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Diözesanlager Cruz del Sur - DPSG Diözesanverband Augsburg

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Wenn eine Gruppe mit fremdem Met erwischt wird,<br />

hat sie den Platz sofort und ab dann für immer zu verlassen.<br />

Wenn die Gruppe nicht sofort geht, ist dies mit der Hilfe<br />

des starken Armes des Gesetzes sofort durchzusetzen.<br />

Auch heute muss es nicht sein, daß ein einmal gegebenes<br />

(und vertraglich festgelegtes) Wort gebrochen wird.<br />

Dieser Artikel noch einmal im Klartext:<br />

Fremde Getränke in Karlshof oder Hoppelmühle bedeutet:<br />

Wir verlieren lt. Vertrag unsere Häuser.<br />

Wir haben dementsprechend auch kein Geld mehr,<br />

das wir als Einnahmen von den Häusern<br />

der <strong>DPSG</strong> zur Verfügung stellen können.<br />

Alle unsere Hausmeister sind angewiesen und verpflichtet,<br />

Gruppen die Fremdgetränke mitführen,<br />

sofort von Haus und Platz zu verweisen (Ohne Ausnahme).<br />

Sprich:<br />

Alle Getränke, die in den Belegungsunterlagen aufgeführt sind,<br />

dürfen nicht mitgebracht werden und müssen ausnahmslos<br />

von der Fürstlichen Brauerei, bzw. aus unseren Getränkelagern bezogen werden.<br />

Getränke, die nicht in den Belegungsunterlagen aufgeführt sind (Wein, Schnaps,<br />

Pfefferminztee) können von den Gruppen selbst mitgebracht werden.<br />

Leider ergab es sich auf dem letzten Leitermeeting der <strong>DPSG</strong>,<br />

dass auch Pfadfinder Fremdgetränke dabei hatten.<br />

Einsichtige unter ihnen räumten diese weg,<br />

Narren können uns die Häuser kosten !<br />

IDARA02-4 27

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