Diözesanlager Cruz del Sur - DPSG Diözesanverband Augsburg
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Wenn eine Gruppe mit fremdem Met erwischt wird,<br />
hat sie den Platz sofort und ab dann für immer zu verlassen.<br />
Wenn die Gruppe nicht sofort geht, ist dies mit der Hilfe<br />
des starken Armes des Gesetzes sofort durchzusetzen.<br />
Auch heute muss es nicht sein, daß ein einmal gegebenes<br />
(und vertraglich festgelegtes) Wort gebrochen wird.<br />
Dieser Artikel noch einmal im Klartext:<br />
Fremde Getränke in Karlshof oder Hoppelmühle bedeutet:<br />
Wir verlieren lt. Vertrag unsere Häuser.<br />
Wir haben dementsprechend auch kein Geld mehr,<br />
das wir als Einnahmen von den Häusern<br />
der <strong>DPSG</strong> zur Verfügung stellen können.<br />
Alle unsere Hausmeister sind angewiesen und verpflichtet,<br />
Gruppen die Fremdgetränke mitführen,<br />
sofort von Haus und Platz zu verweisen (Ohne Ausnahme).<br />
Sprich:<br />
Alle Getränke, die in den Belegungsunterlagen aufgeführt sind,<br />
dürfen nicht mitgebracht werden und müssen ausnahmslos<br />
von der Fürstlichen Brauerei, bzw. aus unseren Getränkelagern bezogen werden.<br />
Getränke, die nicht in den Belegungsunterlagen aufgeführt sind (Wein, Schnaps,<br />
Pfefferminztee) können von den Gruppen selbst mitgebracht werden.<br />
Leider ergab es sich auf dem letzten Leitermeeting der <strong>DPSG</strong>,<br />
dass auch Pfadfinder Fremdgetränke dabei hatten.<br />
Einsichtige unter ihnen räumten diese weg,<br />
Narren können uns die Häuser kosten !<br />
IDARA02-4 27