2. Bundesliga Ost - viademica.verlag berlin
2. Bundesliga Ost - viademica.verlag berlin
2. Bundesliga Ost - viademica.verlag berlin
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Sie sind im Spielbericht unter „3. Proteste“ anzukreuzen und unter „Bemerkungen“<br />
in Kurzform zu begründen. Notwendige Erläuterungen sind durch den Beschwerdeführer<br />
schriftlich binnen drei Tagen (Poststempel) beim zuständigen Staffelleiter einzureichen.<br />
Proteste ohne Begründung auf der Grundlage der Sportordnung werden<br />
vom Staffelleiter nicht behandelt. Die Entscheidung des Staffelleiters muss den Beteiligten<br />
mit der entsprechenden Rechtsmittelbelehrung schriftlich mitgeteilt werden.<br />
Einsprüche gegen die Entscheidungen der Staffelleiter sind an den Verbands-<br />
Rechtsausschuss, Vorsitzender Andree Beck, Kleine Quergasse 2, 99958 Nagelstädt,<br />
zu richten. Gegen Urteile und nicht ausdrücklich für unanfechtbar erklärte Beschlüsse<br />
des Verbandsrechtsausschusses ist das Rechtsmittel der Berufung beim<br />
Verbandsschiedsgericht, Vorsitzender Siegfried Grospietsch, Friedensstraße 9,<br />
07768 Kahla, zulässig. Gebühren für Einsprüche / Proteste an den zuständigen Staffelleiter<br />
werden nicht erhoben; für Einsprüche / Proteste an den Verbandsrechtsausschuss<br />
betragen die Gebühren 38,00 EUR und für Einsprüche / Proteste an das Verbandsschiedsgericht<br />
75,00 EUR. Die Gebühren sind vor oder mit Einreichung des<br />
Rechtsmittels zu zahlen. Der Zahlungsnachweis ist durch Beifügung des Zahlungsbeleges<br />
zu führen. In allen Fällen sind Rechtsmittel in sechsfacher Ausfertigung einzureichen.<br />
5. Mannschaftsmeisterschaften (außer Jugend)<br />
5.1. Mannschaftsmeister<br />
Die Thüringer Mannschaftsmeister der Damen und Herren erwerben das Recht zur<br />
Teilnahme an den Aufstiegsspielen zur <strong>2.</strong> <strong>Bundesliga</strong> <strong>Ost</strong> (im Verzichtsfall sind<br />
auch danach platzierte Mannschaften startberechtigt). Der Thüringer Mannschaftsmeister<br />
der Senioren erwirbt die Teilnahmeberechtigung am deutschlandweit ausgeschriebenen<br />
„AHLBORN-Cup für Senioren-Clubmannschaften“, der am 31. Mai<br />
2003 in Schönebeck (Sachsen-Anhalt) ausgespielt wird.<br />
5.<strong>2.</strong> Regelungen zum <strong>Bundesliga</strong>spielbetrieb<br />
Auf Beschluss der Gremien der Sektion Classic (Sektionssportausschuss und<br />
Hauptausschuss) wurden ab Sportjahr 2001/2002 auch die <strong>2.</strong> Bundesligen der Damen<br />
und Herren auf jeweils zwölf Mannschaften aufgestockt. In Konsequenz dessen<br />
steigen bei Aufstiegsspielen zur <strong>2.</strong> <strong>Bundesliga</strong> <strong>Ost</strong> (Damen und Herren) jeweils<br />
drei der fünf ostdeutschen Landesmeister in die zweithöchste Spielklasse auf. Aus<br />
den 1. Bundesligen sowie aus den <strong>2.</strong> Bundesligen Nord, <strong>Ost</strong> und Süd steigen also<br />
jeweils drei Mannschaften ab und werden „ihren“ Regionen analog den bislang<br />
gehandhabten regionalbezogenen Prinzipien zugeordnet. Die den Wettspielbetrieb<br />
in den Bundesligen regelnden Durchführungsbestimmungen erscheinen jährlich<br />
neu, beschreiben alle weiteren Einzelheiten und werden den in den <strong>Bundesliga</strong>spielbetrieb<br />
integrierten Mannschaften vor Beginn jeder Punktspielserie durch den<br />
<strong>Bundesliga</strong>spielleieter Robert Rammler (Poing) zugesendet.<br />
5.3. Teilnahme an den Aufstiegsspielen zur <strong>2.</strong> <strong>Bundesliga</strong> <strong>Ost</strong> – Damen<br />
Aus zu akzeptierenden und nicht in Frage zu stellenden Gründen haben in den vergangenen<br />
zehn Jahren Thüringer Mannschaften auf die Teilnahme an den Aufstiegsspielen<br />
zur <strong>2.</strong> <strong>Bundesliga</strong> <strong>Ost</strong> verzichtet. Eine solche Entscheidung obliegt<br />
auch in Zukunft den betroffenen bzw. spielberechtigten Mannschaften, doch gilt für<br />
die oben genannten Aufstiegsberechtigten die folgende Neuregelung: Spätestens<br />
am Montag nach dem letzten Punktspieltag – aktuell am 31. März 2003 (Poststempel!)<br />
– ist dem Landessportwart mitzuteilen, ob eine qualifizierte Mannschaft am<br />
12