Landesstutenschau Baden-Württemberg - 3. Oktober 2015 Weilheim/Teck
16. Franz-Strahl-Schäfer-Schau am 3. Oktober 2015 in Weilheim/Teck Veranstalter: Pferdezuchtverband Baden-Württemberg
16. Franz-Strahl-Schäfer-Schau
am 3. Oktober 2015 in Weilheim/Teck
Veranstalter: Pferdezuchtverband Baden-Württemberg
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P FERDEZUCHTVERBAND B ADEN-WÜRTTEMBERG E. V.<br />
P FERDEZUCHTVERBAND B ADEN-WÜRTTEMBERG E. V.<br />
Verbandspferdeschau mit Vergabe von<br />
Staatspreisen (Nur Warmblut)<br />
Verbandspferdeschau Stand 01.07.<strong>2015</strong> mit Vergabe von<br />
Staatspreisen(Nur Warmblut)<br />
1. Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen<br />
Stand 2<strong>3.</strong>06.2014<br />
1. Zu 1. den Allgemeine Einzelwettbewerben Zulassungsvoraussetzungen<br />
werden Stuten zugelassen, die im Zuchtbuch (S 1) eingetragen sind. Ausnahme<br />
sind die zweijährigen Stuten aus dem Zuchtgebiet der AGS.<br />
1. Zu den Einzelwettbewerben werden Stuten zugelassen, die im Zuchtbuch (S 1) eingetragen sind. Ausnahme<br />
2. Die Beschicker sind die Zweijährigen müssen<br />
a) 2. ihren Die Wohnsitz Beschicker in müssen <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> haben und<br />
b) Mitglied a) ihren im Wohnsitz Pferdezuchtverband in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> haben und/ oder sein. mindestens<br />
b) Mitglied im Pferdezuchtverband <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> sein.<br />
c) Zusätzlich sind eingetragene Trakehnerstuten mit Besitzerwohnsitz <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> zugelassen.<br />
c) Zusätzlich sind eingetragene Trakehnerstuten mit Besitzerwohnsitz <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> zugelassen<br />
<strong>3.</strong> Die Abbuchungserlaubnis für die Meldegebühren muss vorliegen.<br />
<strong>3.</strong> Die Abbuchungserlaubnis für die Meldegebühren muss vorliegen.<br />
Folgende<br />
2.<br />
Dokumente<br />
Wettbewerbsklassen<br />
müssen bei<br />
Einzelwettbewerb<br />
der Anlieferung vorgelegt werden:<br />
1. Equidenpass (Zuchtbescheinigung)<br />
Klasse 1: Zweijährige Stuten<br />
2. tierärztliches Zweijährige Gesundheitszertifikat, Stuten müssen spätestens nicht mit älter Ablauf als fünf des Tage, Monats aus September dem hervorgeht, des Schaujahres dass das das betroffene zweite Pferd<br />
sowie Lebensjahr sein Herkunftsbestand vollendet haben. frei von Zeichen einer auf Pferde übertragbaren ansteckenden Krankheit sind.<br />
Klasse 2: Dreijährige Stuten<br />
Dreijährige Stuten müssen spätestens mit Ablauf des Monats September des Schaujahres das dritte Lebensjahr<br />
2. Wettbewerbsklassen vollendet haben. Einzelwettbewerb<br />
Klasse 3: Vier- und fünfjährige Stuten<br />
Klasse 1. 1: Vierjährige Zweijährige Stuten Stuten müssen spätestens mit Ablauf des Monats September des Schaujahres das vierte<br />
Zweijährige Lebensjahr Stuten vollendet müssen haben. spätestens mit Ablauf des Monats September des Schaujahres das zweite<br />
Lebensjahr vollendet haben.<br />
2. Fünfjährige Stuten müssen mindestens ein beim Pferdezuchtverband <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> registriertes<br />
Klasse 2: lebendes Dreijährige Fohlen Stuten aufweisen.<br />
Dreijährige Klasse Stuten 4: Sechs- müssen bis neunjährige spätestens Stuten mit Ablauf des Monats September des Schaujahres das dritte Lebensjahr<br />
vollendet 1. haben. Sechs- bis siebenjährige Stuten müssen mindestens ein beim Pferdezuchtverband <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
registriertes lebendes Fohlen aufweisen.<br />
Klasse 3: Vier- und fünfjährige Stuten<br />
1. Vierjährige 2. Acht- bis Stuten neunjährige müssen Stuten spätestens müssen entweder mit Ablauf des Monats September des Schaujahres das vierte<br />
Lebensjahr vollendet haben.<br />
a) mindestens zwei lebende Fohlen aufweisen, wovon mindestens eines beim Pferdezuchtverband <strong>Baden</strong>-<br />
2. Fünfjährige <strong>Württemberg</strong>/Trak-Verband Stuten müssen mindestens registriert ein worden beim Pferdezuchtverband sein muss oder <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> (Trakehner Stuten<br />
beim Trakehner-Verband) b) bei mindestens drei registriertes nachgewiesenen lebendes Platzierungen Fohlen aufweisen. in Turniersportprüfungen der Klasse A und höher<br />
mindestens ein beim Pferdezuchtverband <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>/Trak-Verband registriertes lebendes<br />
Klasse 4: Sechs- bis neunjährige Stuten<br />
Fohlen aufweisen.<br />
1. Sechs- bis siebenjährige Stuten müssen mindestens ein beim Pferdezuchtverband <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
(Trakehner Klasse 5: Stuten Zehnjährige beim und Trakehner-Verband) ältere Stuten registriertes lebendes Fohlen aufweisen.<br />
Zehnjährige und ältere Stuten müssen entweder<br />
2. Acht- bis neunjährige Stuten müssen entweder<br />
a) mindestens drei lebende Fohlen aufweisen, wovon mindestens eines beim Pferdezuchtverband <strong>Baden</strong>a)<br />
mindestens <strong>Württemberg</strong> zwei registriert lebende sein Fohlen muss oder aufweisen, wovon mindestens eines beim Pferdezuchtverband <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Württemberg</strong> (Trakehner Stuten beim Trakehner-Verband) registriert worden sein muss oder<br />
b) bei mindestens fünf nachgewiesenen Platzierungen in Turniersportprüfungen der Klasse A und höher<br />
b) ein mindestens beim Pferdezuchtverband ein beim Pferdezuchtverband <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> (Trakehner registriertes Stuten lebendes beim Fohlen Trakehner-Verband)<br />
aufweisen.<br />
registriertes lebendes Fohlen aufweisen und mindestens drei nachgewiesene Platzierungen in<br />
Turniersportprüfungen Kl. A und höher (Dressur, Springen, Vielseitigkeit, Fahren) gemäß LPO aufweisen.<br />
Klasse 5: Zehnjährige und ältere Stuten<br />
Zehnjährige und ältere Stuten müssen entweder<br />
a) mindestens drei lebende Fohlen aufweisen, wovon mindestens eines beim Pferdezuchtverband <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Württemberg</strong> (Trakehner Stuten beim Trakehner-Verband) registriert sein muss oder<br />
b) ein beim Pferdezuchtverband <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> (Trakehner Stuten beim Trakehner-Verband) registriertes<br />
lebendes Fohlen und mindestens fünf nachgewiesenen Platzierungen in Turniersportprüfungen der Klasse A<br />
und höher aufweisen.<br />
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