Berwang2015
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Gemeinderatsperiode 2010-2016 - Rückblick<br />
Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 28. Februar 2016:<br />
Bis zur nächsten Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2016 müssen zwar noch einige Tage<br />
vergehen, doch als Vorsitzender der Gemeindewahlbehörde und als Bürgermeister möchte ich schon<br />
jetzt über einige Details zur Wahl und Stimmabgabe am 28. Februar 2016 informieren.<br />
Zur Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters ist jeder EU-Bürger wahlberechtigt, der am<br />
Stichtag (16.12.2015) in der Gemeinde Berwang seinen Hauptwohnsitz hat, es sei denn, dass er sich<br />
noch nicht ein Jahr in der Gemeinde aufhält und sein Aufenthalt offensichtlich nur vorübergehend ist.<br />
Des Weitern darf er vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sein und muss spätestens am Wahltag das<br />
16. Lebensjahr vollendet haben.<br />
Das Wahllokal für das gesamte Gemeindegebiet Berwang befindet sich im Gemeindeamtsgebäude<br />
Berwang (6622 Berwang, Berwang 82, 1. Stock) und ist am Wahltag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />
geöffnet.<br />
Bei der vergangenen Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2010 war zum ersten Mal die Möglichkeit<br />
einer Briefwahl (Beantragung einer Wahlkarte) gegeben.<br />
In einer Ausschreibung des Amtes der Tiroler Landesregierung, Landesrat Mag. Johannes Tratter vom<br />
09.04.2015 wurde bereits ein Wahlkalender für die Wahl 2016 übermittelt. Demnach kann bis zum<br />
Mittwoch, 24.02.2016 ein schriftlicher Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte durch Briefwähler gestellt<br />
werden. Mündliche Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte können noch bis zum Freitag, 26.02.2016<br />
um 12:00 Uhr persönlich beim Gemeindeamt Berwang gestellt werden.<br />
Die Stimmabgabe für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl erfolgt auf jeweils getrennten<br />
amtlichen Stimmzetteln, die Sie in Ihrem Wahllokal erhalten. Mit den beiden Stimmzetteln wird Ihnen ein<br />
leeres Kuvert übergeben.<br />
Die amtlichen Stimmzettel sind farblich getrennt. Für die Wahl des Gemeinderates erhalten Sie einen<br />
weißen, für die Wahl des Bürgermeisters einen gelben Stimmzettel.<br />
Wenn Sie im Wahllokal wählen, begeben Sie sich bitte anschließend in die Wahlzelle, um die<br />
Stimmzettel auszufüllen und beide in das Wahlkuvert zu stecken. Danach übergeben Sie das Kuvert<br />
dem Wahlleiter, der es ungeöffnet in die Wahlurne wirft.<br />
Der amtliche Stimmzettel ist dann gültig ausgefüllt, wenn aus ihm eindeutig zu erkennen ist, welche<br />
Wählergruppe (bei der Gemeinderatswahl) bzw. welchen Wahlwerber (bei der Bürgermeisterwahl) der<br />
Wähler wählen wollte. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Wähler in einem der<br />
vorgedruckten Kreise ein Kreuz anbringt.<br />
Bei der Wahl des Gemeinderates besteht noch die Möglichkeit zwei Kandidaten ein und derselben<br />
Wählergruppe durch Eintragung ihrer Namen im vorgesehenen Feld je eine Vorzugsstimme zu geben.<br />
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