0732/66 32 41-21, Fax - Pensionistenverband Oberösterreich
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Landeshauptmann-Stv. Josef Ackerl<br />
Bedarfsorientierte Mindest -<br />
siche rung seit 1. Oktober in Kraft<br />
<strong>Oberösterreich</strong> Politik<br />
Seit 1. Oktober wird der Übergang von der Sozialhilfe zur<br />
Mindestsicherung gesetzlich vollzogen. Sozialreferent LH-Stv.<br />
Ackerl sieht diesen Beschluss als wichtigen Schritt nach vorne in<br />
der Bekämpfung der Armut und erwartet sich mehr Chancen der<br />
Betroffenen auf eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt. Landeshauptmann-Stv. Josef Ackerl.<br />
Im Gegensatz zu manch anderen Bundesländern<br />
wird das OÖ BMSG (Bedarfsorientierte<br />
Mindestsicherungsgesetz) durchgehend<br />
Verbesserungen und mit Sicherheit<br />
keine Verschlechterungen für die BezieherInnen<br />
bringen.<br />
Das OÖ BMSG löst die Regelungen für die<br />
sogenannte „offene Sozialhilfe“ im oö. Sozialhilfegesetz<br />
ab. Anspruch auf Mindestsicherung<br />
haben ausschließlich Personen, die u. a.<br />
aus ihrem Einkommen und Vermögen ihren<br />
Lebensunterhalts- und Wohnbedarf nicht abdecken<br />
können. Eine weitere wichtige Voraussetzung<br />
für den Bezug von Mindestsicherung<br />
ist das aktive Bemühen um Arbeit (soweit Arbeitsfähigkeit<br />
vorliegt). „Damit unterscheidet<br />
sich die Mindestsicherung ganz deutlich von<br />
Landesrat Dr. Hermann Kepplinger.<br />
Eine große Anzahl der jährlich geborenen<br />
Katzen wird traurigerweise erschlagen oder<br />
ertränkt, ausgesetzt oder sich selbst überlassen.<br />
Im besten Fall landen die häufig an Katzenschnupfen<br />
oder anderen ansteckenden<br />
Katzenkrankheiten leidenden Tiere in den<br />
oft bereits überfüllten Tierheimen.<br />
Die jährlichen Kosten, die für die Unterbringung<br />
und tierärztliche Versorgung dieser<br />
Katzen entstehen, sind beträchtlich.<br />
einem Modell eines bedingungslosen Grundeinkommens“,<br />
erläutert LH-Stv. Ackerl.<br />
Immer mehr Menschen sind armutsgefährdet.<br />
Ein Viertel der Armutsbetroffenen<br />
sind Kinder. Ihre Eltern sind erwerbslos, alleinerziehend<br />
oder haben Jobs, von denen<br />
sie nicht leben können. Das Risiko durch soziale<br />
Netze zu fallen ist gestiegen und wird<br />
auch vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise<br />
weiterhin ansteigen. Knapp 1,000.000<br />
Menschen haben ein Einkommen unter der<br />
Armutsgrenze. Es ist daher notwendig, dass<br />
es gerechte Löhne und Gehälter und damit<br />
ausreichende Pensionen gibt. Nicht die<br />
Höhe der Mindestsicherung ist entscheidend,<br />
sondern die viel zu niedrigen Einkommen<br />
von Erwerbstätigen und Pensionisten.<br />
Die Höhe der Mindestsicherung wird in<br />
OÖ für Alleinstehende netto bei 822 Euro pro<br />
Monat (Ehepaare/Lebensgemeinschaften<br />
1158 Euro) liegen, wobei diese Mittel zwölfmal<br />
im Jahr ausbezahlt werden. Die konkrete<br />
Festlegung der Höhe der Mindeststandards<br />
sind wie in der Sozialhilfe durch eine Verordnung<br />
der OÖ Landesregierung festgelegt,<br />
welche ebenfalls mit 1. Oktober in Kraft tritt.<br />
Der Antrag auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung<br />
kann direkt beim zuständigen<br />
Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft,<br />
bei der Gemeinde, bei einer<br />
Sozialberatungsstelle, bei der regionalen<br />
Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservices<br />
(AMS) oder bei der Landesregierung eingebracht<br />
werden.<br />
Tierschutz-Landesrat Dr. Hermann Kepplinger<br />
LR Kepplinger appeliert für<br />
Katzenkastration gegen Tierleid<br />
In den oberösterreichischen Tierheimen warten derzeit hunderte<br />
Katzen auf ein neues Zuhause. Verschärft wird die Platznot besonders<br />
im Frühjahr und Herbst durch unerwünschten Katzennachwuchs.<br />
„Durch die Einhaltung der im Bundestierschutzgesetz vorgeschriebenen<br />
Kastrationspflicht von Freigängerkatzen ließe sich viel Tierleid<br />
vermeiden“, so Tierschutz-Landesrat Dr. Hermann Kepplinger.<br />
Auch werden Populationen von verwilderten<br />
Hauskatzen immer häufiger zum Problem.<br />
Dabei könnten unerwünschte Würfe durch<br />
die für Freigängerkatzen gesetzlich vorgeschriebene<br />
Kastration unterbunden werden.<br />
Eine Kastration bringt sowohl für Freigänger-<br />
als auch für Wohnungskatzen weitere<br />
Vorteile:<br />
∙ die Lebenserwartung steigt<br />
∙ kaum Risiko hormoneller Erkrankungen<br />
∙ Markieren entfällt<br />
∙ die Tiere haben ein geringeres Bedürfnis<br />
zu streunen<br />
Um auf das Problem des sorglosen Umgangs<br />
im Bezug auf die Vermehrung von<br />
Katzen aufmerksam zu machen, wurde ein<br />
„Katzenkastrationsfolder“ aufgelegt, welcher<br />
telefonisch (<strong>07<strong>32</strong></strong>/7720-12046) oder per<br />
E-Mail (manuela.probst@ooe.gv.at) angefordert<br />
werden kann.<br />
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