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0732/66 32 41-21, Fax - Pensionistenverband Oberösterreich

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Landeshauptmann-Stv. Josef Ackerl<br />

Bedarfsorientierte Mindest -<br />

siche rung seit 1. Oktober in Kraft<br />

<strong>Oberösterreich</strong> Politik<br />

Seit 1. Oktober wird der Übergang von der Sozialhilfe zur<br />

Mindestsicherung gesetzlich vollzogen. Sozialreferent LH-Stv.<br />

Ackerl sieht diesen Beschluss als wichtigen Schritt nach vorne in<br />

der Bekämpfung der Armut und erwartet sich mehr Chancen der<br />

Betroffenen auf eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt. Landeshauptmann-Stv. Josef Ackerl.<br />

Im Gegensatz zu manch anderen Bundesländern<br />

wird das OÖ BMSG (Bedarfsorientierte<br />

Mindestsicherungsgesetz) durchgehend<br />

Verbesserungen und mit Sicherheit<br />

keine Verschlechterungen für die BezieherInnen<br />

bringen.<br />

Das OÖ BMSG löst die Regelungen für die<br />

sogenannte „offene Sozialhilfe“ im oö. Sozialhilfegesetz<br />

ab. Anspruch auf Mindestsicherung<br />

haben ausschließlich Personen, die u. a.<br />

aus ihrem Einkommen und Vermögen ihren<br />

Lebensunterhalts- und Wohnbedarf nicht abdecken<br />

können. Eine weitere wichtige Voraussetzung<br />

für den Bezug von Mindestsicherung<br />

ist das aktive Bemühen um Arbeit (soweit Arbeitsfähigkeit<br />

vorliegt). „Damit unterscheidet<br />

sich die Mindestsicherung ganz deutlich von<br />

Landesrat Dr. Hermann Kepplinger.<br />

Eine große Anzahl der jährlich geborenen<br />

Katzen wird traurigerweise erschlagen oder<br />

ertränkt, ausgesetzt oder sich selbst überlassen.<br />

Im besten Fall landen die häufig an Katzenschnupfen<br />

oder anderen ansteckenden<br />

Katzenkrankheiten leidenden Tiere in den<br />

oft bereits überfüllten Tierheimen.<br />

Die jährlichen Kosten, die für die Unterbringung<br />

und tierärztliche Versorgung dieser<br />

Katzen entstehen, sind beträchtlich.<br />

einem Modell eines bedingungslosen Grundeinkommens“,<br />

erläutert LH-Stv. Ackerl.<br />

Immer mehr Menschen sind armutsgefährdet.<br />

Ein Viertel der Armutsbetroffenen<br />

sind Kinder. Ihre Eltern sind erwerbslos, alleinerziehend<br />

oder haben Jobs, von denen<br />

sie nicht leben können. Das Risiko durch soziale<br />

Netze zu fallen ist gestiegen und wird<br />

auch vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise<br />

weiterhin ansteigen. Knapp 1,000.000<br />

Menschen haben ein Einkommen unter der<br />

Armutsgrenze. Es ist daher notwendig, dass<br />

es gerechte Löhne und Gehälter und damit<br />

ausreichende Pensionen gibt. Nicht die<br />

Höhe der Mindestsicherung ist entscheidend,<br />

sondern die viel zu niedrigen Einkommen<br />

von Erwerbstätigen und Pensionisten.<br />

Die Höhe der Mindestsicherung wird in<br />

OÖ für Alleinstehende netto bei 822 Euro pro<br />

Monat (Ehepaare/Lebensgemeinschaften<br />

1158 Euro) liegen, wobei diese Mittel zwölfmal<br />

im Jahr ausbezahlt werden. Die konkrete<br />

Festlegung der Höhe der Mindeststandards<br />

sind wie in der Sozialhilfe durch eine Verordnung<br />

der OÖ Landesregierung festgelegt,<br />

welche ebenfalls mit 1. Oktober in Kraft tritt.<br />

Der Antrag auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung<br />

kann direkt beim zuständigen<br />

Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft,<br />

bei der Gemeinde, bei einer<br />

Sozialberatungsstelle, bei der regionalen<br />

Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservices<br />

(AMS) oder bei der Landesregierung eingebracht<br />

werden.<br />

Tierschutz-Landesrat Dr. Hermann Kepplinger<br />

LR Kepplinger appeliert für<br />

Katzenkastration gegen Tierleid<br />

In den oberösterreichischen Tierheimen warten derzeit hunderte<br />

Katzen auf ein neues Zuhause. Verschärft wird die Platznot besonders<br />

im Frühjahr und Herbst durch unerwünschten Katzennachwuchs.<br />

„Durch die Einhaltung der im Bundestierschutzgesetz vorgeschriebenen<br />

Kastrationspflicht von Freigängerkatzen ließe sich viel Tierleid<br />

vermeiden“, so Tierschutz-Landesrat Dr. Hermann Kepplinger.<br />

Auch werden Populationen von verwilderten<br />

Hauskatzen immer häufiger zum Problem.<br />

Dabei könnten unerwünschte Würfe durch<br />

die für Freigängerkatzen gesetzlich vorgeschriebene<br />

Kastration unterbunden werden.<br />

Eine Kastration bringt sowohl für Freigänger-<br />

als auch für Wohnungskatzen weitere<br />

Vorteile:<br />

∙ die Lebenserwartung steigt<br />

∙ kaum Risiko hormoneller Erkrankungen<br />

∙ Markieren entfällt<br />

∙ die Tiere haben ein geringeres Bedürfnis<br />

zu streunen<br />

Um auf das Problem des sorglosen Umgangs<br />

im Bezug auf die Vermehrung von<br />

Katzen aufmerksam zu machen, wurde ein<br />

„Katzenkastrationsfolder“ aufgelegt, welcher<br />

telefonisch (<strong>07<strong>32</strong></strong>/7720-12046) oder per<br />

E-Mail (manuela.probst@ooe.gv.at) angefordert<br />

werden kann.<br />

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