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36 VERMISCHTES <strong>BESTplus</strong><br />
ERST LUST, DANN FRUST<br />
KONZERTE: DAS SOLLTE MAN ZU AUSGEFALLENEN<br />
ODER VERSCHOBENEN EVENTS WISSEN<br />
[djd]. Die Rock-Helden der Jugend kommen<br />
endlich wieder in die Stadt. Schon<br />
Monate vorher sichern sich eingefleischte<br />
Fans die besten Tickets und fiebern dem<br />
Event entgegen. Doch dann lassen sich<br />
die Stars entschuldigen: „Erkrankungen<br />
führen immer wieder dazu, dass akribisch<br />
vorbereitete Tourneen abgesagt werden<br />
müssen“, berichtet Martin Blömer vom<br />
Verbraucherportal Ratgeberzentrale.<br />
de. Verständlich, dass in diesem Fall die<br />
Enttäuschung der Fans riesengroß ist.<br />
Ganz abgesehen von den finanziellen<br />
Aspekten: Bis die Ticketkäufer ihr Geld<br />
zurückerhalten, können bisweilen mehrere<br />
Wochen vergehen.<br />
Verkaufsstelle vermittelt nur<br />
Die Vorverkaufsstelle – ob vor Ort in einem<br />
Ladenlokal oder im Internet – bleibt<br />
auch im Fall einer Konzertabsage die<br />
erste Anlaufadresse für den Kunden. Allerdings:<br />
Der Vorverkäufer nimmt lediglich<br />
eine vermittelnde Rolle ein, ähnlich<br />
etwa wie ein Reisebüro bei der Urlaubsbuchung.<br />
„Auch die Vorverkaufsstellen<br />
sind zunächst auf detaillierte Informationen<br />
des Veranstalters und dann auf<br />
die Rückerstattung der bereits bezahlten<br />
Tickets angewiesen“, schildert Torsten<br />
Schock von Konzertkasse.de, einem der<br />
großen nationalen Ticket-Onlineshops.<br />
„Erst wenn der Veranstalter die Erstattung<br />
vorgenommen hat, kann der Vorverkäufer<br />
dem Kunden schließlich den Kaufbetrag<br />
erstatten.“<br />
Anspruch auf Erstattung<br />
Die Wege sind dabei durchaus kompliziert,<br />
erläutert Event-Experte Torsten<br />
Schock weiter: „Künstler beziehungsweise<br />
ihr Management beauftragen in<br />
der Regel große Tourneeveranstalter mit<br />
der gesamten Organisation. Diese geben<br />
wiederum die Ausrichtung der örtlichen<br />
Konzerte an verschiedene Subveranstalter<br />
weiter.“ Und dieser Veranstalter<br />
ist der eigentliche Vertragspartner des<br />
Ticketkäufers – wichtig zu wissen bei<br />
Konzertabsagen oder Verschiebungen.<br />
Die rechtliche Lage ist grundsätzlich klar:<br />
Bei einem Ausfall der Veranstaltung ist<br />
der Kaufpreis zu erstatten. Die meisten<br />
offiziellen Vorverkaufsstellen wie etwa<br />
Konzertkasse.de zahlen dabei auch die<br />
geleistete Vorverkaufsgebühr zurück –<br />
das allerdings ist bei manchen Ticket-Anbietern<br />
nicht selbstverständlich, obwohl<br />
der Gesetzgeber hier klare Regelungen<br />
zu Gunsten des Verbrauchers gesetzt hat.<br />
Verbraucher sollten vor dem Ticketkauf<br />
daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
gründlich lesen – bisweilen<br />
werden hier sogar noch weitere Kosten<br />
bei einem Storno der Tickets aufgeführt.<br />
„Kaufen Sie Tickets nur bei offiziellen<br />
Vorverkaufskassen und möglichst nicht<br />
auf dem sogenannten Zweitmarkt von<br />
Wiederverkaufsplattformen“, lautet der<br />
Rat von Torsten Schock. Außerdem sollten<br />
sich Konzertbesucher vor ihrer Fahrt<br />
noch einmal erkundigen, ob das Event