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shfv-verbandstag 2007 - Schleswig-Holsteinischer Fussballverband ...

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DAS VERBANDSGERICHT<br />

Das Verbandsgericht hat entschieden<br />

in der Besetzung:<br />

Volker Marten als Vorsitzender<br />

Jürgen Struthoff als Beisitzer<br />

Uwe Jürgensen als Beisitzer<br />

Eggert Sticken als Beisitzer<br />

Matthias Möller als Beisitzer<br />

1. Revision des Kreisfußballverbandes<br />

<strong>Schleswig</strong> gegen<br />

das Urteil des Bezirksgerichts II<br />

im SHFV vom 21.02.<strong>2007</strong><br />

Die Revision des Kreisfußbalverbandes<br />

<strong>Schleswig</strong> wird zurückgewiesen.<br />

Die Kosten des Verfahrens trägt der<br />

KFV <strong>Schleswig</strong>.<br />

Begründung<br />

Das Bezirksgericht hat am 21.02.<strong>2007</strong><br />

die am 11.12.2006 eingelegte und mit<br />

Schreiben vom 26.12.2006 begründete<br />

Berufung des FC Angeln 02, eingehend<br />

beim Bezirksgericht am selben Tage per<br />

Telefax, zurückgewiesen.<br />

Gegen dieses Urteil hat der KFV <strong>Schleswig</strong><br />

gem. § 43 Rechts0 fristgerecht<br />

Revision eingelegt. Er begründet die<br />

Revision damit, dass das Berufungsschreiben<br />

nicht rechtzeitig verfasst worden<br />

sei. Die zweiwöchige Berufungsfrist<br />

endete am 25.12.2006, die Verlängerung<br />

einer Frist auf den nächsten<br />

Werktag würde lediglich den Eingang<br />

des Schreibens beim Berufungsgericht<br />

betreffen, nicht aber die Fertigung.<br />

Der Rechtsansicht des KFV <strong>Schleswig</strong><br />

kann nicht gefolgt werden. Nach den<br />

einschlägigen Vorschriften des BGB tritt<br />

an die Stelle des letzten Tages einer<br />

Frist, die an einem Sonn- oder Feiertag<br />

fällt, der nächste Werktag. Es wird nicht<br />

unterschieden zwischen Abfassung<br />

des Berufungsbegründungsschreibens<br />

und des Eingangs beim zuständigen<br />

Gericht.<br />

Der KFV <strong>Schleswig</strong> trägt die Kosten des<br />

Verfahrens.<br />

2. VG 13/06-07<br />

Berufung des Gralf-M. Brandes, Am<br />

Mühlenteich, 23611 Bad Schwartau<br />

gegen das Urteil des Bezirksgerichts IV<br />

im SHFV vom 29.04.<strong>2007</strong> [222/06-<br />

07]. Der Berufung wird stattgegeben.<br />

Das Urteil des Bezirksgerichts IV im<br />

SHFV vom 29.04.<strong>2007</strong> [222/06-07]<br />

wird aufgehoben, soweit es den Betroffenen<br />

Brandes betrifft.<br />

Die Kosten des Verfahrens trägt der<br />

SHFV, die Berufungsgebühr ist zurückzuzahlen.<br />

Tatbestand und Gründe<br />

Zum Spiel der C-Jugend VfL Bad<br />

Schwartau gegen Rot-Weiß Saxonia<br />

war am 31.03.07 der angesetzte<br />

Schiedsrichter nicht erschienen. Die<br />

Betreuer beider Mannschaften, Betreuer<br />

der Schwartauer Mannschaft war der<br />

Betroffene, einigten sich auf den Trainer<br />

des Rot-Weiß Saxonia als Schiedsrichter.<br />

Nach der Halbzeit weigerte sich die<br />

Mannschaft des VfL Bad Schwartau das<br />

Spiel fortzusetzen mit der Begründung<br />

ihres Trainers, der Schiedsrichter würde<br />

zu einseitig pfeifen. Das Spiel wurde<br />

abgebrochen.<br />

Das Bezirksgericht hat sowohl den<br />

Betreuer als auch den Trainer des VfL<br />

Bad Schwartau wegen Herbeiführung<br />

eines Spielabbruchs zu je einer Geldstrafe<br />

verurteilt. Es hat darauf hingewiesen,<br />

dass der Betroffene im Sinne<br />

des §15 Jugend0 den Spielbericht<br />

unterschrieben hat und damit für die<br />

sportliche Disziplin und das allgemeine<br />

Verhalten der Jugendlichen verantwortlich<br />

war. Gegen den Betroffenen wurde<br />

eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro<br />

festgesetzt.<br />

Der Betreuer Brandes hat Berufung eingelegt.<br />

Er trägt vor, er habe den verantwortlichen<br />

Trainer Seehaver nicht<br />

zwingen können, das Spiel fortzusetzen.<br />

Wohl aber hätte er ihn vergeblich<br />

zur Fortsetzung des Spiels aufgefordert.<br />

Der Berufung war stattzugeben. Das<br />

Verbandsgericht geht vom festgestellten<br />

Sachverhalt der Vorinstanz aus.<br />

SHFV Fußball-Magazin 02 - <strong>2007</strong><br />

13<br />

Danach hatte der Berufungsführer bei<br />

Abwägung der Gesamtsituation keine<br />

Chance, seine Verantwortung auszuüben.<br />

Mithin kann er für den Spielabbruch<br />

nicht verantwortlich gemacht<br />

werden. Übereinstimmend haben die<br />

Beteiligten erklärt, dass der Trainer<br />

Seehaver des VfL Bad Schwartau in<br />

der Halbzeitpause dem Schiedsrichter<br />

mitgeteilt habe, dass Schwartau das<br />

Spiel abbrechen würde. Er nahm dann<br />

den Spielball an sich und wünschte eine<br />

gute Heimfahrt.<br />

Eine Auseinandersetzung zwischen<br />

Trainer und Betreuer vor den Jugendlichen<br />

wäre auf keinen Fall zu verantworten<br />

gewesen. Die Haftung des<br />

Betreuers besteht nur, wenn er schuldhaft<br />

gehandelt hätte. Sein Handeln war<br />

nicht schuldhaft, er hat sich um eine<br />

Fortsetzung bemüht. Der Berufungsführer<br />

ist seiner Verantwortung gerecht<br />

geworden.<br />

Das Urteil ist endgültig.<br />

SHFV-NEWS<br />

Die Kostenentscheidung beruht auf §42<br />

Rechts0.<br />

3. VG 14/06-07<br />

Berufung des SV Grün-Weiß Siebenbäumen,<br />

vertr.d.d. Vorstand gegen das<br />

Urteil des Bezirksgerichts IV im SHFV<br />

vom 6.5.07 [231/06-07]<br />

Der Berufung des SV Grün-Weiß Siebenbäumen<br />

gegen das Urteil des Bezirksgerichts<br />

IV im SHFV vom 06.06.07<br />

[231/06-07] wird stattgegeben. Der<br />

Protest des SV Hammoor gegen die<br />

Wertung des Spiels Nr.193 der Bezirksliga<br />

Süd im Bezirk IV des SHFV wird<br />

zurückgewiesen. Die Protestgebühr ist<br />

verfallen. Die Kosten der 1.Instanz trägt<br />

der protestierende Verein. Das Spiel ist<br />

wie ausgetragen zu werten.<br />

Die Kosten des Berufungsverfahrens<br />

trägt der SHFV, die Berufungsgebühr ist<br />

zu erstatten.<br />

Tatbestand und Gründe<br />

Im Punktspiel der Vereine SV Hammoor<br />

gegen SV Grün-Weiß Siebenbäumen<br />

hat der Schiedsrichter in der 49. Minute<br />

einen indirekten Freistoß für die Mannschaft<br />

von Grün-Weiß Siebenbäumen

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