Satzung des Bezirksfeuerwehrverbandes Hessen ... - KFV-Wetterau
Satzung des Bezirksfeuerwehrverbandes Hessen ... - KFV-Wetterau
Satzung des Bezirksfeuerwehrverbandes Hessen ... - KFV-Wetterau
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
§ 6<br />
Pflichten der Mitglieder<br />
1. Je<strong>des</strong> Mitglied hat die Pflicht, sich für die satzungsmäßigen Aufgaben und Ziele <strong>des</strong><br />
Verban<strong>des</strong> nachhaltig einzusetzen.<br />
2. Je<strong>des</strong> Mitglied ist verpflichtet, die durch die Verbandsversammlung festgesetzten<br />
Verbandsbeiträge rechtzeitig und vollzählig zu leisten.<br />
§ 7<br />
Mittel<br />
Die Mittel zur Erreichung <strong>des</strong> Verbandszweckes werden aufgebracht<br />
a) durch jährliche Mitgliedsbeiträge, deren Höhe von der Verbandsversammlung festgesetzt<br />
wird,<br />
b) durch freiwillige Zuwendungen,<br />
c) durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln.<br />
Die Organe <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> sind:<br />
a) Verbandsversammlung,<br />
b) Verbandsvorstand.<br />
§ 8<br />
Organe <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong><br />
§ 9<br />
Verbandsversammlung<br />
Die Verbandsversammlung ist das oberste Beschlussorgan.<br />
Sie besteht aus:<br />
a) den Mitgliedern der Mitgliedsverbände,<br />
b) den Mitgliedern <strong>des</strong> Verbandsvorstan<strong>des</strong>,<br />
c) Einzelpersonen,<br />
d) den fördernden Mitgliedern,<br />
e) den Ehrenmitgliedern.<br />
Jeder Mitgliedsverband stellt für je 500 angefangene Angehörige der Einsatzabteilungen einen<br />
Delegierten. Maßgebend ist die Zahl der aktiven Mitglieder zum 31.12. <strong>des</strong> Vorjahres für die<br />
an den LFV Beiträge gezahlt werden.<br />
Die Verbandsversammlung wird von dem Verbandsvorsitzenden min<strong>des</strong>tens einmal jährlich<br />
unter Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung mit einer dreiwöchigen Frist einberufen.<br />
Den Vorsitz führt der Verbandsvorsitzende.<br />
Anträge auf Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung müssen spätestens 2 Wochen vor<br />
dem Tag der Verbandsversammlung dem Verbandsvorsitzenden schriftlich mitgeteilt werden.