Geschäftsbericht Euram Bank AG 2014 / 2015
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Für den Geschäftsbereich „Private <strong>Bank</strong>ing“ steht im Geschäftsjahr<br />
<strong>2015</strong>/2016 die Entwicklung ganzheitlicher Strategien zum Erhalt<br />
von Kapital und Vermögen, basierend auf individueller Planung<br />
gepaart mit erstklassiger Betreuung, klar im Vordergrund. Der Geschäftsbereich<br />
plant zudem eine Produkterweiterung für Kunden<br />
aus Österreich und Deutschland - die Finanzierungen wohnwirtschaftlicher<br />
und gewerblicher Immobilienprojekte sollen dabei im<br />
Vordergrund stehen. Mit unserer Kompetenz in Finanzierungsfragen,<br />
der schnellen Abwicklung und der transparenten Kommunikation<br />
wollen wir diese Marktchancen erfolgreich nutzen. Der<br />
Geschäftsbereich „Asset Management“ wird den konservativen<br />
Investitionsansatz konsequent weiterverfolgen und strebt damit<br />
erneut eine positive Performance der <strong>Euram</strong> Publikumsfonds an.<br />
Im Geschäftsbereich „Card Payment Services“ werden derzeit gemeinsam<br />
mit unseren internationalen Partnern weitere Projekte<br />
im Bereich des kartengestützten Zahlungsverkehrs entwickelt.<br />
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten<br />
Eine Verfügung des Securities and Exchange Board of India<br />
(SEBI) vom 22. September 2011, in der der <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> Verstöße<br />
gegen die Verhaltensregeln der indischen Börse als FII Lizenznehmer<br />
vorgeworfen werden, ist weiterhin aufrecht. Die <strong>Euram</strong><br />
<strong>Bank</strong> hat im Oktober <strong>2014</strong> diesbezüglich erneut eine umfangreiche<br />
Stellungnahme gegenüber der SEBI abgegeben, arbeitet weiterhin<br />
mit allen involvierten Behörden zusammen und drängt auf<br />
eine rasche Aufklärung.<br />
Ein indisches Unternehmen hat die <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> im Februar<br />
2012 beim Handelsgericht Wien auf Feststellung geklagt, dass<br />
ein Pfandvertrag vom März 2010 zwischen dem indischen Unternehmen<br />
als Pfandgeber und der <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> als Pfandnehmerin<br />
nicht echt ist. Die Richterin hat am 2.7.<strong>2015</strong> das mündliche Verfahren<br />
in erster Instanz geschlossen und angekündigt, dass eine<br />
Entscheidung ergehen werde. Aufgrund des bisherigen Verfahrensverlaufs<br />
geht die <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> von einer für sie positiven Entscheidung<br />
aus – die im Geschäftsjahr 2012/2013 diesbezüglich<br />
gebildete Rückstellung für Prozessrisiken wurde im aktuellen<br />
Geschäftsjahr <strong>2014</strong>/<strong>2015</strong> nicht aufgelöst.