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Entwurf Leitfaden zur Prüfmittelüberwachung - DGaQs

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- Forderungen an die Produktqualität,<br />

- vorhandene technische Spezfikationen, z. B. Normen, KundenForderungen, Richtlinien,<br />

- Vorschriften der Eichordnung,<br />

- Verschleiß z. B. durch unterschiedliche Werkstoffe von Prüfmittel und Prüfgegenstand,<br />

- Erfahrungen mit ähnlichen Prüfmitteln,<br />

- Empfehlungen der Prüfmittelhersteller,<br />

- Sicherheitsvorschriften,<br />

- Art der Beanspruchung, statische oder dynamische Messungen,<br />

- Erfahrungen aus dem Einsatz von Prüfmitteln, z. B. Reparaturanfälligkeit, Störungen,<br />

Umgebungseinflüsse, Einsatzhäufigkeit, Funktionssicherheit.<br />

Ist ein Prüfmittel nach Ablauf des Prüfintervalls nachweislich unbenutzt geblieben, dann darf die Prüfung<br />

zum vorgegebenen Zeitpunkt unterbleiben und der nächste Prüftermin um ein weiteres Intervall verschoben<br />

werden. Eine weitere Verlängerung des Intervalles bei nachweislicher Nichtbenutzung ist nur<br />

unter der Maßgabe zulässig, daß eindeutige Erkenntnisse über die Stabilität des Prüfmittels vorliegen.<br />

5.5.4 Bedarfskalibrierung<br />

Gründe der Bedarfskalibrierung können sein:<br />

- Das Prüfmittel wurde nicht benutzt, d. h. dieses Prüfmittel wird bei Bedarf aus dem Lager<br />

entnommen und erst dann kalibriert.<br />

- Das Prüfmittel ist beschädigt worden.<br />

- Das Prüfmittel ist nicht bestimmungsgemäß gehandhabt worden.<br />

- Das Prüfmittel weist Funktionsstörungen auf.<br />

- Das Prüfmittel ist nicht bestimmungsgemäß gewartet worden, oder es sind eigenmächtige<br />

Eingriffe durch den Benutzer am Prüfmittel erfolgt.<br />

- Das Prüfmittel wurde repariert oder umgebaut.<br />

- Das Prüfmittel wurde häufiger benutzt oder unter veränderten Randbedingungen benutzt,<br />

so daß mit einer höheren Abnutzung zu rechen ist.<br />

5.5.5 Überwachungskennzeichnung<br />

Das Überwachungskennzeichen ist nach erfolgter Kalibrierung auf das Prüfmittel aufzubringen. Es empfiehlt<br />

sich, soweit möglich, die Prüfmittel mit einer Plakette zu versehen, die den nächsten Überwachungstermin<br />

ausweist. Für Prüfmittel, bei denen dies nicht möglich ist, empfiehlt es sich zum Beispiel<br />

Farbpunkte zu verwenden und am Aufbewahrungsplatz der Prüfmittel eine Plakette anzubringen. Sofern<br />

das Prüfmittel aus mehreren Komponenten besteht, sind diese so zu kennzeichnen, daß ihre Zusammengehörigkeit<br />

eindeutig daraus zu ersehen ist.<br />

5.6 Behandlung fehlerhafter Prüfmittel<br />

5.6.1 Rückstufung<br />

Werden im Rahmen der Prüfung Funktions- oder Beschaffenheitsmängel oder im Rahmen der Kalibrierung<br />

Überschreitungen der Fehlergrenzen festgestellt, muß geprüft werden, ob es wirtschaftlich sinnvoll<br />

ist, betriebsinterne Festlegungen für<br />

- die Mängelbeseitigung (Reparaturaufwand),<br />

- die Rückstufung von Prüfmitteln<br />

zu treffen, um eine weitere Nutzung der Prüfmittel zu ermöglichen.<br />

5.6.2 Sperrung<br />

Jedes Prüfmittel,<br />

- das beschädigt worden ist,<br />

- das überlastet oder nicht ordnungsgemäß gehandhabt worden ist,<br />

- das Funktionsstörungen aufweist,<br />

- dessen ordnungsgemäßer Betrieb zweifelhaft ist,<br />

3 - 14 5. Forum Akustische Qualitätssicherung

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