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2. Bundesliga Ost - viademica.verlag berlin

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determin am 7. April 2002). Wollen weniger als acht Mannschaften aufsteigen, so<br />

steigen entsprechend weniger Mannschaften aus der <strong>2.</strong> Landesklasse ab, wobei<br />

als Kriterium die erspielten Spielwertungspunkte dienen. Relegationsspiele können<br />

notwendig werden.<br />

Wird durch Auf- und Abstieg zwischen der 1. Landesliga und der <strong>2.</strong> <strong>Bundesliga</strong> <strong>Ost</strong><br />

in der 1. Landesliga ein weiterer Platz frei, so spielen in einem Relegationsspiel die<br />

zweitplatzierten Mannschaften der beiden Staffeln der <strong>2.</strong> Landesliga um den dritten<br />

freien Platz in der 1. Landesliga. Aus der 1. bzw. der <strong>2.</strong> Landesklasse steigt dann<br />

noch die spielwertungspunktbeste zweitplatzierte Mannschaft in die nächsthöhere<br />

Spielklasse auf. Relegationsspiele können notwendig werden.<br />

Macht das Auf- und Abstiegsgeschehen zwischen der 1. Landesliga und der<br />

<strong>2.</strong> <strong>Bundesliga</strong> <strong>Ost</strong> die Festlegung eines weiteren Absteigers erforderlich, so steigt<br />

noch die auf Platz 8 liegende Mannschaft der 1. Landesliga in die <strong>2.</strong> Landesliga ab.<br />

Über den Auf- und Abstieg zwischen der <strong>2.</strong> Landesliga und den Landesklassen wird<br />

dann analog der obigen Festlegungen entschieden. Relegationsspiele können notwendig<br />

werden.<br />

Senioren:<br />

Aus der 1. Landesliga steigen die beiden letztplatzierten Mannschaften ab und die<br />

beiden Staffelsieger der <strong>2.</strong> Landesliga steigen auf. Aus den beiden Staffeln der<br />

<strong>2.</strong> Landesliga steigen die auf Platz 9 und 10 liegenden Mannschaften ab. Aus der<br />

1. Landesklasse steigen die vier Staffelsieger in die <strong>2.</strong> Landesliga auf. Die auf Platz<br />

acht liegenden Mannschaften der 1. Landesklassen und die zwei spielwertungspunktschlechtesten<br />

der auf Platz 7 liegenden Mannschaften steigen in die <strong>2.</strong> Landesklasse<br />

ab. Aus der <strong>2.</strong> Landesklasse steigen die sechs Staffelsieger in die 1. Landesklasse<br />

auf. Absteiger aus der <strong>2.</strong> Landesklasse gibt es nicht. Seniorenmannschaften aus den<br />

Kreisen, die Interesse an der Teilnahme am Spielbetrieb auf Landesebene haben,<br />

werden in die <strong>2.</strong> Landesklasse eingeordnet. Nach Bedarf werden weitere Staffeln gebildet.<br />

5.5. Entscheidungs-, Aufstiegs- und Relegationsspiele<br />

In den 1. Landesligen (Damen, Herren, Senioren und Jugend) sowie in den <strong>2.</strong> Landesligen<br />

(Damen und Herren) entscheiden, wenn es um den Staffelsieg oder um<br />

den Abstieg geht, bei Spielwertungspunktgleichheit und bei Gleichheit auch der in<br />

den gesonderten Tabellen zu bildenden Spielwertungspunkte nicht mehr die gefallenen<br />

Kegel in Auswärtsspielen. Vielmehr werden im Falle von Spielwertungspunktund<br />

Sondertabellengleichheit entsprechend der DKBC-Sportordnung Entscheidungs-,<br />

Aufstiegs- oder Relegationsspiele angesetzt, die im Jahre 2003 ausnahmslos<br />

am 5. oder 6. April stattfinden. In allen anderen Ligen und Klassen werden die<br />

Staffelsieger, Platzierten und Absteiger weiterhin unter Berücksichtigung der spielwertungspunktbesten<br />

Mannschaft, einschließlich der zu bildenden gesonderten<br />

Tabellen sowie der auf Auswärtsbahnen gefallenen Kegel ermittelt. Entscheidungs-,<br />

Aufstiegs- und Relegationsspiele dienen ausschließlich zur Ermittlung der Thüringer<br />

Mannschaftsmeister, der Staffelsieger der oben genannten Landesligen oder<br />

zur Bestimmung der Absteiger aus den bezeichneten Landesligen. Stammspieler<br />

höherrangiger Mannschaften haben kein Startrecht.<br />

5.6. Rückmeldung innerhalb eines Clubs<br />

Eine Rückmeldung in eine niederrangige Mannschaft innerhalb eines Clubs ist nur<br />

bis zwei Spieltage vor Ende der Staffelrunde der niederrangigen Mannschaft möglich.<br />

Es ist eine Spielsperre von 15 Tagen ab dem letztem Spieltag der bisherigen<br />

Mannschaft einzuhalten, und zwar auch dann, wenn der betreffende Spieler nicht<br />

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