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Berwang2015

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Gemeinderatsperiode 2010-2016 - Rückblick<br />

Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 28. Februar 2016:<br />

Bis zur nächsten Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2016 müssen zwar noch einige Tage<br />

vergehen, doch als Vorsitzender der Gemeindewahlbehörde und als Bürgermeister möchte ich schon<br />

jetzt über einige Details zur Wahl und Stimmabgabe am 28. Februar 2016 informieren.<br />

Zur Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters ist jeder EU-Bürger wahlberechtigt, der am<br />

Stichtag (16.12.2015) in der Gemeinde Berwang seinen Hauptwohnsitz hat, es sei denn, dass er sich<br />

noch nicht ein Jahr in der Gemeinde aufhält und sein Aufenthalt offensichtlich nur vorübergehend ist.<br />

Des Weitern darf er vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sein und muss spätestens am Wahltag das<br />

16. Lebensjahr vollendet haben.<br />

Das Wahllokal für das gesamte Gemeindegebiet Berwang befindet sich im Gemeindeamtsgebäude<br />

Berwang (6622 Berwang, Berwang 82, 1. Stock) und ist am Wahltag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

geöffnet.<br />

Bei der vergangenen Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2010 war zum ersten Mal die Möglichkeit<br />

einer Briefwahl (Beantragung einer Wahlkarte) gegeben.<br />

In einer Ausschreibung des Amtes der Tiroler Landesregierung, Landesrat Mag. Johannes Tratter vom<br />

09.04.2015 wurde bereits ein Wahlkalender für die Wahl 2016 übermittelt. Demnach kann bis zum<br />

Mittwoch, 24.02.2016 ein schriftlicher Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte durch Briefwähler gestellt<br />

werden. Mündliche Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte können noch bis zum Freitag, 26.02.2016<br />

um 12:00 Uhr persönlich beim Gemeindeamt Berwang gestellt werden.<br />

Die Stimmabgabe für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl erfolgt auf jeweils getrennten<br />

amtlichen Stimmzetteln, die Sie in Ihrem Wahllokal erhalten. Mit den beiden Stimmzetteln wird Ihnen ein<br />

leeres Kuvert übergeben.<br />

Die amtlichen Stimmzettel sind farblich getrennt. Für die Wahl des Gemeinderates erhalten Sie einen<br />

weißen, für die Wahl des Bürgermeisters einen gelben Stimmzettel.<br />

Wenn Sie im Wahllokal wählen, begeben Sie sich bitte anschließend in die Wahlzelle, um die<br />

Stimmzettel auszufüllen und beide in das Wahlkuvert zu stecken. Danach übergeben Sie das Kuvert<br />

dem Wahlleiter, der es ungeöffnet in die Wahlurne wirft.<br />

Der amtliche Stimmzettel ist dann gültig ausgefüllt, wenn aus ihm eindeutig zu erkennen ist, welche<br />

Wählergruppe (bei der Gemeinderatswahl) bzw. welchen Wahlwerber (bei der Bürgermeisterwahl) der<br />

Wähler wählen wollte. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Wähler in einem der<br />

vorgedruckten Kreise ein Kreuz anbringt.<br />

Bei der Wahl des Gemeinderates besteht noch die Möglichkeit zwei Kandidaten ein und derselben<br />

Wählergruppe durch Eintragung ihrer Namen im vorgesehenen Feld je eine Vorzugsstimme zu geben.<br />

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