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2. Bundesliga Ost - viademica.verlag berlin

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eingesetzt wurde.<br />

6. Spielverlegungen<br />

Spielverlegungen sind zu vermeiden, können aber zwischen den Beteiligten vereinbart<br />

werden. Die mindestens 14 Tage vor der regulären Ansetzung zu vereinbarende<br />

Spielverlegung ist dem Staffelleiter mit der Einverständniserklärung der<br />

Betroffenen schriftlich bekanntzugeben und bleibt in diesem Fall gebührenfrei. Alle<br />

anderen Spielverlegungen, also ausnahmslos alle diejenigen, die das Eingreifen<br />

des Staffelleiters erforderlich machen, verursachen für den Antragsteller generelle<br />

Kosten von nur 50,00 EURO, wenn sie 14 Tage vor Spielansetzung beantragt werden;<br />

80,00 EURO muss gleichfalls ohne Ausnahmeregelung zahlen, wer eine Spielverlegung<br />

kurzfristiger genehmigen lassen will. Mannschaften, die Spielverlegungen<br />

beantragen, sind ausdrücklich nicht verpflichtet, Gründe für ihr Verhalten<br />

anzugeben.<br />

7. Spielberichte / Spielblätter<br />

Die Heimmannschaft ist für die korrekte Ausfertigung des Spielberichts verantwortlich<br />

und hat auch, wenn notwendig, die Wurfscheine zur Verfügung zu stellen. Der<br />

Spielbericht ist von beiden Mannschaftsleitern und evtl. vom Schiedsrichter zu unterschreiben.<br />

Unbedingt ist darauf zu achten, jeden Ersatzspieler deutlich sichtbar<br />

mit einem „E“ zu kennzeichnen. Beide Mannschaften bzw. der Schiedsrichter müssen<br />

die Richtigkeit dieses Vermerks kontrollieren. Das Original des Spielberichtes<br />

ist am 1. Werktag nach dem Spieltag (Poststempel) dem Staffelleiter zuzuschicken.<br />

Des weiteren sind die gastgebenden Mannschaften / Verantwortlichen dafür zuständig,<br />

die eigenen wie die vorzulegenden Spielblätter der Gäste vor Wettspielbeginn<br />

zu prüfen und nach Wettspielende sorgfältig auszufüllen.<br />

8. Nichtantritt von Mannschaften<br />

Bezugnehmend auf die TKV-Sporordnung Punkt 7.8. gilt für den „Nichtantritt von<br />

Mannschaften“: Tritt eine Mannschaft unbegründet bzw. ohne rechtzeitige Information<br />

(48 Stunden vor Wettspielbeginn) zu einem angesetzten Wettspiel nicht an, ist<br />

an den TKV eine Geldbuße von 51,– EURO zu zahlen. Bei Zahlungsverzug, -verschleppung<br />

oder -verweigerung erfolgt für alle nach dem Nichtantritt ausgetragenen<br />

Wettkämpfe Punktverlust. Die einzuräumende Zahlungsfrist beträgt zehn Werktage<br />

ab Zahlungsaufforderung (Poststempel).<br />

Die Aufforderung zur Zahlung der Geldbuße erfolgt auf Hinweis der jeweiligen Staffel-<br />

/ Turnierleiter und kann nur in schriftlicher Form und nur durch die Geschäftsstelle,<br />

den Vizepräsidenten, den Präsidenten oder den Landessportwart verfügt<br />

werden. Definition „48 Stunden vor Wettspielbeginn“: Maßgebend für die Stundenzählung<br />

ist die Uhrzeit, zu der die nichtantretende Mannschaft das angesetzte<br />

Wettspiel hätte bestreiten müssen. Definition „rechtzeitige Information“: Rechtzeitig<br />

zu informieren sind per Telefon und / oder Telefax der gegnerische Mannschaftsleiter,<br />

bei Nichterreichbarkeit der Clubvorsitzende oder ein anderes Clubmitglied sowie<br />

der zuständige Staffel- /Turnierleiter per Telefon und / oder Fax & E-Mail.<br />

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