülerbeförderung erfolgt auf der Grundlage des § 113 des Schulgesetzes des<br />

Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zur Umsetzung der Aufgabe hat der Kreistag des<br />

Landkreises <strong>Parchim</strong> eine Satzung zur Durchführung der Schülerbeförderung beschlossen<br />

(nachzulesen im Internet unter www.kreis-pch.de).<br />

Danach haben Schüler mit Wohnsitz im Landkreis <strong>Parchim</strong> einen Anspruch auf<br />

kostenfreie Beförderung zwischen Wohnort und Schule innerhalb des Landkreises, wenn<br />

der zumutbare Schulweg (Entfernung zwischen Wohnung und Schule) überschritten wird<br />

(Grundschüler 2 km, Regionalschüler und Gymnasiasten 4 km). Wird eine Schule<br />

außerhalb des Landkreises <strong>Parchim</strong> besucht, endet die Beförderungspflicht des<br />

Landkreises in der Regel an der Kreisgrenze.<br />

Für Schüler der Klassenstufen 11 – 13 ist eine Eigenbeteiligung an den Fahrkosten zu<br />

entrichten.<br />

Die organisatorischen Fragen der Beförderung werden <strong>für</strong> die Schüler der Klassenstufen<br />

1 – 10 durch die örtlich zuständige Schule und <strong>für</strong> die Schüler der Klassenstufen 11 – 13<br />

sowie beim Schulbesuch außerhalb des Landkreises durch das Sachgebiet

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