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Überblick und Ergänzungsbedarf zum Gesetzentwurf (Stand 12/2008

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Ergänzungen <strong>zum</strong> <strong>Gesetzentwurf</strong> erforderlich<br />

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Liquiditätsreserve von 90 auf 180 Tage erhöhen<br />

Forderungen gegen Kreditinstitute beschränken<br />

� geographisch<br />

� keine Nachrangdarlehen<br />

Transparenz erhöhen durch detailliertere Darstellung der<br />

Laufzeitstruktur<br />

In der Staatsfinanzierung Zusatzsicherheiten (Garantien !) in<br />

Deckung aufnehmen<br />

Refinanzierung des Sachwalters über B<strong>und</strong>esbank konkretisieren<br />

Zugriff auf sachliche <strong>und</strong> personelle Ressourcen durch Sachwalter<br />

herstellen<br />

B<strong>und</strong>esbank als Begünstigten des Refinanzierungsregisters<br />

ermöglichen<br />

Übergangsfrist für § 4 Abs. 1a (Liquiditätsreserve)<br />

PfandBG-Novelle 2009 Dezember <strong>2008</strong> in Berlin <strong>12</strong>

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