2. Bundesliga Ost - viademica.verlag berlin
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eingesetzt wurde.<br />
6. Spielverlegungen<br />
Spielverlegungen sind zu vermeiden, können aber zwischen den Beteiligten vereinbart<br />
werden. Die mindestens 14 Tage vor der regulären Ansetzung zu vereinbarende<br />
Spielverlegung ist dem Staffelleiter mit der Einverständniserklärung der<br />
Betroffenen schriftlich bekanntzugeben und bleibt in diesem Fall gebührenfrei. Alle<br />
anderen Spielverlegungen, also ausnahmslos alle diejenigen, die das Eingreifen<br />
des Staffelleiters erforderlich machen, verursachen für den Antragsteller generelle<br />
Kosten von nur 50,00 EURO, wenn sie 14 Tage vor Spielansetzung beantragt werden;<br />
80,00 EURO muss gleichfalls ohne Ausnahmeregelung zahlen, wer eine Spielverlegung<br />
kurzfristiger genehmigen lassen will. Mannschaften, die Spielverlegungen<br />
beantragen, sind ausdrücklich nicht verpflichtet, Gründe für ihr Verhalten<br />
anzugeben.<br />
7. Spielberichte / Spielblätter<br />
Die Heimmannschaft ist für die korrekte Ausfertigung des Spielberichts verantwortlich<br />
und hat auch, wenn notwendig, die Wurfscheine zur Verfügung zu stellen. Der<br />
Spielbericht ist von beiden Mannschaftsleitern und evtl. vom Schiedsrichter zu unterschreiben.<br />
Unbedingt ist darauf zu achten, jeden Ersatzspieler deutlich sichtbar<br />
mit einem „E“ zu kennzeichnen. Beide Mannschaften bzw. der Schiedsrichter müssen<br />
die Richtigkeit dieses Vermerks kontrollieren. Das Original des Spielberichtes<br />
ist am 1. Werktag nach dem Spieltag (Poststempel) dem Staffelleiter zuzuschicken.<br />
Des weiteren sind die gastgebenden Mannschaften / Verantwortlichen dafür zuständig,<br />
die eigenen wie die vorzulegenden Spielblätter der Gäste vor Wettspielbeginn<br />
zu prüfen und nach Wettspielende sorgfältig auszufüllen.<br />
8. Nichtantritt von Mannschaften<br />
Bezugnehmend auf die TKV-Sporordnung Punkt 7.8. gilt für den „Nichtantritt von<br />
Mannschaften“: Tritt eine Mannschaft unbegründet bzw. ohne rechtzeitige Information<br />
(48 Stunden vor Wettspielbeginn) zu einem angesetzten Wettspiel nicht an, ist<br />
an den TKV eine Geldbuße von 51,– EURO zu zahlen. Bei Zahlungsverzug, -verschleppung<br />
oder -verweigerung erfolgt für alle nach dem Nichtantritt ausgetragenen<br />
Wettkämpfe Punktverlust. Die einzuräumende Zahlungsfrist beträgt zehn Werktage<br />
ab Zahlungsaufforderung (Poststempel).<br />
Die Aufforderung zur Zahlung der Geldbuße erfolgt auf Hinweis der jeweiligen Staffel-<br />
/ Turnierleiter und kann nur in schriftlicher Form und nur durch die Geschäftsstelle,<br />
den Vizepräsidenten, den Präsidenten oder den Landessportwart verfügt<br />
werden. Definition „48 Stunden vor Wettspielbeginn“: Maßgebend für die Stundenzählung<br />
ist die Uhrzeit, zu der die nichtantretende Mannschaft das angesetzte<br />
Wettspiel hätte bestreiten müssen. Definition „rechtzeitige Information“: Rechtzeitig<br />
zu informieren sind per Telefon und / oder Telefax der gegnerische Mannschaftsleiter,<br />
bei Nichterreichbarkeit der Clubvorsitzende oder ein anderes Clubmitglied sowie<br />
der zuständige Staffel- /Turnierleiter per Telefon und / oder Fax & E-Mail.<br />
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