Oktober 2009 - Der Neusser
Oktober 2009 - Der Neusser
Oktober 2009 - Der Neusser
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Neues StattBlatt-Büro<br />
Die guten Seiten von Neuss<br />
jetzt direkt hinterm Rathaus<br />
Vielen Dank für das herzliche Willkommen an unserem neuen Standort:<br />
Viele unserer Leser – von geladenen Gästen bis zu spontanen Passanten<br />
– haben uns an unserer neuen Adresse mitten in der Stadt begrüßt. Bei<br />
angenehmen Temperaturen und bester Stimmung nahmen unsere Gäste<br />
an dem großen StattBlatt-Gewinnspiel teil, ließen sich das frische Fingerfood<br />
der Firma Mundraub schmecken und stießen mit uns an. Die Stadt<br />
war voll mit StattBlatt-Luftballons, die die Kinder spazieren führten.<br />
Seit dem Schützenfestwochenende finden Sie unseren neuen StattBlatt-<br />
Laden in der Klostergasse 4, 40460 Neuss – oder einfacher ausgedrückt:<br />
am hinteren Zugang zum Rathaus. Haben Sie Anregungen oder wollen<br />
Sie die neueste Ausgabe des StattBlatt druckfrisch in den Händen halten,<br />
kommen Sie gerne vorbei. Bis bald, in Ihrem StattBlatt – den guten Seiten<br />
von Neuss.<br />
Café zum Tulpenfeld<br />
Café zum Tulpenfeld<br />
Im Rittergut Birkhof<br />
41352 Korschenbroich<br />
Telefonische Reservierung<br />
02131/20 64 83<br />
Montag bis Freitag 10:00-12:00 Uhr<br />
Frühstücksangebot 3,33 €<br />
Dienstag<br />
Blechkuchen Buffet<br />
14:00-17:00 Uhr<br />
Kaffee, Tee oder Schokolade 9,50 €<br />
Mittwoch 14:00-17:00 Uhr<br />
TIROLER Strudel Buffet<br />
mit Kaffee, Tee oder Schokolade 9,50 €<br />
Donnerstag 14:00-17:00 Uhr<br />
Niederrheinische Kaffeetafel<br />
mit Kaffee, Tee oder Schokolade 9,50 €<br />
Sonntag 10:00-13:00 Uhr<br />
Reichhaltiges Frühstücksbuffet<br />
inkl. Kaffee, Tee oder Schokolade 12,75 €<br />
Täglich 10:00-17:00 Uhr<br />
Frische Waffeln<br />
mit unterschiedlichen Beilagen ab 4,50 €<br />
Experten-Tipp: Recht – Anzeige –<br />
Obacht beim Abschluss einer neuen PKW-Versicherung!<br />
„Ohne konkreten Nachweis einer Reparatur gelten mittlere, ortsübliche<br />
Stundenverrechnungssätze als erforderlich.“<br />
Sollten Sie diese zulässige Klausel in den Allgemeinen Bedingungen<br />
für die Kraftfahrtversicherung (AKB) finden, kann Ihnen<br />
Folgendes blühen:<br />
Sie haben einen Verkehrsunfall. Sie haben sich entschieden den Schaden<br />
nicht reparieren zu lassen. Sie reichen den Kostenvoranschlag<br />
einer Fachwerkstatt bei der Versicherung ein. Diese meldet sich wenig<br />
später per Post. Darin teilt sie ihnen mit, dass die Stundensätze<br />
in dem von ihnen vorgelegten Kostenvoranschlag zu hoch seien und<br />
sie nur die „mittleren und ortsüblichen Stundenverrechnungssätze“<br />
erstatten werden. Sie könnten jetzt sagen, wer seinen Wagen nicht<br />
reparieren lässt, der ist selber Schuld. Das ist aber zu kurz gedacht.<br />
Sollten sie den Wagen verkaufen wollen, können sie dem Käufer nicht<br />
entgegenhalten, der Wagen sei unfallbedingt nur 1000,- Euro weniger<br />
wert, weil die Versicherung nur soviel zahlt. Dies wird dem Käufer<br />
herzlich egal sein. Er kalkuliert mit dem Stundensatz der Fachwerkstatt<br />
und wird sie um 2000,- Euro drücken wollen. Kurz gesagt, Schadensersatz<br />
heißt Entschädigung und zwar gemessen daran, was sie<br />
zahlen müssten, nicht was sie zahlen sollten (s.d. OLG DÜSSELDORF<br />
29.04.2008 Az. 4 U 145/07).<br />
Erftstraße 76<br />
41460 Neuss<br />
Telefon: 02131.3684421<br />
Fax: 02131.3684442<br />
E-Mail: info@ra-ehrentraut.de<br />
www.ra-ehrentraut.de<br />
StattBlatt 10.<strong>2009</strong> | Titelthema 7