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Satzung des Bezirksfeuerwehrverbandes Hessen ... - KFV-Wetterau

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§ 6<br />

Pflichten der Mitglieder<br />

1. Je<strong>des</strong> Mitglied hat die Pflicht, sich für die satzungsmäßigen Aufgaben und Ziele <strong>des</strong><br />

Verban<strong>des</strong> nachhaltig einzusetzen.<br />

2. Je<strong>des</strong> Mitglied ist verpflichtet, die durch die Verbandsversammlung festgesetzten<br />

Verbandsbeiträge rechtzeitig und vollzählig zu leisten.<br />

§ 7<br />

Mittel<br />

Die Mittel zur Erreichung <strong>des</strong> Verbandszweckes werden aufgebracht<br />

a) durch jährliche Mitgliedsbeiträge, deren Höhe von der Verbandsversammlung festgesetzt<br />

wird,<br />

b) durch freiwillige Zuwendungen,<br />

c) durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln.<br />

Die Organe <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> sind:<br />

a) Verbandsversammlung,<br />

b) Verbandsvorstand.<br />

§ 8<br />

Organe <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong><br />

§ 9<br />

Verbandsversammlung<br />

Die Verbandsversammlung ist das oberste Beschlussorgan.<br />

Sie besteht aus:<br />

a) den Mitgliedern der Mitgliedsverbände,<br />

b) den Mitgliedern <strong>des</strong> Verbandsvorstan<strong>des</strong>,<br />

c) Einzelpersonen,<br />

d) den fördernden Mitgliedern,<br />

e) den Ehrenmitgliedern.<br />

Jeder Mitgliedsverband stellt für je 500 angefangene Angehörige der Einsatzabteilungen einen<br />

Delegierten. Maßgebend ist die Zahl der aktiven Mitglieder zum 31.12. <strong>des</strong> Vorjahres für die<br />

an den LFV Beiträge gezahlt werden.<br />

Die Verbandsversammlung wird von dem Verbandsvorsitzenden min<strong>des</strong>tens einmal jährlich<br />

unter Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung mit einer dreiwöchigen Frist einberufen.<br />

Den Vorsitz führt der Verbandsvorsitzende.<br />

Anträge auf Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung müssen spätestens 2 Wochen vor<br />

dem Tag der Verbandsversammlung dem Verbandsvorsitzenden schriftlich mitgeteilt werden.

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