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Geschäftsbericht Euram Bank AG 2014 / 2015

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Für den Geschäftsbereich „Private <strong>Bank</strong>ing“ steht im Geschäftsjahr<br />

<strong>2015</strong>/2016 die Entwicklung ganzheitlicher Strategien zum Erhalt<br />

von Kapital und Vermögen, basierend auf individueller Planung<br />

gepaart mit erstklassiger Betreuung, klar im Vordergrund. Der Geschäftsbereich<br />

plant zudem eine Produkterweiterung für Kunden<br />

aus Österreich und Deutschland - die Finanzierungen wohnwirtschaftlicher<br />

und gewerblicher Immobilienprojekte sollen dabei im<br />

Vordergrund stehen. Mit unserer Kompetenz in Finanzierungsfragen,<br />

der schnellen Abwicklung und der transparenten Kommunikation<br />

wollen wir diese Marktchancen erfolgreich nutzen. Der<br />

Geschäftsbereich „Asset Management“ wird den konservativen<br />

Investitionsansatz konsequent weiterverfolgen und strebt damit<br />

erneut eine positive Performance der <strong>Euram</strong> Publikumsfonds an.<br />

Im Geschäftsbereich „Card Payment Services“ werden derzeit gemeinsam<br />

mit unseren internationalen Partnern weitere Projekte<br />

im Bereich des kartengestützten Zahlungsverkehrs entwickelt.<br />

Wesentliche Risiken und Ungewissheiten<br />

Eine Verfügung des Securities and Exchange Board of India<br />

(SEBI) vom 22. September 2011, in der der <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> Verstöße<br />

gegen die Verhaltensregeln der indischen Börse als FII Lizenznehmer<br />

vorgeworfen werden, ist weiterhin aufrecht. Die <strong>Euram</strong><br />

<strong>Bank</strong> hat im Oktober <strong>2014</strong> diesbezüglich erneut eine umfangreiche<br />

Stellungnahme gegenüber der SEBI abgegeben, arbeitet weiterhin<br />

mit allen involvierten Behörden zusammen und drängt auf<br />

eine rasche Aufklärung.<br />

Ein indisches Unternehmen hat die <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> im Februar<br />

2012 beim Handelsgericht Wien auf Feststellung geklagt, dass<br />

ein Pfandvertrag vom März 2010 zwischen dem indischen Unternehmen<br />

als Pfandgeber und der <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> als Pfandnehmerin<br />

nicht echt ist. Die Richterin hat am 2.7.<strong>2015</strong> das mündliche Verfahren<br />

in erster Instanz geschlossen und angekündigt, dass eine<br />

Entscheidung ergehen werde. Aufgrund des bisherigen Verfahrensverlaufs<br />

geht die <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> von einer für sie positiven Entscheidung<br />

aus – die im Geschäftsjahr 2012/2013 diesbezüglich<br />

gebildete Rückstellung für Prozessrisiken wurde im aktuellen<br />

Geschäftsjahr <strong>2014</strong>/<strong>2015</strong> nicht aufgelöst.

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