Geschäftsbericht - United Internet
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A N H A N G<br />
PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERIN<br />
Die Gesellschaft hat entsprechend § 6 der Satzung<br />
für die persönlich haftende Gesellschafterin die folgenden<br />
Konten einzurichten:<br />
■ Ein festes Kapitalkonto, auf dem ihre Kapitaleinlage<br />
in Höhe von DM 8.800.000 gebucht wird.<br />
Das Konto ist unverzinslich und bleibt vorbehaltlich<br />
einer Erhöhung der Kapitaleinlage durch Satzungsänderung<br />
unveränderlich.<br />
■ Ein Verrechnungskonto, auf dem die entnahmefähigen<br />
Gewinnanteile, zusätzliche Geldeinzahlungen,<br />
Zinsen auf Guthaben oder Schulden sowie<br />
der sonstige Zahlungsverkehr zwischen der Gesellschaft<br />
und der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
gebucht werden. Das Verrechnungskonto<br />
wird in Soll und Haben nach der Staffelmethode<br />
mit 5% p.a. verzinst. Die Zinsen gelten ungeachtet<br />
etwaiger steuerlicher Vorschriften als Aufwand<br />
oder Ertrag der Gesellschaft. Guthaben auf dem<br />
Verrechnungskonto können von der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin jederzeit unter Wahrung<br />
einer Ankündigungsfrist von 2 Wochen entnommen<br />
werden. Entnahmen, die zu einem Debetsaldo auf<br />
dem Verrechnungskonto führen oder einen bestehenden<br />
Debetsaldo erhöhen, sind unzulässig.<br />
■ Ein Rücklagenkonto, auf dem der nicht entnahmefähige<br />
Teil des Gewinns sowie andere Einlagen der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin, die ausdrücklich<br />
in die Rücklage eingestellt werden, gebucht<br />
werden. Wird das Grundkapital der Gesellschaft<br />
aus Mitteln der Gesellschaft erhöht, so kann die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin verlangen,<br />
daß derjenige Betrag vom Rücklagenkonto auf das<br />
feste Kapitalkonto umgebucht wird, der erforderlich<br />
ist, damit das Verhältnis der festen Kapitaleinlage<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin zur<br />
Summe aus Grundkapital und fester Kapitaleinlage<br />
unverändert bleibt.<br />
■ Ein Verlustvortragskonto, auf dem die rechnerisch<br />
auf die persönlich haftende Gesellschafterin entfallenden<br />
Verlustanteile gebucht werden. Das<br />
Konto ist unverzinslich. Gewinnanteile der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin sind insoweit<br />
auf dem Verlustvortragskonto zu buchen, als dies<br />
zum Ausgleich eines Verlustvortrages erforderlich ist.<br />
Darüber hinausgehende Gewinnanteile sind nach<br />
Maßgabe des entsprechenden Gewinnverwendungsbeschlusses<br />
dem Rücklagenkonto bzw. dem<br />
Verrechnungskonto der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
gutzuschreiben.<br />
Nach § 7 der Satzung der 1&1 AG & Co. KG aA kann<br />
die 1&1 AG & Co. die Umwandlung ihrer Kapitaleinlage<br />
in Grundkapital verlangen.<br />
Verlangt die persönlich haftende Gesellschafterin durch<br />
schriftliche Erklärung gegenüber dem Aufsichtsrat die<br />
Umwandlung ihrer Kapitaleinlage (ganz oder teilweise)<br />
in Grundkapital im selben Betrag, so muß einem<br />
solchen Verlangen unverzüglich durch die Ausgabe<br />
von auf den Inhaber lautenden Aktien mit einem<br />
Gesamtnennbetrag entsprochen werden, der dem<br />
Betrag der umgewandelten Kapitaleinlage entspricht.<br />
Dies gilt nicht, wenn und insoweit die Kapitaleinlage<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin durch Verluste<br />
gemindert und ihr Verlustvortragskonto dementsprechend<br />
nicht ausgeglichen ist.<br />
Die neuen Aktien werden entweder aus einem zu<br />
diesem Zweck etwa bestehenden bedingten Kapital<br />
oder aus genehmigtem Kapital oder aufgrund einer<br />
von der Hauptversammlung beschlossenen Kapitalerhöhung<br />
ausgegeben. Ein etwa erforderlicher Beschluß<br />
der Hauptversammlung zur Kapitalerhöhung ist in<br />
der nächsten, dem Umwandlungsverlangen folgenden<br />
Hauptversammlung zu fassen.