23.09.2015 Aufrufe

Landesstutenschau Baden-Württemberg - 3. Oktober 2015 Weilheim/Teck

16. Franz-Strahl-Schäfer-Schau am 3. Oktober 2015 in Weilheim/Teck Veranstalter: Pferdezuchtverband Baden-Württemberg

16. Franz-Strahl-Schäfer-Schau
am 3. Oktober 2015 in Weilheim/Teck

Veranstalter: Pferdezuchtverband Baden-Württemberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

P FERDEZUCHTVERBAND B ADEN-WÜRTTEMBERG E. V.<br />

P FERDEZUCHTVERBAND B ADEN-WÜRTTEMBERG E. V.<br />

Verbandspferdeschau mit Vergabe von<br />

Staatspreisen (Nur Warmblut)<br />

Verbandspferdeschau Stand 01.07.<strong>2015</strong> mit Vergabe von<br />

Staatspreisen(Nur Warmblut)<br />

1. Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen<br />

Stand 2<strong>3.</strong>06.2014<br />

1. Zu 1. den Allgemeine Einzelwettbewerben Zulassungsvoraussetzungen<br />

werden Stuten zugelassen, die im Zuchtbuch (S 1) eingetragen sind. Ausnahme<br />

sind die zweijährigen Stuten aus dem Zuchtgebiet der AGS.<br />

1. Zu den Einzelwettbewerben werden Stuten zugelassen, die im Zuchtbuch (S 1) eingetragen sind. Ausnahme<br />

2. Die Beschicker sind die Zweijährigen müssen<br />

a) 2. ihren Die Wohnsitz Beschicker in müssen <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> haben und<br />

b) Mitglied a) ihren im Wohnsitz Pferdezuchtverband in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> haben und/ oder sein. mindestens<br />

b) Mitglied im Pferdezuchtverband <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> sein.<br />

c) Zusätzlich sind eingetragene Trakehnerstuten mit Besitzerwohnsitz <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> zugelassen.<br />

c) Zusätzlich sind eingetragene Trakehnerstuten mit Besitzerwohnsitz <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> zugelassen<br />

<strong>3.</strong> Die Abbuchungserlaubnis für die Meldegebühren muss vorliegen.<br />

<strong>3.</strong> Die Abbuchungserlaubnis für die Meldegebühren muss vorliegen.<br />

Folgende<br />

2.<br />

Dokumente<br />

Wettbewerbsklassen<br />

müssen bei<br />

Einzelwettbewerb<br />

der Anlieferung vorgelegt werden:<br />

1. Equidenpass (Zuchtbescheinigung)<br />

Klasse 1: Zweijährige Stuten<br />

2. tierärztliches Zweijährige Gesundheitszertifikat, Stuten müssen spätestens nicht mit älter Ablauf als fünf des Tage, Monats aus September dem hervorgeht, des Schaujahres dass das das betroffene zweite Pferd<br />

sowie Lebensjahr sein Herkunftsbestand vollendet haben. frei von Zeichen einer auf Pferde übertragbaren ansteckenden Krankheit sind.<br />

Klasse 2: Dreijährige Stuten<br />

Dreijährige Stuten müssen spätestens mit Ablauf des Monats September des Schaujahres das dritte Lebensjahr<br />

2. Wettbewerbsklassen vollendet haben. Einzelwettbewerb<br />

Klasse 3: Vier- und fünfjährige Stuten<br />

Klasse 1. 1: Vierjährige Zweijährige Stuten Stuten müssen spätestens mit Ablauf des Monats September des Schaujahres das vierte<br />

Zweijährige Lebensjahr Stuten vollendet müssen haben. spätestens mit Ablauf des Monats September des Schaujahres das zweite<br />

Lebensjahr vollendet haben.<br />

2. Fünfjährige Stuten müssen mindestens ein beim Pferdezuchtverband <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> registriertes<br />

Klasse 2: lebendes Dreijährige Fohlen Stuten aufweisen.<br />

Dreijährige Klasse Stuten 4: Sechs- müssen bis neunjährige spätestens Stuten mit Ablauf des Monats September des Schaujahres das dritte Lebensjahr<br />

vollendet 1. haben. Sechs- bis siebenjährige Stuten müssen mindestens ein beim Pferdezuchtverband <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

registriertes lebendes Fohlen aufweisen.<br />

Klasse 3: Vier- und fünfjährige Stuten<br />

1. Vierjährige 2. Acht- bis Stuten neunjährige müssen Stuten spätestens müssen entweder mit Ablauf des Monats September des Schaujahres das vierte<br />

Lebensjahr vollendet haben.<br />

a) mindestens zwei lebende Fohlen aufweisen, wovon mindestens eines beim Pferdezuchtverband <strong>Baden</strong>-<br />

2. Fünfjährige <strong>Württemberg</strong>/Trak-Verband Stuten müssen mindestens registriert ein worden beim Pferdezuchtverband sein muss oder <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> (Trakehner Stuten<br />

beim Trakehner-Verband) b) bei mindestens drei registriertes nachgewiesenen lebendes Platzierungen Fohlen aufweisen. in Turniersportprüfungen der Klasse A und höher<br />

mindestens ein beim Pferdezuchtverband <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>/Trak-Verband registriertes lebendes<br />

Klasse 4: Sechs- bis neunjährige Stuten<br />

Fohlen aufweisen.<br />

1. Sechs- bis siebenjährige Stuten müssen mindestens ein beim Pferdezuchtverband <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

(Trakehner Klasse 5: Stuten Zehnjährige beim und Trakehner-Verband) ältere Stuten registriertes lebendes Fohlen aufweisen.<br />

Zehnjährige und ältere Stuten müssen entweder<br />

2. Acht- bis neunjährige Stuten müssen entweder<br />

a) mindestens drei lebende Fohlen aufweisen, wovon mindestens eines beim Pferdezuchtverband <strong>Baden</strong>a)<br />

mindestens <strong>Württemberg</strong> zwei registriert lebende sein Fohlen muss oder aufweisen, wovon mindestens eines beim Pferdezuchtverband <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong> (Trakehner Stuten beim Trakehner-Verband) registriert worden sein muss oder<br />

b) bei mindestens fünf nachgewiesenen Platzierungen in Turniersportprüfungen der Klasse A und höher<br />

b) ein mindestens beim Pferdezuchtverband ein beim Pferdezuchtverband <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> (Trakehner registriertes Stuten lebendes beim Fohlen Trakehner-Verband)<br />

aufweisen.<br />

registriertes lebendes Fohlen aufweisen und mindestens drei nachgewiesene Platzierungen in<br />

Turniersportprüfungen Kl. A und höher (Dressur, Springen, Vielseitigkeit, Fahren) gemäß LPO aufweisen.<br />

Klasse 5: Zehnjährige und ältere Stuten<br />

Zehnjährige und ältere Stuten müssen entweder<br />

a) mindestens drei lebende Fohlen aufweisen, wovon mindestens eines beim Pferdezuchtverband <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong> (Trakehner Stuten beim Trakehner-Verband) registriert sein muss oder<br />

b) ein beim Pferdezuchtverband <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> (Trakehner Stuten beim Trakehner-Verband) registriertes<br />

lebendes Fohlen und mindestens fünf nachgewiesenen Platzierungen in Turniersportprüfungen der Klasse A<br />

und höher aufweisen.<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!