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2016 Februar / Lebenshilfe Freising / Tausendfüßler-Magazin

Das Magazin der Lebenshilfe Freising für Mitglieder, Freunde und Förderer

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Mehr Geld bei Grundsicherung<br />

und Pflegeversicherung<br />

Neues aus der Elternberatung<br />

EINFACHE<br />

SPRACHE<br />

Menschen mit Behinderung bekommen seit<br />

diesem Jahr mehr Geld zum Leben (Grund-<br />

Sicherung) und wenn sie Pflege brauchen<br />

(Pflege-Versicherung). Wer mehr darüber wissen<br />

will: Einfach Herrn Christian Then fragen. Seine<br />

Telefon-Nummer ist 08161 4830 158.<br />

Grundsicherung und Barbetrag erhöht<br />

Zum Jahresanfang wurden die Regelsätze bei der Grundsicherung<br />

entsprechend der jährlichen, gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Anpassung erhöht. In der Regelbedarfsstufe 1 gibt es nun<br />

404 € (Erhöhung um 5 €). Dieser Betrag gilt für alleinstehende<br />

Menschen mit Behinderung, die selbständig einen Haushalt<br />

führen. Seit dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom<br />

23. Juli 2014 betrifft das auch diejenigen, die bei ihren Angehörigen<br />

leben. Es handelt sich dabei allerdings um eine Übergangsregelung,<br />

da 2017 ein Gesetz in Kraft treten soll, das die<br />

Regelbedarfsstufen neu ermittelt. Zusätzlich steht manchen<br />

Personengruppen ein Mehrbedarf zu. Daher wird ein Zuschlag<br />

gewährt z.B. für Schwerbehinderte mit Merkzeichen „G“ oder<br />

für diejenigen, die in der Schule oder in Ausbildung sind. Auch<br />

der Barbetrag, den z.B. BewohnerInnen im Wohnhaus erhalten,<br />

ist ab Januar auf 109,08 € (bisher: 107,73 €) gestiegen.<br />

Pflegeversicherung<br />

Mit Inkrafttreten des seit 01.01.2015 geltenden Pflegestärkungsgesetzes<br />

wurden die Leistungen für häusliche<br />

Pflege spürbar ausgeweitet und flexibler gestaltet. Beispielsweise<br />

stehen seitdem auch Pflegebedürftigen (Pflegestufe<br />

I bis III) ohne eingeschränkte Alltagskompetenz<br />

zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in<br />

Höhe von 104 € monatlich zu. Besonders wichtige Änderungen<br />

bringt das Pflegestärkungsgesetz II, das ab 2017<br />

wirksam ist. Wesentlicher Inhalt ist die Einführung eines<br />

neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sowie eines dazugehörigen<br />

neuen Begutachtungsverfahrens. Anstelle der<br />

drei Pflegestufen wird es fünf Pflegegrade geben. Bei der<br />

Begutachtung werden die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit<br />

oder der Fähigkeiten der Menschen in sechs<br />

verschiedenen Bereichen beurteilt:<br />

1. Mobilität (körperliche Beweglichkeit, z.B. morgens aufstehen<br />

vom Bett und ins Badezimmer gehen, Fortbewegen<br />

innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen)<br />

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (verstehen<br />

und reden: z.B. Orientierung über Ort und Zeit, Sachverhalte<br />

begreifen, Risiken erkennen, andere Menschen im<br />

Gespräch verstehen)<br />

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z.B. Unruhe<br />

in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für sich und<br />

andere belastend sind, Abwehr pflegerischer Maßnahmen)<br />

4. Selbstversorgung (zum Beispiel sich selbständig waschen<br />

und ankleiden, essen und trinken, selbständige Benutzung<br />

der Toilette)<br />

5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits-<br />

oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen<br />

(z.B. die Fähigkeit haben, die Medikamente selbst<br />

einnehmen zu können, die Blutzuckermessung selbst<br />

durchzuführen und deuten zu können oder gut mit einer<br />

Prothese oder dem Rollator zurecht zu kommen, den Arzt<br />

selbständig aufsuchen zu können)<br />

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (z.B.<br />

die Fähigkeit haben, den Tagesablauf selbständig zu gestalten,<br />

mit anderen Menschen in direkten Kontakte zu<br />

treten oder die Skatrunde ohne Hilfe zu besuchen)<br />

Das neue Begutachtungsinstrument orientiert sich nicht<br />

mehr ausschließlich an Zeitwerten, sondern will den Grad der<br />

Selbständigkeit in bestimmten Bereichen veranschaulichen.<br />

Wichtig: Für alle, die bereits Leistungen der Pflegeversicherung<br />

erhalten, gibt es weitreichende Übergangs- und Besitzstandsregelungen.<br />

Ganz sicher wird die <strong>Lebenshilfe</strong> in diesem Jahr<br />

noch einige Hinweise und Veranstaltungen zu dieser wirklich<br />

grundlegenden Reform der Pflegeversicherung geben.<br />

Wer Fragen hat, kann sich gerne an die Beratungsstelle der<br />

<strong>Lebenshilfe</strong> <strong>Freising</strong> wenden:<br />

Christian Then<br />

Beratungsstelle für Menschen mit<br />

Behinderung und ihre Angehörigen<br />

Tel. 08161 / 4830-158<br />

E-Mail: christian.then@lebenshilfe-fs.de<br />

24 // SO WAR´S – DIE CHRONIK DER LEBENSHILFE FREISING

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