Landesstutenschau Baden-Württemberg - 3. Oktober 2015 Weilheim/Teck
16. Franz-Strahl-Schäfer-Schau am 3. Oktober 2015 in Weilheim/Teck Veranstalter: Pferdezuchtverband Baden-Württemberg
16. Franz-Strahl-Schäfer-Schau
am 3. Oktober 2015 in Weilheim/Teck
Veranstalter: Pferdezuchtverband Baden-Württemberg
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P FERDEZUCHTVERBAND B ADEN-WÜRTTEMBERG E. V.<br />
P FERDEZUCHTVERBAND B ADEN-WÜRTTEMBERG E. V.<br />
5.1 Staatspreise<br />
1. Für dasselbe Tier darf ein weiterer Staatspreis frühestens im folgenden Kalenderjahr und insgesamt<br />
höchstens viermal vergeben werden.<br />
Verbandspferdeschau mit Vergabe von<br />
Staatspreisen(Nur Warmblut)<br />
2. Erste Staatspreise dürfen nur vergeben werden, wenn bei drei- und vierjährigen Stuten ohne LP mindestens<br />
die Durchschnittsnote 7,5 erreicht ist; bei leistungsgeprüften Stand 2<strong>3.</strong>06.2014 und älteren Stuten genügt die Durchschnittsnote<br />
7,0. Zur Bildung der Durchschnittsnote werden die Bewertung an der Hand und die Gebrauchseignung im<br />
Verhältnis 2:1 gewichtet.<br />
1. Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen<br />
<strong>3.</strong> Darüber hinaus darf<br />
1. Zu den Einzelwettbewerben werden Stuten zugelassen, die im Zuchtbuch (S 1) eingetragen sind. Ausnahme<br />
a) die sind auf die der Zweijährigen Schau ermittelte Note für die Gebrauchseignung nicht unter 6,5 liegen,<br />
b) 2. die Die bei Beschicker einer Zuchtstutenprüfung müssen ermittelte Note für die Gebrauchseignung nicht unter 6,0 liegen.<br />
a) ihren Wohnsitz in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> haben und/ oder mindestens<br />
4. Für Tiere, welche die Anforderungen für einen Ersten Staatspreis nicht erfüllen, können in Abhängigkeit von<br />
ihrer Bewertung b) Mitglied im Zweite Pferdezuchtverband oder Dritte Staatspreise <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> vergeben sein. werden. Für Pferde mit einer Durchschnittsnote<br />
unter 5,0<br />
c) Zusätzlich<br />
dürfen keine<br />
sind<br />
Staatspreise<br />
eingetragene Trakehnerstuten<br />
vergeben werden.<br />
mit Besitzerwohnsitz <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> zugelassen<br />
5. Stuten, die<br />
<strong>3.</strong> Die Abbuchungserlaubnis für die Meldegebühren muss vorliegen.<br />
a. die abstammungsgemäßen Anforderungen an eine Hengstmutter erfüllen und<br />
b. einen ersten Staatspreis erhalten haben und<br />
2. Wettbewerbsklassen Einzelwettbewerb<br />
c. sich durch einen besonderen züchterischen Wert auszeichnen,<br />
Klasse 1: Zweijährige Stuten<br />
können Zweijährige mit Zustimmung Stuten der müssen zuständigen spätestens Behörde mit Ablauf das Prädikat des Monats „Staatsprämienstute“ September des Schaujahres erhalten. das zweite<br />
Lebensjahr vollendet haben.<br />
Hinweis: Stuten, die in einer Wettbewerbsklasse ohne Leistungsnachweis vorgestellt werden, können das<br />
Prädikat Klasse „Staatsprämienstute“ 2: Dreijährige Stuten nur mit der Auflage erhalten, innerhalb einer Frist einen Leistungsnachweis zu<br />
Dreijährige Stuten müssen spätestens mit Ablauf des Monats September des Schaujahres das dritte Lebensjahr<br />
erbringen, der mindestens mit der Note 7,0 zu bewerten ist.<br />
vollendet haben.<br />
Klasse 3: Vier- und fünfjährige Stuten<br />
6. Geldpreise 1. Vierjährige Stuten müssen spätestens mit Ablauf des Monats September des Schaujahres das vierte<br />
Lebensjahr vollendet haben.<br />
1. Bei Stutenfamilien wird der Gesamtgeldpreis an denjenigen Züchter vergeben, der die Familie vorstellt.<br />
2. Fünfjährige Stuten müssen mindestens ein beim Pferdezuchtverband <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> registriertes<br />
2. Besitzer lebendes von mit Fohlen Preisen aufweisen. ausgezeichneten Pferden erhalten Preisplaketten.<br />
<strong>3.</strong> Die Klasse Preisgelder 4: Sechs- für Staatspreise bis neunjährige werden Stuten wie folgt gewährt:<br />
1. Sechs- bis siebenjährige Stuten müssen mindestens ein beim Pferdezuchtverband <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
registriertes lebendes Fohlen I. aufweisen. Staatspreis II. Staatspreis III. Staatspreis<br />
Reitpferde 2. Acht- 3-jährig bis neunjährige und Stuten müssen entweder<br />
70 € 55 € 35 €<br />
älter a) mindestens zwei lebende Fohlen aufweisen, wovon mindestens eines beim Pferdezuchtverband <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Württemberg</strong>/Trak-Verband registriert worden sein muss oder<br />
b) bei mindestens drei nachgewiesenen Platzierungen in Turniersportprüfungen der Klasse A und höher<br />
1. Die Preisgelder für Verbandspreise werden wie folgt gewährt:<br />
mindestens ein beim Pferdezuchtverband <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>/Trak-Verband registriertes lebendes<br />
Fohlen aufweisen. I. Verbandspreis II. Verbandspreis<br />
Klasse 5: Zehnjährige und ältere Stuten<br />
Reitpferde 2-jährig 55 € 35 €<br />
Zehnjährige und ältere Stuten müssen entweder<br />
Stutenfamilien<br />
a) mindestens drei lebende Fohlen 11 aufweisen, € wovon mindestens 8 eines € beim Pferdezuchtverband <strong>Baden</strong>-<br />
(je vorgestelltes <strong>Württemberg</strong> Pferd) registriert sein muss oder<br />
b) bei mindestens fünf nachgewiesenen Platzierungen in Turniersportprüfungen der Klasse A und höher<br />
Staatsprämienstuten<br />
mindestens ein beim Pferdezuchtverband <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> registriertes lebendes Fohlen aufweisen.<br />
− Staatsprämienstuten der Zuchtrichtungen Reitpferd erhalten eine einmalige Prämie in Höhe von 200 €.<br />
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