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36 VERMISCHTES <strong>BESTplus</strong><br />

ERST LUST, DANN FRUST<br />

KONZERTE: DAS SOLLTE MAN ZU AUSGEFALLENEN<br />

ODER VERSCHOBENEN EVENTS WISSEN<br />

[djd]. Die Rock-Helden der Jugend kommen<br />

endlich wieder in die Stadt. Schon<br />

Monate vorher sichern sich eingefleischte<br />

Fans die besten Tickets und fiebern dem<br />

Event entgegen. Doch dann lassen sich<br />

die Stars entschuldigen: „Erkrankungen<br />

führen immer wieder dazu, dass akribisch<br />

vorbereitete Tourneen abgesagt werden<br />

müssen“, berichtet Martin Blömer vom<br />

Verbraucherportal Ratgeberzentrale.<br />

de. Verständlich, dass in diesem Fall die<br />

Enttäuschung der Fans riesengroß ist.<br />

Ganz abgesehen von den finanziellen<br />

Aspekten: Bis die Ticketkäufer ihr Geld<br />

zurückerhalten, können bisweilen mehrere<br />

Wochen vergehen.<br />

Verkaufsstelle vermittelt nur<br />

Die Vorverkaufsstelle – ob vor Ort in einem<br />

Ladenlokal oder im Internet – bleibt<br />

auch im Fall einer Konzertabsage die<br />

erste Anlaufadresse für den Kunden. Allerdings:<br />

Der Vorverkäufer nimmt lediglich<br />

eine vermittelnde Rolle ein, ähnlich<br />

etwa wie ein Reisebüro bei der Urlaubsbuchung.<br />

„Auch die Vorverkaufsstellen<br />

sind zunächst auf detaillierte Informationen<br />

des Veranstalters und dann auf<br />

die Rückerstattung der bereits bezahlten<br />

Tickets angewiesen“, schildert Torsten<br />

Schock von Konzertkasse.de, einem der<br />

großen nationalen Ticket-Onlineshops.<br />

„Erst wenn der Veranstalter die Erstattung<br />

vorgenommen hat, kann der Vorverkäufer<br />

dem Kunden schließlich den Kaufbetrag<br />

erstatten.“<br />

Anspruch auf Erstattung<br />

Die Wege sind dabei durchaus kompliziert,<br />

erläutert Event-Experte Torsten<br />

Schock weiter: „Künstler beziehungsweise<br />

ihr Management beauftragen in<br />

der Regel große Tourneeveranstalter mit<br />

der gesamten Organisation. Diese geben<br />

wiederum die Ausrichtung der örtlichen<br />

Konzerte an verschiedene Subveranstalter<br />

weiter.“ Und dieser Veranstalter<br />

ist der eigentliche Vertragspartner des<br />

Ticketkäufers – wichtig zu wissen bei<br />

Konzertabsagen oder Verschiebungen.<br />

Die rechtliche Lage ist grundsätzlich klar:<br />

Bei einem Ausfall der Veranstaltung ist<br />

der Kaufpreis zu erstatten. Die meisten<br />

offiziellen Vorverkaufsstellen wie etwa<br />

Konzertkasse.de zahlen dabei auch die<br />

geleistete Vorverkaufsgebühr zurück –<br />

das allerdings ist bei manchen Ticket-Anbietern<br />

nicht selbstverständlich, obwohl<br />

der Gesetzgeber hier klare Regelungen<br />

zu Gunsten des Verbrauchers gesetzt hat.<br />

Verbraucher sollten vor dem Ticketkauf<br />

daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

gründlich lesen – bisweilen<br />

werden hier sogar noch weitere Kosten<br />

bei einem Storno der Tickets aufgeführt.<br />

„Kaufen Sie Tickets nur bei offiziellen<br />

Vorverkaufskassen und möglichst nicht<br />

auf dem sogenannten Zweitmarkt von<br />

Wiederverkaufsplattformen“, lautet der<br />

Rat von Torsten Schock. Außerdem sollten<br />

sich Konzertbesucher vor ihrer Fahrt<br />

noch einmal erkundigen, ob das Event

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